Hallo und guten Tag,
zum Sachverhalt:
Ich hab es leider die letzten Monate etwas übertrieben und absolut null auf Anschreiben reagiert. Somit natürlich die vollen 30% Sanktionen sogut wie dauerhaft einstecken müssen.
Nun war nach 6 Monaten ein neuer WBA fällig, dieser kann angeblich nicht bearbeitet werden wegen fehlender Mitwirkung. Ich werde also aufgefordert mich in Eigenbemühung beim Sachbearbeiter zu melden und persönlich vorzusprechen damit geklärt werden soll ob ich noch Anspuch auf Leistungen haben.
Ich benötige eure Hilfe bei der korrekten Durchführung dieser Sache. Mein Ziel ist es so schnell es geht die Leistungen wieder aktiv zu bekommen jedoch möchte ich keine Zwangsmaßnahmen oder 1275 Bewerbungen pro Woche schreiben müssen. Meine Leistungen sind seit heute 01.05.23 eingestellt. Der Brief (WBA) kam vor 2 Tagen am Samstag! Ich nehme jedenfalls lieber -30% als -100%!
Da ich mich quasi "tot gestellt" habe werden ja sicher einige Einforderungen oder Fragen vom Sachbearbeiter Experten kommen. Womit muss ich da so rechnen?
Des Weiteren sind mir noch einige Dinge unklar:
1. Was passiert wenn ich mich nicht melde? Wird der komplette Regelsatz entzogen und wenn ja für wie lange? (Dauerhaft, ein paar Wochen etc?)
Ich habe theoretisch Grundsicherung beantragt, diese steht doch jedem zu!?!
2. Kann man theoretisch statt einem persönlichen Termin auch "Alternativen" anbieten. Z.b. eine Email zu Sachbearbeiter mit "bitte senden sie mir alles nötige für die WBA Bewilligung zu" oder so...?
3. Was genau reicht für eine "Mitwirkung" als minimum aus? Z.b. zum Termin erscheinen ohne irgendwelche Eingeständnisse, Zustimmungen etc. (ganz nach dem Motto: ich war da, das muss reichen!?)
4. Was passiert wenn ich den Zwangsforderungen des Sachbearbeiters zum Gespräch nicht nachgebe und diese ablehne? (Sie müssen jetzt sofort dieses und jenes tun.... bla bla bla)
5. Ist es ratsam vor dem Termin einen Anwalt aufzusuchen um eine mögliche Strategie auszuarbeiten um eine Zahlung des Regelbarfs zu erzwingen? (kenn mich da jetzt nicht so genau aus)
6. Falls sich das noch länger hinziehen sollte, wie kann ich vorläufig eine WBA Leistung beantragen um meine Kosten zu decken? (Bei dem "rieseigen" Regelsatz kann man ja keine Polster aufbauen!)
Mehr ist mir estmal nicht eingefallen jedoch will ich natürlich größtmögliche Schäden ganz gern vermeiden.
Danke für eure Hilfe und guten Raschläge.
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
1. Du bekommst keine Leistungen, solange bis du der Meldepflicht nachgekommen bist.
2. Dafür ist es in deinem Fall zu spät.
3. Termin wahrnehmen und ein Gespräch führen.
Such dir nen Job. So wie du schreibst bist du nicht komplett blöd. Damit wären alle deine Fragen erledigt. :cool:
So wie ich das lese soll lediglich geprüft werden ob das JC überhaupt noch zuständig ist, also ob du dich überhaupt im Landkreis des JC aufhältst.
Ob man hier wirklich persönlich zum SB muss kann ich nicht sagen, ich würde vll nur ins JC gehen und mich mit Ausweis dort beim Empfang vorstellen, und das dokumentieren lassen das du da warst. Dann nochmal einen Brief aufsetzen das du persönlich anwesend warst und somit deine Anwesenheit im Bezirk nachgewiesen hast, und sie sofort die Leistung wieder aufnehmen sollen.
Wenn du nicht irgendwie mal persönlich dort wieder erscheinst (und nur beim Empfang ist vermutlich besser als zum SB) wird man wohl den WBA nicht genehmigen.
Eventuell kann man sich die Anwesenheit im Bezirk auch auf einer örtlichen Polizeiwache oder im Rathaus schriftlich bestätigen lassen und das dann um JC schicken. So wie der Brief an dich geschrieben ist will man ja nur die Zuständigkeit prüfen, das hättet du dann damit bewiesen.
Zitat von: hotwert am 01. Mai 2023, 17:19:27So wie ich das lese soll lediglich geprüft werden ob das JC überhaupt noch zuständig ist, also ob du dich überhaupt im Landkreis des JC aufhältst.
Ob man hier wirklich persönlich zum SB muss kann ich nicht sagen, ich würde vll nur ins JC gehen und mich mit Ausweis dort beim Empfang vorstellen, und das dokumentieren lassen das du da warst. Dann nochmal einen Brief aufsetzen das du persönlich anwesend warst und somit deine Anwesenheit im Bezirk nachgewiesen hast, und sie sofort die Leistung wieder aufnehmen sollen.
Wenn du nicht irgendwie mal persönlich dort wieder erscheinst (und nur beim Empfang ist vermutlich besser als zum SB) wird man wohl den WBA nicht genehmigen.
Eventuell kann man sich die Anwesenheit im Bezirk auch auf einer örtlichen Polizeiwache oder im Rathaus schriftlich bestätigen lassen und das dann um JC schicken. So wie der Brief an dich geschrieben ist will man ja nur die Zuständigkeit prüfen, das hättet du dann damit bewiesen.
Der Hinweis ist ziemlich interessant. Ob das so durchgeht? Die Formulierung im Schreiben ist auf jeden Fall äußerst merkwürdig gewählt. Es ist auch das erste mal das ich so ein Schreiben erhalten haben.
Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 17:39:11Der Hinweis ist ziemlich interessant. Ob das so durchgeht?
Probier es aus, wenn du es unbedingt auf die Spitze treiben willst.
such dir für den Termin gleich eine gute Ausrede und bei unentschuldigt werden die sehr viele Fragen haben.
Die wollen doch nur prüfen ob das JC noch zuständig ist, was anderes kann ich aus dem Brief nicht rauslesen.
Also wie gesagt, ich würde das mir dann halt sonst irgendwo bestätigen lassen und denen schicken, dann wissen die dass sie noch zuständig sind.
Aber vll kennt sich ja jemand besser aus und kann begründen warum man persönlich erscheinen sollte.
Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 15:42:05Ich benötige eure Hilfe bei der korrekten Durchführung dieser Sache. Mein Ziel ist es so schnell es geht die Leistungen wieder aktiv zu bekommen jedoch möchte ich keine Zwangsmaßnahmen oder 1275 Bewerbungen pro Woche schreiben müssen.
demnach Leistungen erhalten ohne zu versuchen, aus dem Bezug zu kommen?
Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 15:42:05Des Weiteren sind mir noch einige Dinge unklar:
1. Was passiert wenn ich mich nicht melde? Wird der komplette Regelsatz entzogen und wenn ja für wie lange? (Dauerhaft, ein paar Wochen etc?)
bis man sich meldet und seinen Mitwirkungspflichten nachkommt
Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 15:42:05Ich habe theoretisch Grundsicherung beantragt, diese steht doch jedem zu!?!
Grundsicherung steht einem nur zu, wenn man (im Land) lebt und hilfebedürftig ist
Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 15:42:053. Was genau reicht für eine "Mitwirkung" als minimum aus? Z.b. zum Termin erscheinen ohne irgendwelche Eingeständnisse, Zustimmungen etc. (ganz nach dem Motto: ich war da, das muss reichen!?)
nur zum Termin erscheinen, dürfte nicht reichen
Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 15:42:054. Was passiert wenn ich den Zwangsforderungen des Sachbearbeiters zum Gespräch nicht nachgebe und diese ablehne? (Sie müssen jetzt sofort dieses und jenes tun.... bla bla bla)
was genau meinst Du mit Zwangsforderungen?
Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 15:42:055. Ist es ratsam vor dem Termin einen Anwalt aufzusuchen um eine mögliche Strategie auszuarbeiten um eine Zahlung des Regelbarfs zu erzwingen? (kenn mich da jetzt nicht so genau aus)
Man muss nicht verstehen, wieso jemand nicht den Meldetermin wahrnimmt und statt dessen überlegt, wie ein Anwalt den Regelbedarf erstreiten kann. Zumal das Ganze bei fehlender Mitwirkung, also noch nicht mal dort aufzukreuzen oder gar Unterlagen einzureichen, zum Scheitern verurteilt wäre
Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 15:42:056. Falls sich das noch länger hinziehen sollte, wie kann ich vorläufig eine WBA Leistung beantragen um meine Kosten zu decken? (Bei dem "rieseigen" Regelsatz kann man ja keine Polster aufbauen!)
Der Regelsatz ist auch zunächst mal nicht für Polster gedacht. Was genau möchte man denn nun vermeiden und warum? Und wieso "vorläufig" WBA, wenn man doch genau das benötigt, einen WBA?
Wie lange sich das hinzieht, scheint nach Deinen Ausführungen maßgeblich von Dir abzuhängen. Demnach kann man nur raten, der Mitwirkung nachzukommen.
Also bitte das Schreiben ist doch wirklich eindeutig! Noch deutlicher kann das JC ja gar nicht schreiben.
Meine persönliche Meinung!: Du hast dich seit 2019 also über 3 Jahre jeder Vermittlung entzogen. Das heißt für mich du willst gar nicht arbeiten und dich weiterhin in der sozialen Hängematte ausruhen. :sleep: Dir gehört das Sozialgeld komplett entzogen!
Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 15:42:05Ich habe theoretisch Grundsicherung beantragt, diese steht doch jedem zu!?!
Du hast weder theoretisch noch praktisch "Grundsicherung" beantragt.
Wenn, hast du Sozialleistungen nach SGB II/Bürgergeld beantragt.
Den Begriff oder die Bezeichnung "Grundsicherung" gibt es nur im SGB XII und das steht auch nicht jedem zu.
Wer sich seit 4 Jahren der Vermittlung entzieht, kann ja auch einen Job haben oder verzogen sein. Somit die Leistungen auch zu Unrecht bezogen haben.
Deshalb auch der Termin seitens des JC.
Zitat von: Greywolf08 am 01. Mai 2023, 18:30:22Den Begriff oder die Bezeichnung "Grundsicherung" gibt es nur im SGB XII und das steht auch nicht jedem zu.
genau da ist man auch raus, wenn man sich mit dem Geld ein schönes Leben machen möchte z.b.in Bulgarien ohne Meldung.
Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 15:42:05Hallo und guten Tag,
zum Sachverhalt:
Ich hab es leider die letzten Monate etwas übertrieben und absolut null auf Anschreiben reagiert. Somit natürlich die vollen 30% Sanktionen sogut wie dauerhaft einstecken müssen.
Nun war nach 6 Monaten ein neuer WBA fällig, dieser kann angeblich nicht bearbeitet werden wegen fehlender Mitwirkung. Ich werde also aufgefordert mich in Eigenbemühung beim Sachbearbeiter zu melden und persönlich vorzusprechen damit geklärt werden soll ob ich noch Anspuch auf Leistungen haben.
Ich benötige eure Hilfe bei der korrekten Durchführung dieser Sache. Mein Ziel ist es so schnell es geht die Leistungen wieder aktiv zu bekommen jedoch möchte ich keine Zwangsmaßnahmen oder 1275 Bewerbungen pro Woche schreiben müssen. Meine Leistungen sind seit heute 01.05.23 eingestellt. Der Brief (WBA) kam vor 2 Tagen am Samstag! Ich nehme jedenfalls lieber -30% als -100%!
Da ich mich quasi "tot gestellt" habe werden ja sicher einige Einforderungen oder Fragen vom Sachbearbeiter Experten kommen. Womit muss ich da so rechnen?
Des Weiteren sind mir noch einige Dinge unklar:
1. Was passiert wenn ich mich nicht melde? Wird der komplette Regelsatz entzogen und wenn ja für wie lange? (Dauerhaft, ein paar Wochen etc?)
Ich habe theoretisch Grundsicherung beantragt, diese steht doch jedem zu!?!
2. Kann man theoretisch statt einem persönlichen Termin auch "Alternativen" anbieten. Z.b. eine Email zu Sachbearbeiter mit "bitte senden sie mir alles nötige für die WBA Bewilligung zu" oder so...?
3. Was genau reicht für eine "Mitwirkung" als minimum aus? Z.b. zum Termin erscheinen ohne irgendwelche Eingeständnisse, Zustimmungen etc. (ganz nach dem Motto: ich war da, das muss reichen!?)
4. Was passiert wenn ich den Zwangsforderungen des Sachbearbeiters zum Gespräch nicht nachgebe und diese ablehne? (Sie müssen jetzt sofort dieses und jenes tun.... bla bla bla)
5. Ist es ratsam vor dem Termin einen Anwalt aufzusuchen um eine mögliche Strategie auszuarbeiten um eine Zahlung des Regelbarfs zu erzwingen? (kenn mich da jetzt nicht so genau aus)
6. Falls sich das noch länger hinziehen sollte, wie kann ich vorläufig eine WBA Leistung beantragen um meine Kosten zu decken? (Bei dem "rieseigen" Regelsatz kann man ja keine Polster aufbauen!)
Mehr ist mir estmal nicht eingefallen jedoch will ich natürlich größtmögliche Schäden ganz gern vermeiden.
Danke für eure Hilfe und guten Raschläge.
Hallo ..ich habe dazu eine andere Frage zum WBA, wann haben sie den WBA Antrag gestellt bzw. wie lange hat bei ihnen die Bearbeitung gedauert ? Weil ich auch immer noch auf meinen Bescheid bzw. eine Antwort warte betreff Weiterbewilligung ab Mai ..hänge wirklich in der Luft, auch wegen der ausstehenden Mietzahlung :weisnich:
Zitat von: Ulrike2023 am 01. Mai 2023, 18:55:02Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 15:42:05Hallo und guten Tag,
zum Sachverhalt:
Ich hab es leider die letzten Monate etwas übertrieben und absolut null auf Anschreiben reagiert. Somit natürlich die vollen 30% Sanktionen sogut wie dauerhaft einstecken müssen.
Nun war nach 6 Monaten ein neuer WBA fällig, dieser kann angeblich nicht bearbeitet werden wegen fehlender Mitwirkung. Ich werde also aufgefordert mich in Eigenbemühung beim Sachbearbeiter zu melden und persönlich vorzusprechen damit geklärt werden soll ob ich noch Anspuch auf Leistungen haben.
Ich benötige eure Hilfe bei der korrekten Durchführung dieser Sache. Mein Ziel ist es so schnell es geht die Leistungen wieder aktiv zu bekommen jedoch möchte ich keine Zwangsmaßnahmen oder 1275 Bewerbungen pro Woche schreiben müssen. Meine Leistungen sind seit heute 01.05.23 eingestellt. Der Brief (WBA) kam vor 2 Tagen am Samstag! Ich nehme jedenfalls lieber -30% als -100%!
Da ich mich quasi "tot gestellt" habe werden ja sicher einige Einforderungen oder Fragen vom Sachbearbeiter Experten kommen. Womit muss ich da so rechnen?
Des Weiteren sind mir noch einige Dinge unklar:
1. Was passiert wenn ich mich nicht melde? Wird der komplette Regelsatz entzogen und wenn ja für wie lange? (Dauerhaft, ein paar Wochen etc?)
Ich habe theoretisch Grundsicherung beantragt, diese steht doch jedem zu!?!
2. Kann man theoretisch statt einem persönlichen Termin auch "Alternativen" anbieten. Z.b. eine Email zu Sachbearbeiter mit "bitte senden sie mir alles nötige für die WBA Bewilligung zu" oder so...?
3. Was genau reicht für eine "Mitwirkung" als minimum aus? Z.b. zum Termin erscheinen ohne irgendwelche Eingeständnisse, Zustimmungen etc. (ganz nach dem Motto: ich war da, das muss reichen!?)
4. Was passiert wenn ich den Zwangsforderungen des Sachbearbeiters zum Gespräch nicht nachgebe und diese ablehne? (Sie müssen jetzt sofort dieses und jenes tun.... bla bla bla)
5. Ist es ratsam vor dem Termin einen Anwalt aufzusuchen um eine mögliche Strategie auszuarbeiten um eine Zahlung des Regelbarfs zu erzwingen? (kenn mich da jetzt nicht so genau aus)
6. Falls sich das noch länger hinziehen sollte, wie kann ich vorläufig eine WBA Leistung beantragen um meine Kosten zu decken? (Bei dem "rieseigen" Regelsatz kann man ja keine Polster aufbauen!)
Mehr ist mir estmal nicht eingefallen jedoch will ich natürlich größtmögliche Schäden ganz gern vermeiden.
Danke für eure Hilfe und guten Raschläge.
Hallo ..ich habe dazu eine andere Frage zum WBA, wann haben sie den WBA Antrag gestellt bzw. wie lange hat bei ihnen die Bearbeitung gedauert ? Weil ich auch immer noch auf meinen Bescheid bzw. eine Antwort warte betreff Weiterbewilligung ab Mai ..hänge wirklich in der Luft, auch wegen der ausstehenden Mietzahlung :weisnich:
Hallo,
die Bearbeitung hat ca. 2 Wochen gedauert.
VG
.
Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 18:57:19Zitat von: Ulrike2023 am 01. Mai 2023, 18:55:02Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 15:42:05Hallo und guten Tag,
zum Sachverhalt:
Ich hab es leider die letzten Monate etwas übertrieben und absolut null auf Anschreiben reagiert. Somit natürlich die vollen 30% Sanktionen sogut wie dauerhaft einstecken müssen.
Nun war nach 6 Monaten ein neuer WBA fällig, dieser kann angeblich nicht bearbeitet werden wegen fehlender Mitwirkung. Ich werde also aufgefordert mich in Eigenbemühung beim Sachbearbeiter zu melden und persönlich vorzusprechen damit geklärt werden soll ob ich noch Anspuch auf Leistungen haben.
Ich benötige eure Hilfe bei der korrekten Durchführung dieser Sache. Mein Ziel ist es so schnell es geht die Leistungen wieder aktiv zu bekommen jedoch möchte ich keine Zwangsmaßnahmen oder 1275 Bewerbungen pro Woche schreiben müssen. Meine Leistungen sind seit heute 01.05.23 eingestellt. Der Brief (WBA) kam vor 2 Tagen am Samstag! Ich nehme jedenfalls lieber -30% als -100%!
Da ich mich quasi "tot gestellt" habe werden ja sicher einige Einforderungen oder Fragen vom Sachbearbeiter Experten kommen. Womit muss ich da so rechnen?
Des Weiteren sind mir noch einige Dinge unklar:
1. Was passiert wenn ich mich nicht melde? Wird der komplette Regelsatz entzogen und wenn ja für wie lange? (Dauerhaft, ein paar Wochen etc?)
Ich habe theoretisch Grundsicherung beantragt, diese steht doch jedem zu!?!
2. Kann man theoretisch statt einem persönlichen Termin auch "Alternativen" anbieten. Z.b. eine Email zu Sachbearbeiter mit "bitte senden sie mir alles nötige für die WBA Bewilligung zu" oder so...?
3. Was genau reicht für eine "Mitwirkung" als minimum aus? Z.b. zum Termin erscheinen ohne irgendwelche Eingeständnisse, Zustimmungen etc. (ganz nach dem Motto: ich war da, das muss reichen!?)
4. Was passiert wenn ich den Zwangsforderungen des Sachbearbeiters zum Gespräch nicht nachgebe und diese ablehne? (Sie müssen jetzt sofort dieses und jenes tun.... bla bla bla)
5. Ist es ratsam vor dem Termin einen Anwalt aufzusuchen um eine mögliche Strategie auszuarbeiten um eine Zahlung des Regelbarfs zu erzwingen? (kenn mich da jetzt nicht so genau aus)
6. Falls sich das noch länger hinziehen sollte, wie kann ich vorläufig eine WBA Leistung beantragen um meine Kosten zu decken? (Bei dem "rieseigen" Regelsatz kann man ja keine Polster aufbauen!)
Mehr ist mir estmal nicht eingefallen jedoch will ich natürlich größtmögliche Schäden ganz gern vermeiden.
Danke für eure Hilfe und guten Raschläge.
Hallo ..ich habe dazu eine andere Frage zum WBA, wann haben sie den WBA Antrag gestellt bzw. wie lange hat bei ihnen die Bearbeitung gedauert ? Weil ich auch immer noch auf meinen Bescheid bzw. eine Antwort warte betreff Weiterbewilligung ab Mai ..hänge wirklich in der Luft, auch wegen der ausstehenden Mietzahlung :weisnich:
Hallo,
die Bearbeitung hat ca. 2 Wochen gedauert.
VG
ok danke, also bei mir sind es jetzt 4 Wochen :scratch:
Und warum rufst du nicht mal beim Amt an oder gehst selber hin?
Zitat von: Ratlos am 01. Mai 2023, 19:00:19Und warum rufst du nicht mal beim Amt an oder gehst selber hin?
habe ich schon alles durch ... morgen neuer Versuch.. immer Standard noch in Bearbeitung
@Ulrike2023
Ist jetzt nicht böse gemeint, aber bleib doch bitte in deinem Thread oder eröffne einen neuen. Danke.
Sage denen knallhart dass du die Miete nicht zahlen kannst, nur noch 8 € besitzt was für Essen nur für 1 Tag reicht und du gezwungen bist beim SG eine eA zu beantragen.
Zitat von: Ulrike2023 am 01. Mai 2023, 18:55:02Weiterbewilligung ab Mai ..hänge wirklich in der Luft, auch wegen der ausstehenden Mietzahlung :weisnich:
mit P-Konto wär das eine Katastrophe vor allem, weil du ja nicht früher beantragen konntest.Andere Überziehen da einfach das Konto.
Zitat von: Ratlos am 01. Mai 2023, 19:04:33Sage denen knallhart dass du die Miete nicht zahlen kannst, nur noch 8 € besitzt was für Essen nur für 1 Tag reicht und du gezwungen bist beim SG eine eA zu beantragen.
Das mit dem Gericht kann er sich sparen. Dieses wird beim Jobcenter nachfragen und wenn dieses dann wahrheitsgemäß antwortet, dass er sich seit Monaten nicht mehr gemeldet hat, wie wird wohl die Entscheidung dann aussehen? Richtig, er machte die letzten Monate nach eigener Aussage nicht den Anschein tatsächlich die Leistung zu benötigen. Wer auf die Leistung angewiesen ist, der wird nicht alle Möglichkeiten nutzen diesen Anspruch zu verlieren.
@Hary
@Ratlos hat auf die Frage von @Ulrike2023 mit Gericht geantwortet und nicht dem TE den Tipp gegeben.
Das klärt sich heute doch alles weil sie mit dem Amt telefoniert.
Aber ein eigener Thread wäre echt besser. Man kommt sonst leicht durcheinander
für WBA Fragen : 0800 4 5555 00 (Montag – Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr)
HALLO .. ich sehe jetzt erst, was ich mit meiner bescheidenen Frage hier in dem Thread ausgelöst habe :schock: ... somit entschuldige ich mich betreff meiner Anfrage und ich bleibe jetzt in meinem Thread, nicht dass es wieder Missverständnisse hochschaukelt, das war ja nicht meine Absicht. :weisnich:
Deshalb bitte vertragt euch wieder miteinander, wir sind doch alle erwachsene, vernüftige Leute und sitzen irgendwie alle im selben Boot ... danke :flag:
Zitat von: hotwert am 01. Mai 2023, 17:19:27So wie ich das lese soll lediglich geprüft werden ob das JC überhaupt noch zuständig ist, also ob du dich überhaupt im Landkreis des JC aufhältst.
Ob man hier wirklich persönlich zum SB muss kann ich nicht sagen, ich würde vll nur ins JC gehen und mich mit Ausweis dort beim Empfang vorstellen, und das dokumentieren lassen das du da warst. Dann nochmal einen Brief aufsetzen das du persönlich anwesend warst und somit deine Anwesenheit im Bezirk nachgewiesen hast, und sie sofort die Leistung wieder aufnehmen sollen.
Wenn du nicht irgendwie mal persönlich dort wieder erscheinst (und nur beim Empfang ist vermutlich besser als zum SB) wird man wohl den WBA nicht genehmigen.
Eventuell kann man sich die Anwesenheit im Bezirk auch auf einer örtlichen Polizeiwache oder im Rathaus schriftlich bestätigen lassen und das dann um JC schicken. So wie der Brief an dich geschrieben ist will man ja nur die Zuständigkeit prüfen, das hättet du dann damit bewiesen.
Zitat von: Sheherazade am 01. Mai 2023, 17:43:12Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 17:39:11Der Hinweis ist ziemlich interessant. Ob das so durchgeht?
Probier es aus, wenn du es unbedingt auf die Spitze treiben willst.
@hotwert
@Sheherazade
Also, ich habe folgendes versucht:
Dank des Hinweises von "hotwert" bin ich erst zur Polizeibehörde um mir einen Nachweis über die Ortsanwesenheit erstellen zu lassen. Diese hat mich zum Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro verwiesen, da habe ich eine Meldebscheinigung gem. §18 Absatz 1 Bundesmeldegestz bekommen die nachweist das ich persönlich mit Ausweis und Datenabgleich vorstellig war. (kam 12,-€)
Danach zum Jobcenter um den Brief: persönlich abstempeln / Empfangsbestätigung / persönliche Abgabe bestätigen zu lassen. ACHTUNG! Das Jobcenter hat mir das Verweigert! (Was für ein S...Laden!).
Also, alles abfotografiert, Brief in den Hausbriefkasten vom Jobcenter und nachträglich eine Email mit den Beweisfotos versand.
Nach ca. 5 Tagen kam die Weiterbewilligung als bestätigt für 12 Monate + Neuer Termin beim SB + Jobangebote + EGV mal bitte unterschreiben und zurück schicken.
Also erborst das ich was unternehmen konnte einschl. behördlich beglaubigter Dokumente wurde gleich daraufhin wieder der Briefkasten ordentlich gefüllt.
Trotzdem noch mal Danke für den Hinsweis. Es hat erst mal geklappt auch wenn hier niemand dran geklaubt hat!
Du bezahlst 12€ für ein Dokument um das dann beim Jobcenter in den Hausbriefkasten zu werden anstatt eben einen persönlichen Termin für umsonst wahrzunehmen? Mir scheint, der Regelsatz ist zu hoch angesetzt worden.
Zitat von: Sheherazade am 06. Mai 2023, 16:13:08Du bezahlst 12€ für ein Dokument um das dann beim Jobcenter in den Hausbriefkasten zu werden anstatt eben einen persönlichen Termin für umsonst wahrzunehmen? Mir scheint, der Regelsatz ist zu hoch angesetzt worden.
Das es 12€ kostet habe ich vorher NICHT gewusst! Aber danke für den hilfreichen Kommentar.
BobMahoo
Zitat von: BobMahoo am 06. Mai 2023, 16:10:11ACHTUNG! Das Jobcenter hat mir das Verweigert! (Was für ein S...Laden!).
wahrscheinlich ein O.- Kommune denn die der BA unterstellten haben eine HEGA diese zu bestätigen.
Zitat von: BobMahoo am 06. Mai 2023, 16:10:11Nach ca. 5 Tagen kam die Weiterbewilligung als bestätigt für 12 Monate + Neuer Termin beim SB + Jobangebote + EGV mal bitte unterschreiben und zurück schicken.
Also erborst das ich was unternehmen konnte einschl. behördlich beglaubigter Dokumente wurde gleich daraufhin wieder der Briefkasten ordentlich gefüllt.
klar jetzt weiß das JC das es noch zuständig ist und da kann es so weitermachen wie bisher...
anscheinend besonders gerne nicht rechtskonform was ich aus der EinV Sache raus lese.
MfG FN
Zitat von: BobMahoo am 06. Mai 2023, 16:10:11lso, alles abfotografiert, Brief in den Hausbriefkasten vom Jobcenter und nachträglich eine Email mit den Beweisfotos versand.
Eine recht gute beweisfähige Zustellung.
Obwohl die BA schon vor Jahren per Dienstanweisung (liegt mir vor) die JC´s angewiesen hat eine Empfangsbestätigung zu geben.
Zitat von: Sheherazade am 06. Mai 2023, 16:13:08Mir scheint, der Regelsatz ist zu hoch angesetzt worden.
An solche überaus hilfreichen Spezial-Kommentare musst du dich gewöhnen :mocking:
Zitat von: Ratlos am 06. Mai 2023, 16:22:34Zitat von: BobMahoo am 06. Mai 2023, 16:10:11lso, alles abfotografiert, Brief in den Hausbriefkasten vom Jobcenter und nachträglich eine Email mit den Beweisfotos versand.
Eine recht gute beweisfähige Zustellung.
Obwohl die BA schon vor Jahren per Dienstanweisung (liegt mir vor) die JC´s angewiesen hat eine Empfangsbestätigung zu geben.
Zitat von: Sheherazade am 06. Mai 2023, 16:13:08Mir scheint, der Regelsatz ist zu hoch angesetzt worden.
An solche überaus hilfreichen Spezial-Kommentare musst du dich gewöhnen :mocking:
Ich persönlich finde es ABSOLUT UNERHÖRT wie sich hier scheinbar systematisch gegen beweislast gewehrt wird! So ganz nach dem Motto, Ich hab gerade kein Stempel zur Hand, werfen sie´s auf gut Glück in den Briefkasten, das wird schon ankommen *hust*.
:lachen: Im Streitfall wäre jetzt das JC in der Beweislast nachdem du dich mit den Fotos und dem Mail bereits beweisfähig entlastet hast. Soweit denkt aber dieser SB gar nicht. Dazu ist sein Horizont zu kurz
Die Fototbeweise habe ich ja erst machen müssen nachdem man mich versucht hat mutwillig hinters Licht zu führen! Aber wehe es ist umgekehrt! Mir wurde ausserdem noch angeboten in Abteilung x nachzufragen nachdem ich eine Wartenummer ziehen müsse und gefühlt den halben Tag warten müsste im völlig überfüllten Warterraum um höchstwarhscheinlich die gleiche Antwort zu bekommen. Und das alles um "nur" einen Brief abzugeben!
Zitat von: BobMahoo am 06. Mai 2023, 16:35:23den halben Tag warten müsste im völlig überfüllten Warterraum um höchstwarhscheinlich die gleiche Antwort zu bekommen. Und das alles um "nur" einen Brief abzugeben!
:offtopic: wer nicht den kostenlosen Papierdrucker des JC benutzen muss sollte doch immer per Fax verschicken.
Zitat von: BobMahoo am 06. Mai 2023, 16:10:11Zitat von: hotwert am 01. Mai 2023, 17:19:27So wie ich das lese soll lediglich geprüft werden ob das JC überhaupt noch zuständig ist, also ob du dich überhaupt im Landkreis des JC aufhältst.
Ob man hier wirklich persönlich zum SB muss kann ich nicht sagen, ich würde vll nur ins JC gehen und mich mit Ausweis dort beim Empfang vorstellen, und das dokumentieren lassen das du da warst. Dann nochmal einen Brief aufsetzen das du persönlich anwesend warst und somit deine Anwesenheit im Bezirk nachgewiesen hast, und sie sofort die Leistung wieder aufnehmen sollen.
Wenn du nicht irgendwie mal persönlich dort wieder erscheinst (und nur beim Empfang ist vermutlich besser als zum SB) wird man wohl den WBA nicht genehmigen.
Eventuell kann man sich die Anwesenheit im Bezirk auch auf einer örtlichen Polizeiwache oder im Rathaus schriftlich bestätigen lassen und das dann um JC schicken. So wie der Brief an dich geschrieben ist will man ja nur die Zuständigkeit prüfen, das hättet du dann damit bewiesen.
Zitat von: Sheherazade am 01. Mai 2023, 17:43:12Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 17:39:11Der Hinweis ist ziemlich interessant. Ob das so durchgeht?
Probier es aus, wenn du es unbedingt auf die Spitze treiben willst.
@hotwert
@Sheherazade
Also, ich habe folgendes versucht:
Dank des Hinweises von "hotwert" bin ich erst zur Polizeibehörde um mir einen Nachweis über die Ortsanwesenheit erstellen zu lassen. Diese hat mich zum Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro verwiesen, da habe ich eine Meldebscheinigung gem. §18 Absatz 1 Bundesmeldegestz bekommen die nachweist das ich persönlich mit Ausweis und Datenabgleich vorstellig war. (kam 12,-€)
Danach zum Jobcenter um den Brief: persönlich abstempeln / Empfangsbestätigung / persönliche Abgabe bestätigen zu lassen. ACHTUNG! Das Jobcenter hat mir das Verweigert! (Was für ein S...Laden!).
Also, alles abfotografiert, Brief in den Hausbriefkasten vom Jobcenter und nachträglich eine Email mit den Beweisfotos versand.
Nach ca. 5 Tagen kam die Weiterbewilligung als bestätigt für 12 Monate + Neuer Termin beim SB + Jobangebote + EGV mal bitte unterschreiben und zurück schicken.
Also erborst das ich was unternehmen konnte einschl. behördlich beglaubigter Dokumente wurde gleich daraufhin wieder der Briefkasten ordentlich gefüllt.
Trotzdem noch mal Danke für den Hinsweis. Es hat erst mal geklappt auch wenn hier niemand dran geklaubt hat!
Ich hab dran geglaubt, sonst hätte ich es auch nicht geschrieben. :D
Freut mich dass es geklappt hat, die sind jetzt bestimmt angefressen das du eine andere Lösung gefunden hast ihnen zu erklären dass sie noch zuständig sind.
Zitat von: hotwert am 06. Mai 2023, 16:47:31Zitat von: BobMahoo am 06. Mai 2023, 16:10:11Zitat von: hotwert am 01. Mai 2023, 17:19:27So wie ich das lese soll lediglich geprüft werden ob das JC überhaupt noch zuständig ist, also ob du dich überhaupt im Landkreis des JC aufhältst.
Ob man hier wirklich persönlich zum SB muss kann ich nicht sagen, ich würde vll nur ins JC gehen und mich mit Ausweis dort beim Empfang vorstellen, und das dokumentieren lassen das du da warst. Dann nochmal einen Brief aufsetzen das du persönlich anwesend warst und somit deine Anwesenheit im Bezirk nachgewiesen hast, und sie sofort die Leistung wieder aufnehmen sollen.
Wenn du nicht irgendwie mal persönlich dort wieder erscheinst (und nur beim Empfang ist vermutlich besser als zum SB) wird man wohl den WBA nicht genehmigen.
Eventuell kann man sich die Anwesenheit im Bezirk auch auf einer örtlichen Polizeiwache oder im Rathaus schriftlich bestätigen lassen und das dann um JC schicken. So wie der Brief an dich geschrieben ist will man ja nur die Zuständigkeit prüfen, das hättet du dann damit bewiesen.
Zitat von: Sheherazade am 01. Mai 2023, 17:43:12Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 17:39:11Der Hinweis ist ziemlich interessant. Ob das so durchgeht?
Probier es aus, wenn du es unbedingt auf die Spitze treiben willst.
@hotwert
@Sheherazade
Also, ich habe folgendes versucht:
Dank des Hinweises von "hotwert" bin ich erst zur Polizeibehörde um mir einen Nachweis über die Ortsanwesenheit erstellen zu lassen. Diese hat mich zum Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro verwiesen, da habe ich eine Meldebscheinigung gem. §18 Absatz 1 Bundesmeldegestz bekommen die nachweist das ich persönlich mit Ausweis und Datenabgleich vorstellig war. (kam 12,-€)
Danach zum Jobcenter um den Brief: persönlich abstempeln / Empfangsbestätigung / persönliche Abgabe bestätigen zu lassen. ACHTUNG! Das Jobcenter hat mir das Verweigert! (Was für ein S...Laden!).
Also, alles abfotografiert, Brief in den Hausbriefkasten vom Jobcenter und nachträglich eine Email mit den Beweisfotos versand.
Nach ca. 5 Tagen kam die Weiterbewilligung als bestätigt für 12 Monate + Neuer Termin beim SB + Jobangebote + EGV mal bitte unterschreiben und zurück schicken.
Also erborst das ich was unternehmen konnte einschl. behördlich beglaubigter Dokumente wurde gleich daraufhin wieder der Briefkasten ordentlich gefüllt.
Trotzdem noch mal Danke für den Hinsweis. Es hat erst mal geklappt auch wenn hier niemand dran geklaubt hat!
Ich hab dran geglaubt, sonst hätte ich es auch nicht geschrieben. :D
Freut mich dass es geklappt hat, die sind jetzt bestimmt angefressen das du eine andere Lösung gefunden hast ihnen zu erklären dass sie noch zuständig sind.
:)
Ja, das meine ich auch. Desewegen habe sie mir auch gleich den Briefkasten aus frust zugespamt.