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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: szaros 25 am 27. April 2023, 12:42:29

Titel: Widerspruch einlegn
Beitrag von: szaros 25 am 27. April 2023, 12:42:29
Hallo,

kann man einen Widerspruch auch per E-Mail schreiben? Oder muss das alles postalisch eingereicht werden?
Habe einen Widerspruch nämlich nur per Mail gemacht und keinerlei Antworten bzw.Reaktionen erhalten.
Titel: Aw: Widerspruch einlegn
Beitrag von: BigMama am 27. April 2023, 12:47:56
Beim Jobcenter ist ein Widerspruch nur per Email unzulässig.
Titel: Aw: Widerspruch einlegn
Beitrag von: OLD-MAN am 27. April 2023, 12:56:07
Zitat von: BigMama am 27. April 2023, 12:47:56Beim Jobcenter ist ein Widerspruch nur per Email unzulässig.

...es sei denn:

Du hast den Widerspruch handschriftlich unterschrieben, dann eingescannt und per Email (pdf) versandt!
Titel: Aw: Widerspruch einlegn
Beitrag von: szaros 25 am 27. April 2023, 12:59:07
Nein, habe ihn nicht handschriftlich unterschrieben und eingescannt.
Titel: Aw: Widerspruch einlegn
Beitrag von: Ratlos am 27. April 2023, 15:46:12
Hiermit erhebe ich Widrspruch << sollte immer schriftlich mit originaler Unterschrift und am besten per Einwurf-Einschreiben und Fax zur Sicherheit erfolgen.
Die Begründung kannst du dann per Mail nachreichen.
Titel: Aw: Widerspruch einlegn
Beitrag von: horst am 27. April 2023, 17:42:43
Zitat von: szaros 25 am 27. April 2023, 12:59:07Nein, habe ihn nicht handschriftlich unterschrieben und eingescannt.
wenn dein JC Widersprüche so annimmt, müsste das auch in deinem Bescheid auf der Rückseite so stehen.
Titel: Aw: Widerspruch einlegn
Beitrag von: Ratlos am 02. Mai 2023, 17:38:25
Zitat von: OLD-MAN am 27. April 2023, 12:56:07Du hast den Widerspruch handschriftlich unterschrieben, dann eingescannt und per Email (pdf) versandt!
Passt nicht ganz!
Nach gängiger Rechtsauffassung kann ein Widerspruch zwar auch elektronisch (also auch per Mail) eingelegt werden, aber dann muss eine qualifizierte elektronische Signatur drunter sein oder der Absender muss eine De-Mail senden und sich so authentifizieren.

Titel: Aw: Widerspruch einlegn
Beitrag von: Abhängige am 15. August 2023, 17:42:12
Kein Problem, wenn der Widerspruch nicht formgerecht eingelegt wurde. Wenn das JC den Bescheid von Amts wegen nicht prüft, kannst du einen Antrag auf Überprüfung des Bescheides stellen. Gegen den Überprüfungsbescheid kannst du dann formgerecht Widerspruch einlegen, wenn das Ergebnis deiner Meinung nach nicht richtig ist.