Hallo,
kann man einen Widerspruch auch per E-Mail schreiben? Oder muss das alles postalisch eingereicht werden?
Habe einen Widerspruch nämlich nur per Mail gemacht und keinerlei Antworten bzw.Reaktionen erhalten.
Beim Jobcenter ist ein Widerspruch nur per Email unzulässig.
Zitat von: BigMama am 27. April 2023, 12:47:56Beim Jobcenter ist ein Widerspruch nur per Email unzulässig.
...es sei denn:
Du hast den Widerspruch handschriftlich unterschrieben, dann eingescannt und per Email (pdf) versandt!
Nein, habe ihn nicht handschriftlich unterschrieben und eingescannt.
Hiermit erhebe ich Widrspruch << sollte immer schriftlich mit originaler Unterschrift und am besten per Einwurf-Einschreiben und Fax zur Sicherheit erfolgen.
Die Begründung kannst du dann per Mail nachreichen.
Zitat von: szaros 25 am 27. April 2023, 12:59:07Nein, habe ihn nicht handschriftlich unterschrieben und eingescannt.
wenn dein JC Widersprüche so annimmt, müsste das auch in deinem Bescheid auf der Rückseite so stehen.
Zitat von: OLD-MAN am 27. April 2023, 12:56:07Du hast den Widerspruch handschriftlich unterschrieben, dann eingescannt und per Email (pdf) versandt!
Passt nicht ganz!
Nach gängiger Rechtsauffassung kann ein Widerspruch zwar auch elektronisch (also auch per Mail) eingelegt werden, aber dann muss eine qualifizierte elektronische Signatur drunter sein oder der Absender muss eine De-Mail senden und sich so authentifizieren.
Kein Problem, wenn der Widerspruch nicht formgerecht eingelegt wurde. Wenn das JC den Bescheid von Amts wegen nicht prüft, kannst du einen Antrag auf Überprüfung des Bescheides stellen. Gegen den Überprüfungsbescheid kannst du dann formgerecht Widerspruch einlegen, wenn das Ergebnis deiner Meinung nach nicht richtig ist.