Hallo,
Also ich hatte vor einiger Zeit über das JC EM Rente/Grundsicherung beantragt. Der Arzt vom JC hat im Gutachten "weniger als 3 Std täglich arbeitsfähig" festgestellt.
Ist ca ein halbes Jahr her und nun habe ich diese Schweigepflichtsentbindung vom JC erhalten.
Da aber die Rentenversicherung schon ein Gutachten vom ÄD hat, kann das ja nur bedeuten, dass die Rentenversicherung mich für mehr als 3 Std täglich arbeitsfähig eingestuft hat oder? Und das JC will jetzt das Gutachten anfordern?
Oder verstehe ich da etwas falsch?
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Ich lese daraus, dass die Rentenversicherung deinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bearbeitet und das von der Agentur für Arbeit veranlasste Gutachten haben möchte. Die Agentur für Arbeit braucht für die Übersendung aber dein Einverständnis.
Zitat von: Sheherazade am 05. Mai 2023, 15:22:35Ich lese daraus, dass die Rentenversicherung deinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bearbeitet und das von der Agentur für Arbeit veranlasste Gutachten haben möchte. Die Agentur für Arbeit braucht für die Übersendung aber dein Einverständnis.
Dafür hatte ich aber schon vor ca einem halben Jahr eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben. Also die Rentenversicherung müsste also schon das Gutachten vom ÄD vorliegen haben.
Du bist dir sicher, dass die Rentenversicherung das Gutachten tatsächlich schon hat? Oder sollten sie es nur haben?
Weiter unten steht auch noch, dass die Agentur für Arbeit die Schweigepflichtsentbindung für den Rückweg gerne hätte, also dass sie die Unterlagen von der Rentenversicherung bekommen können.
Zitat von: Sheherazade am 05. Mai 2023, 15:44:06Du bist dir sicher, dass die Rentenversicherung das Gutachten tatsächlich schon hat? Oder sollten sie es nur haben?
Weiter unten steht auch noch, dass die Agentur für Arbeit die Schweigepflichtsentbindung für den Rückweg gerne hätte, also dass sie die Unterlagen von der Rentenversicherung bekommen können.
Sicher bin ich mir natürlich nicht, dass die Rentenversicherung das Gutachten schon hat.
Aber ich weiß sicher, dass ich dafür schon eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben habe.
Es ist zwar möglich, dass die Schweigepflichtsentbindung nur für das Sozialamt war aber das weiß ich leider nicht mehr genau.
Natürlich kam der Brief wieder pünktlich zum Wochenende, also kann ich im Moment auch nirgends nachfragen.
Bei Post vom JC bin ich immer gleich in psychischen Ausnahmezustand und kann nicht klar denken :grins: