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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: UW am 30. April 2023, 13:32:13

Titel: KDU-Nachzahlung - "Im Voraus vier Jahre verspätet."
Beitrag von: UW am 30. April 2023, 13:32:13
Nach jahrelangem Rechtsstreit mußte das Jobcenter einer Person mehr als 1500,00 € nachzahlen. Für drei falsche Bescheide. Allerdings hatten die Widerspruchstelle trotz mehrerer anhängiger Zinsklagen diese hier wieder einmal vergessen . . . Der Zinsanspruch gem. § 44 SGB I ist antragsfrei vom Jobcenter zu ermitteln und ungefragt auszukehren. Die Zinshöhe liegt hier bei ca. 520,00 €. Ich nenne das "Betrug durch Unterlassen".

Drei Änderungsbescheide zur Sicherung des Lebensunterhats" vom 03.01.2023. Der aktuelle Bescheid bezeichnet allerdings einen Zeitraum vom "31.10.2018 bis 31.12.2018" mit einer erheblichen Bedarfsunterdeckung.


(https://www.beispielklagen.de/bilder2/vier.Jahre.verspaetet.im.Voraus.jpg)