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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Nathan am 27. April 2023, 10:35:33

Titel: Nachzahlung laufende oder einmalige Einnahme?
Beitrag von: Nathan am 27. April 2023, 10:35:33
Hallo,
ich erhalte aufstockendes ALG2 und werde im kommenden Monat eine Nachzahlung meines (laufenden) Arbeitgebers erhalten, mit welcher fehlerhafte Lohnabrechnungen der vergangenen Monate nachkorrigiert werden.
Meine Frage ist, ob diese Nachzahlung als laufende Einnahme oder als einmalige Einnahme (die dann auf 6 Monate aufgeteilt würde) angerechnet werden wird?
Und macht es hierfür einen Unterschied, ob die Nachzahlung mit der "normalen" Lohnauszahlung des kommenden Monats zusammengefasst wird, oder ob sie gesondert ausbezahlt wird?
Vielen Dank! 
Titel: Aw: Nachzahlung laufende oder einmalige Einnahme?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 27. April 2023, 10:41:14
Bei unserem JC ist es so, d. diese Nachzahlung auch genau auf die Monate verteilt wird, wo sie hingehören.
Dann gibt es einen neuen Bescheid oder in der endgültigen Festsetzung wird es verrechnet,  Monat für Monat, je nachdem, wie schnell die JC sind oder wie die Anweisungen sind.
Titel: Aw: Nachzahlung laufende oder einmalige Einnahme?
Beitrag von: Ottokar am 27. April 2023, 11:27:20
Das kommt darauf an, wie der AG das abrechnet.

Hat der AG die fehlerhaften Lohnabrechungen korrigiert? Dann muss das JC diese neuen rückwirkend berücksichtigen, was einen Aufhebungs- und Erstattungsbecheid zur Folge hat. Bei einer Berücksichtigung als einmalige Einnahme würde es sonst zu unzulässigen Nachteilen bei der Freibetragsberechnung kommen.

Hat der AG die fehlende Leistung einfach dem aktuell abzurechnenden Monat hinzugefügt, wird der gesamte Lohn entsprechend im Zuflussmonat berücksichtigt.