Hallo.
Angenommen, ein Bezieher von Grundsicherung verkauft ein Gerät, das er zuvor mit Geld aus seinem (dem Amt bekannten) Vermögen erworben hat, nach wenigen Tagen, weil er das Gerät unvorhergesehenerweise nicht mehr benötigt. Dabei macht er ca. 20 Prozent Verlust.
Gilt das Geld aus diesem Verkauf als meldepflichtiges Einkommen?
Das wäre eigentlich widersinnig, da das Gerät ja aus eigenem Vermögen erworben wurde und der Verkauf unterm Strich sogar einen Vermögensverlust zur Folge hat.
Wer argumentiert, das Geld aus dem Verkauf müsse als Einkommen für den Lebensunterhalt verwendet werden, müsste logischerweise auch argumentieren, dass auch das für den vorherigen Kauf des Geräts aufgewendete Geld für den Lebensunterhalt zu verwenden gewesen wäre, was für Vermögen aber nicht gilt.
Oder mutiert Geld vom Vermögen zum Einkommen auf dem Weg vom Kauf zum Verkauf?
Danke im Voraus.
Zitat von: avatar am 27. April 2023, 12:25:34Gilt das Geld aus diesem Verkauf als meldepflichtiges Einkommen?
Nein.
Du solltest aber Belege über Einkauf und Verkauf parat halten, falls Nachfragen kommen.
Zitat von: Sheherazade am 27. April 2023, 12:38:00Nein.
Du solltest aber Belege über Einkauf und Verkauf parat halten, falls Nachfragen kommen.
Danke.
Ich fand inzwischen auch diese Auskunft:
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-gilt-der-verkauf-von-eigentum-als-einkommen