Hallo liebe Leute,
ich habe noch das Problem, dass ich aufgrund eines am 15.1. diesen Jahres erlittenen Schlaganfalls wieder Auto fahren möchte. Zum Glück habe ich von diesem Ereignis keine sehr schwerwiegenderen gesundheitlichen Einschränkungen erhalten. Ich kann mich wieder super bewegen und bin wieder recht fit hergestellt. Allerdings habe ich einen leichten Gesichtsfeldausfall am rechten Auge (Augenflimmern, unscharfes, verschwommenes sehen). Das ist ziemlich weit rechts am Auge und manchmal, sehe ich einige Dinge sehr weit rechts später als üblich.
Jedenfalls war ich beim Augenarzt. Der sagte, nachdem einige Tests gemacht wurden, dass im Grunde alles gut mit dem Sehen ist. Ich solle aber 1-2 Fahrstunden nehmen, dann wäre ich rechtlich auf der sicheren Seite.
Die Fahrschule, die ich anrief (und die seit Jahrzehnten auf Personen mit Handicap spezialisiert ist) sagte folgendes: ,, Wir können 90 Minuten fahren und dann kann ich Ihnen einen Zweizeiler ausstellen, etwa dem Sinn nach: ,,Person xy fährt recht gut, kann sich angemessen im Straßenverkehr orientieren". Der Fahrlehrer sagte aber: ,,Vor Gericht habe das null Aussagekraft" (falls mal ein Unfall passiert). Nur ein ärztliches Gutachten z.B. von einem Augenarzt könne bescheinigen, ob man wieder Auto fahren könne oder nicht.
Der Augenarzt meinte, wie gesagt, die Fahrstunden müssten gemacht werden, der Fahrlehrer meint, nein, nur der Augenarzt kann das entscheiden.
Ich war auch bei einem Neurologen: Der sagt mir folgendes: ,,Er kann keine Gutachten über Fahrtauglichkeit schreiben und hier in der Umgebung kenne er niemanden, der so etwas machen könne. Ich solle zuerst zu einer Fahrschule gehen und danach könne ein Augenarzt einen Bericht über meine Seheigenschaft schreiben. Eine schriftliche Einschätzung eines Augenarztes sei wichtig.
Mitte Februar war ich bereits bei einer anderen Augenärztin, die meinte, eigentlich könne ich wieder Autofahren.
In der Reha-Klinik, die vom 28.2 -31.3. besuchte wurden auch viele Sehtests, Konzentrationsübungen etc . gemacht. Im Entlassungsbericht steht aber überhaupt nichts zum Autofahren, obwohl ich bat, dass man sich doch bitte kurz dazu äußert. Die Sekretärin des neurologischen Chefarztes der Klinik meinte, wenn das mit dem Autofahren ein Problem wäre, dann hätte man es auch explizit im Entlassungsbericht erwähnt. Wenn es da nicht steht, wäre das auch kein Problem mit dem Autofahren.
Wie kann ich denn jetzt definitiv sicherstellen, dass ich wieder Autofahren darf? Ich meine ein Fahrverbot gibt's ja nach 3 Monaten nicht mehr, aber ich will auf der sicheren Seite sein, falls ein Unfall passiert und man mir nicht vorhalten kann, ich hätte meine Sorgfaltspflicht verletzt.
Danke für Rat wieder mal im Voraus an euch weisen Experten und Expertinnen!
Warum probierst du es nicht einfach?
Zitat von: Davis am 04. Mai 2023, 09:49:57Warum probierst du es nicht einfach?
um den Block bin auch schon gefahren (ging wie immer eigetntlich). Aber längere Strecken, nein. Was ich gelesen habe: passiert ein Unfall und man verfügt über keine ärztliches Gutachten etc., dann muss man, auch wenn die andere Partei den Unfall verursacht hat, lebenslang Zahlen, falls Personenschäden passiert sind. Die Versicherung zahlt auch nichts mehr.
Ich weiß nur nicht, welche Stelle mir eine Fahrerlaubnis ausstellt.
Bzw. der Augenarzt es selbst nicht weiß, die neurologen angeblich kein gutachten erstellen können...
Verstehe. Ich hoffe, dass jemand dir hilfreich antworten kann.
Grüße
Ich würde bei der Führerscheinstelle anrufen und mich informieren. Die Damen und Herren dort können dir sicherlich weiterhelfen und dir sagen welche Stelle welchen Nachweis ausstellen muss, damit du ohne persönliche finanzielle Folgen am Straßenverkehr mit eigenem Pkw teilnehmen kannst.
Zitat von: BigMama am 04. Mai 2023, 10:29:41Ich würde bei der Führerscheinstelle anrufen und mich informieren. Die Damen und Herren dort können dir sicherlich weiterhelfen und dir sagen welche Stelle welchen Nachweis ausstellen muss, damit du ohne persönliche finanzielle Folgen am Straßenverkehr mit eigenem Pkw teilnehmen kannst.
ok. habe nur gelesen dass die ein verkehrtspychologisches Gutachten fordern ( ca. 300 €), was man selbst zahlen müsse. Die Krankenkasse macht da gar nichts.
Aber vielleicht irre ich mich da auch.
Probiers dann wohl mal
Wenn du dir wegen evtl. Folgen eines Anrufs unsicher bist, kannst du ja einen anderen Namen nennen, wie Meier, Müller, Schmidt und eine Info für eine Bekannte einholen.
Ich will nicht den Teufel an die Wand malen, weiß aber nicht wer dort bei der Führerscheinstelle sitzt und evtl. einen Eintrag im PC vornimmt, dass gesundheitliche Einschränkungen vorliegen.
Jedoch:
Wenn nirgendwo dokumentiert ist, dass du nicht Autofahren darfst, gehe ich davon aus, dass es keine Einschränkungen gibt und du weiter fahren darfst. Es muss ja irgendein System geben, wenn Ärzte feststellen, dass jemand nicht mehr Autofahren darf, dies der entsprechenden Stelle mitzuteilen. Die dann wiederum den Betroffenen anschreiben und die Rückgabe des Führerscheins verlangen kann/wird.
Das sind jedoch nur Vermutungen meinerseits und keine gesicherten Erkenntnisse.
Und was gefällt dir an dieser Vorgehensweise nicht?
Zitat von: Katrin am 04. Mai 2023, 09:45:17Ich solle zuerst zu einer Fahrschule gehen und danach könne ein Augenarzt einen Bericht über meine Seheigenschaft schreiben. Eine schriftliche Einschätzung eines Augenarztes sei wichtig.
Das kostet dich dann eben die Fahrstunde(n) und das Attest vom Augenarzt.
Und es entspricht dem Rat deines Augenarztes
Zitat von: Katrin am 04. Mai 2023, 09:45:17Jedenfalls war ich beim Augenarzt. Der sagte, nachdem einige Tests gemacht wurden, dass im Grunde alles gut mit dem Sehen ist. Ich solle aber 1-2 Fahrstunden nehmen, dann wäre ich rechtlich auf der sicheren Seite.
Nur ohne den Zweizeiler von der Fahrschule kann und wird der Augenarzt dir nichts bescheinigen.
Zitat von: BigMama am 04. Mai 2023, 10:29:41ch würde bei der Führerscheinstelle anrufen und mich informieren.
Die absolute Sicherheit kannst du nur mit einer sog. MPU erlangen denn nur dieses Ergebnis ist amtlich.Steht aber nirgendwo, dass Auto fahren nicht empfohlen wird, kannst du fahren wenn du dich selbst sicher fühlst.
Ich würde auch mal zum Optiker gehen ob man das ganze nicht mit einer speziellen Brille beheben kann.
Vor allem stellt der Augenarzt das genaue Sehvermögen fest. Von einer Fahrerlaubnis musst du ihm ja nichts sagen.
Zitat von: Ratlos am 04. Mai 2023, 11:31:50Steht aber nirgendwo, dass Auto fahren nicht empfohlen wird, kannst du fahren wenn du dich selbst sicher fühlst.
Nur wie ist die Lage bei einem Unfall? Würde die Versicherung auch zahlen, wenn man eine Bescheinigung vom Augenarzt hat und Fahrstunden genommen hat?
Solang es ärztlicherseits keine Einschränkungen oder gar ein Verbot gibt muss die Vers. zahlen.
Zitat von: Ratlos am 04. Mai 2023, 12:10:16Solang es ärztlicherseits keine Einschränkungen oder gar ein Verbot gibt muss die Vers. zahlen.
ach echt? Die Rehaklinik hat kein verbot ausgestellt, der hausarzt nicht, nur der augenarzt hat gesagt, ich soll fahrstunden nehmen.
Dann nehme ich die fahrstunden...
Wärest du fahruntüchtig hätte der Augenarzt die Pflicht dir eine entsprechende Brille zu verschreiben oder hätte auch u.U. ein Fahrverbot aussprechen und wohl auch der Behörde melden müssen.
Sonst würde er sich ja mitschuldig machen wenn wegen der Sehfähigkeit ein Unfall passiert.
Zitat von: Ratlos am 04. Mai 2023, 12:25:37Wärest du fahruntüchtig hätte der Augenarzt die Pflicht dir eine entsprechende Brille zu verschreiben oder hätte auch u.U. ein Fahrverbot aussprechen und wohl auch der Behörde melden müssen.
Sonst würde er sich ja mitschuldig machen wenn wegen der Sehfähigkeit ein Unfall passiert.
Hausarzt und die Ärzte der Rehabilitationsklinik (es waren mehrere) hätten auch dieses Verbot ausstellen müssen?
Weil es beim autofahren ja auch auf die Reaktionsfähigkeit drauf ankommt (aus neurologischer Sicht)
Aber ganz sicher. Vor allem die Ärzte der Reha-Klinik
Zitat von: Ratlos am 04. Mai 2023, 12:58:53Aber ganz sicher. Vor allem die Ärzte der Reha-Klinik
Na gut, wenn ich dann aus dem Schneider bin und die Versicherung zahlen muss und ich nicht für Personenschäden haften müsste.....soll es mir recht sein....
Zitat von: Ratlos am 04. Mai 2023, 11:31:50Die absolute Sicherheit kannst du nur mit einer sog. MPU erlangen denn nur dieses Ergebnis ist amtlich.
Was ich bisher geschrieben habe ist die Handlungsweise die ich persönlich vornehmen würde.
Du kannst ja auch mal unter falschem Namen bei der Führerscheinstelle anrufen
Zitat von: Katrin am 04. Mai 2023, 13:13:43Na gut, wenn ich dann aus dem Schneider bin und die Versicherung zahlen muss und ich nicht für Personenschäden haften müsste.....soll es mir recht sein....
du warst doch beim Augenarzt und eine neue Brille wieso sollte es nicht erlaubt sein zu fahren einen 80jährigen Mann oder Frau darf das auch.
Zitat von: horst am 04. Mai 2023, 14:12:37wieso sollte es nicht erlaubt sein zu fahren einen 80jährigen Mann oder Frau darf das auch.
Und wenn der oder die 80-jährige noch keinen Schlaganfall erlitten hat? Ist das risiko nach Einstufung des Gerichts der Behörden wohl geringer?
Zitat von: Katrin am 04. Mai 2023, 14:34:05Und wenn der oder die 80-jährige noch keinen Schlaganfall erlitten hat? Ist das risiko nach Einstufung des Gerichts der Behörden wohl geringer?
du hast eine Beurteilung deiner Ärzte bekommen und sollte dir ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden wird ein Gutachter, das auch nicht bestätigen können.
Da es um eine Versicherungsfrage geht, warum rufst Du nicht (evtl unter einem anderen Namen und als "noch-nicht-Versicherungsnehmer" bei selbiger) bei (D)einer Versicherung an? :smile:
Wäre jedenfalls meine Idee.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 04. Mai 2023, 14:51:08Da es um eine Versicherungsfrage geht, warum rufst Du nicht (evtl unter einem anderen Namen und als "noch-nicht-Versicherungsnehmer" bei selbiger) bei (D)einer Versicherung an? :smile:
Wäre jedenfalls meine Idee.
was meinst du, werden die sagen bitte nicht Autofahren wir müssten sonst vielleicht zahlen. :grins:
Fahrverbot nach Schlaganfall? In Deutschland existiert keine Meldepflicht für neurologische Erkrankungen. Entsprechend gewährt der Gesetzgeber auch Personen mit einem Schlaganfall weiterhin ihre uneingeschränkte Mobilität. Ohne guten Grund darf also auch Schlaganfall-Patienten der Führerschein nicht entzogen werden.11.04.2019
https://www.ideal-versicherung.de/magazin/schlaganfall-autofahren/
Katrin,
mal beim ADAC nachgefragt?
Gruß hko
wenn ein Unfall passiert und die Daten vom mir aufgenommen würden, weiß man denn sofort, dass ich mal einen Schlaganfall gehabt habe? Oder sind solche Gesunheitsdaten nicht geschützt?
Zitat von: Katrin am 08. Mai 2023, 09:20:23wenn ein Unfall passiert und die Daten vom mir aufgenommen würden, weiß man denn sofort, dass ich mal einen Schlaganfall gehabt habe?
Nein, weiß man nicht, du bist ja mit dem Schlaganfall nicht gleich zum gesuchten oder verurteilten Straftäter geworden
Du hast viele, viele Antworten bekommen, die deine Befürchtungen NICHT bestätigen bzw. dir wurden machbare Vorgehensweisen aufgezeigt um dich zu beruhigen. Es wäre sinnvoll, du machst dich nicht weiter verrückt.
Zitat von: Sheherazade am 08. Mai 2023, 09:50:26Du hast viele, viele Antworten bekommen, die deine Befürchtungen NICHT bestätigen bzw. dir wurden machbare Vorgehensweisen aufgezeigt um dich zu beruhigen. Es wäre sinnvoll, du machst dich nicht weiter verrückt.
das Stimmt, Danke!
und zur Sicherheit noch
Rüsten Sie Ihr Fahrzeug mit Zusatzspiegeln aus und stellen Sie diese richtig ein!
Berücksichtigen Sie, dass auch nach dem Anfahren noch weitere Fußgänger oder Radfahrer in den Toten Winkel einfahren können.
Rechnen Sie auch mit dem Fehlverhalten von Fußgängern oder Radfahrern!