Hallo zusammen,
ich hatte heute ein JC-Termin, siehe anderer Thread.
Das Arbeitsvermittlungsgespräch war soweit ok, außer, dass ich mal bei einem Coach für eine Stunde vorbeischauen soll und dann entscheiden, ob das was für mich ist.
Heute war jedoch die Leistungs-EKS-Thematik das Problem:
Ich hatte vor einigen Tagen bereits für das 4. Halbjahr in Folge (!) geschwärzte Kontoauszüge eingereicht,
- Haben (Einkünfte) nichts geschwärzt
- Soll (Ausgaben) alles geschwärzt außer Saldo (Betrag auf dem Konto) und erste Zeile des Buchungstextes, Beispiel "Einkauf REWE 31.12.2019 -12,34 EURO XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX" - oder - "Stadtwerke Musterstadt -50,00 EURO XXXXXXXXXXX" (Der Rest dann geschwärzt).
Bisher stellte dies kein Problem da, doch heute wurde sich darüber aufgeregt, dass das nicht ginge.
Auf die Frage, warum ich schwärze, sagte ich, dass mir das rechtlich zustünde. Dann wurde nachgebohrt, aber warum denn, ich darauf, dies sei irrelevant. Daraufhin gab es die Bemerkung, dass das kein Wunder ist, dass ich keinen Job finde, wenn ich so reagiere auf Fragen. (Aber das ist ein anderes Thema).
FRAGE:
Mir wurde ein Merkblatt ausgeteilt, mir geht es um die Abbuchungen, siehe Anhang.
Kann da mal jemand drüber schauen? Mir war das bisher so in Erinnerung wie oben als Stichpunkt angewandt.
Oder darf jedes JC ihre eigene Suppe kochen?
Und falls das so ist, warum sagt der SB jetzt auf einmal was dazu obwohl er es die letzten 4 Mal durchgewunken hat?
Sehr merkwürdig.
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Ich kenne das so wie im Merkblatt beschrieben, erst recht bei selbständig Tätigen im Leistungsbezug.
Zitat von: Hansejunge am 27. April 2023, 12:25:58Und falls das so ist, warum sagt der SB jetzt auf einmal was dazu obwohl er es die letzten 4 Mal durchgewunken hat?
Unkenntnis der Sachlage wahrscheinlich.
Zitat von: Sheherazade am 27. April 2023, 12:34:37Ich kenne das so wie im Merkblatt beschrieben, erst recht bei selbständig Tätigen im Leistungsbezug.
Zitat von: Hansejunge am 27. April 2023, 12:25:58Und falls das so ist, warum sagt der SB jetzt auf einmal was dazu obwohl er es die letzten 4 Mal durchgewunken hat?
Unkenntnis der Sachlage wahrscheinlich.
Also darf man in der Tat jetzt gar nichts mehr schwärzen, außer Dinge wie Religion/Partei/Erotik/etc.? Auch nicht seit dem Wechsel von ALG II zum Bürgergeld?
Zitat von: Hansejunge am 27. April 2023, 12:49:07Also darf man in der Tat jetzt gar nichts mehr schwärzen, außer Dinge wie Religion/Partei/Erotik/etc.? Auch nicht seit dem Wechsel von ALG II zum Bürgergeld?
Korrekt!
Kollidiert das nicht mit der EU-DSGVO?
Krass.
Da muss man ja dann wirklich aufpassen, wenn man mal über ein verlängertes Wochenende außerorts war und im REWE mit Kartenzahlung was eingekauft hat, ohne eine Ortsabwesenheit für 2 Tage angemeldet zu haben.
Ich hatte in den Abbuchungen immer nur meine Kundennummern geschwärzt. Vom meinem Stromanbieter, Internet- und Mobilfunkprovider. Mit diesen Nummern könnte man u.U richtig Blödsinn machen
Zitat von: Hansejunge am 27. April 2023, 13:04:03Da muss man ja dann wirklich aufpassen, wenn man mal über ein verlängertes Wochenende außerorts war und im REWE mit Kartenzahlung was eingekauft hat, ohne eine Ortsabwesenheit für 2 Tage angemeldet zu haben
:grins: ein Witz oder ?
Zitat von: horst am 27. April 2023, 16:38:30Zitat von: Hansejunge am 27. April 2023, 13:04:03Da muss man ja dann wirklich aufpassen, wenn man mal über ein verlängertes Wochenende außerorts war und im REWE mit Kartenzahlung was eingekauft hat, ohne eine Ortsabwesenheit für 2 Tage angemeldet zu haben
:grins: ein Witz oder ?
Mir egal, ich zahle mit Bargeld.
Und ja, für mich vom Bauchgefühl her mit der wichtigste Grund, warum AUSGABEN nicht geschwärzt werden dürfen:
EINNAHMENCHECK: Bedürftigkeit / Einnahmen ja/ nein
AUSGABENCHECK: Ortsabwesenheit / unbekannte Versicherungen, etc.
Natürlich kann man Buchungen über 10 € auch Schwärzen.
Hier stand mal ähnliches drin da waren es Buchungen über 100€, die angeblich nicht Geschwärzt werden durften.
Klare Ansage in der Leistung hatte dann Abhilfe geschafft, seither kam nie wieder eine Nachfrage.
Vor allem der Buchungstext geht ein JC oft nichts an.
Jedenfalls nicht, wenn es um alltägliche Dinge geht wie Einkauf bei Händler so und so.
Abheben am Geldautomat, Bezahlung von Einkäufen bei eBay z.B. oft geht es auch um Daten Dritter.
Was du mit dem RS machst, ist deine Sache.
Zitat von: Kopfbahnhof am 27. April 2023, 16:47:10Natürlich kann man Buchungen über 10 € auch Schwärzen.
Hier stand mal ähnliches drin da waren es Buchungen über 100€, die angeblich nicht Geschwärzt werden durften.
Klare Ansage in der Leistung hatte dann Abhilfe geschafft, seither kam nie wieder eine Nachfrage.
Vor allem der Buchungstext geht ein JC oft nichts an.
Jedenfalls nicht, wenn es um alltägliche Dinge geht wie Einkauf bei Händler so und so.
Abheben am Geldautomat, Bezahlung von Einkäufen bei eBay z.B.
Was du mit dem RS machst, ist deine Sache.
Dachte ich halt auch, deshalb hatte ich meine Ausgaben immer "teilgeschwärzt", also nur die erste Buchungszeile und den Betrag stehen gelassen. Heute wurde mir was anderes vom JC auf einmal erzählt und die Rechtssprechung hat das wohl bestätigt.
Gerichtsurteile dazu im Hinblick auf den Datenschutz bzw. dessen Verstoß gibt es (noch) nicht.
Nur Bares ist Wahres!
Zitat von: Hansejunge am 27. April 2023, 16:50:45deshalb hatte ich meine Ausgaben immer "teilgeschwärzt",
Meinst du deine Betriebsausgaben?
Zitat von: Sheherazade am 27. April 2023, 16:56:28Meinst du deine Betriebsausgaben?
Betriebsausgaben habe ich in dem Sinne keine.
Und wenn, dann wüsste ich, dass ich diese grundsätzlich nicht schwärzen darf. (Habe kein Geschäftskonto, läuft alles über das Privatgirokonto).
Zitat von: Hansejunge am 27. April 2023, 16:50:45und den Betrag stehen gelassen
Ja Soll und Haben muss immer offen bleiben, was den Betrag angeht.
Buchungstext ist was anderes, was geht einen SB es an bei welchem Metzger oder was ich bei eBay so kaufe?
Zitat von: Kopfbahnhof am 27. April 2023, 17:00:34Buchungstext ist was anderes, was geht einen SB es an bei welchem Metzger oder was ich bei eBay so kaufe?
Tja, die Rechtsprechung sieht anders aus. Insofern hatte mein SB heute recht gehabt. Obwohl er nicht gleich so affig hätte reagieren müssen, nachdem ich meinte, ich werde das überprüfen.