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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: horst am 30. April 2023, 13:21:37

Titel: Information zur Behandlung von Inflationsausgleichsprämien
Beitrag von: horst am 30. April 2023, 13:21:37
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem ,,Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz" haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei als Inflationsausgleichsprämie einen Betrag von bis zu 3.000 Euro zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu
gewähren. Die Prämie ist Teil des dritten Entlastungspakets und vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024
befristet.

https://tacheles-sozialhilfe.de/files/Weisungen/Sozi/2022/22-11-09-Hinweisschreiben-BMAS-Inflationsausgleichspraemie-09-11-2022-RS-RS-003.pdf

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/inflationsausgleichspraemie-2130190