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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: FFMYEAH am 05. Mai 2023, 22:53:32

Titel: WBA
Beitrag von: FFMYEAH am 05. Mai 2023, 22:53:32
Hallo, verstehe die Anlagen zum WBA nicht.

> letzte aktuelle Heiz- und Nebenkostenabrechnung.

Habe eine Miete mit Pauschale und OHNE [!!] JAHRESABRECHNUNG, der Mietvertrag liegt dort vor. Trotzdem wird diese Unterlage eingefordert, ansonsten bleibt der Antrag als unvollständig liegen. Verstehe ich nicht, oder sehe ich was falsch eine Jahresabrechnung ist doch gar nicht Bestandteil des Mietvertrages. Zudem was soll ich meinem Vermieter sagen, wozu ich das auf einmal brauche? Entgegen dem, was wir vertraglich vereinbart haben. Eine Pauschale — es gibt keine Nachzahlung, aber auch nichts zurück.

> Kontoauszüge.

Sofern Sie einen Kontenverlauf vorlegen möchten, muss dieser von Ihrer Bank abgestempelt und unterschrieben sein.

Ich wollte die Kontoauszüge der letzten drei Monate einfach einscannen und per E-Mail schicken.

Titel: Aw: WBA
Beitrag von: Papagena am 06. Mai 2023, 09:38:14
Guten Morgen FFMYEAH,

dann würde ich einen Zweizeiler für das A-Amt aufsetzen, daß Du für das letzte Jahr noch keine Betriebskostenabrechnung erhalten und mitteilen, daß Du diese bisher im Monat: XY erhalten hast.
Hast Du bisher keine BEKO-Abrechnung erhalten, wie ist das möglich?

Der Vermieter hat spätestens bis zum 31.12.2023 Zeit, die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 beim Mieter vorzulegen.

Persönlich würde ich noch eine Kopie meiner alten BK-Abrechnung vorlegen, mit dem Hinweis, daß Du nicht weißt, wie hoch die neuen Kosten sein werden.

Vielleicht kann das A-Amt ja eine Schätzung veranschlagen?

PS: Wie das Ganze rechtlich rechtlich aussieht, weiß ich leider nicht. :weisnich:
 
Titel: Aw: WBA
Beitrag von: OLD-MAN am 06. Mai 2023, 09:56:40
Richtig lesen hilft, @ papagena:

Zitat von: Papagena am 06. Mai 2023, 09:38:14daß Du für das letzte Jahr noch keine Betriebskostenabrechnung erhalten

dazu ....

Zitat von: FFMYEAH am 05. Mai 2023, 22:53:32Habe eine Miete mit Pauschale und OHNE [!!] JAHRESABRECHNUNG,
Titel: Aw: WBA
Beitrag von: Papagena am 06. Mai 2023, 10:13:58
Guten Morgen OLD-Man,

sorry, habe gerade nachgelesen, es gibt die BEKO-Abrechnung tatsächlich als Pauschale, das kannte ich bisher nicht.  :weisnich:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html

Bin davon ausgegangen, daß der Vermieter die BEKO-Abrechnung jährlich, pünktlich und verpflichtend dem Mieter vorzulegen hat, da diese ja immer schwankend ist.

Aber ich denke, daß eine Erhöhung der Heizkosten für 2022 noch kommen wird, auch wenn es bisher als Pauschale erfolgte.

Titel: Aw: WBA
Beitrag von: Subkulturmann am 06. Mai 2023, 10:59:24
Das ist wieder reine Willkür von Amt zu Amt verschieden.
Meinem Jobcenter reicht der Vermerk "Mietvertrag haben Sie bereits seit Jahren und änderte sich nichts"
Ich würde das so begründen "Unterlagen die das Jobcenter bereits hat, müssen nicht als Nachweis nachträglich erneut vom Antragsteller erbracht werden."
Die BK-Abrechnung wird erst vorgelegt, sobald man diese am Jahresende bekommen hat und nicht bei jedem Antrag erneut. Was soll das? :schock:
Titel: Aw: WBA
Beitrag von: FritzLoch am 06. Mai 2023, 13:00:02
Sehr geehrte Damen und Herren,


Angeben zur Pauschalmiete/Inklusivmiete.


Laut Zusicherung und Untermietvertrag vom xx.xx.xxxx handelt es sich bei dem Mietvertrag um eine Pauschalmiete in Höhe von xxx€ monatlich mit welcher alle Wohnkosten abgegolten werden. Eine jährliche Abrechnung erfolgt durch den Vermieter nicht. 

Nach §22 Abs.1 S.1 SGB II sind Bedarfe der Unterkunft für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher zu gewährleisten soweit diese angemessen sind. Nach §2 der Heizkostenverordnung ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet die Kosten verbrauchsabhängig abzurechnen.

Mit freundlichen Grüßen
Bürglerempfänger
Titel: Aw: WBA
Beitrag von: malsumis am 06. Mai 2023, 16:06:36
Zitat von: FritzLoch am 06. Mai 2023, 13:00:02Nach §2 der Heizkostenverordnung ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet die Kosten verbrauchsabhängig abzurechnen.
was für ein Schwachsinn
Titel: Aw: WBA
Beitrag von: FritzLoch am 07. Mai 2023, 13:25:21
Zitat von: malsumis am 06. Mai 2023, 16:06:36
Zitat von: FritzLoch am 06. Mai 2023, 13:00:02Nach §2 der Heizkostenverordnung ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet die Kosten verbrauchsabhängig abzurechnen.
was für ein Schwachsinn

Armes Kind,

setze dich erstmal mit einer Inklusivmiete/Pauschalmiete auseinander insb. in welcher Konstellation diese zur Anwendung kommt. Wenn du dann soweit bist und dein Gehirn damit was anfangen konnte kommt der §2 der HeizkVo ins Spiel. Sollte dein Gehirn noch ein Restvermögen besitzen sollte es sich damit auseinandersetzen ob der TE nicht mit dem VM in einem Haus/Wohnung lebt.
Titel: Aw: WBA
Beitrag von: 180 am 07. Mai 2023, 13:35:10
Das Bundessozialgericht hat schon längst entschieden, dass Pauschalmieten zulässig sind.
Findet man ganz einfach über google alles wichtige zu, z.B. hier: https://sozialberatung-kiel.de/2012/01/03/bei-pauschalmieten-kein-stromkostenabzug/

Wenn der Pauschalmietvertrag alle Anforderungen erfüllt (echte Pauschale ohne Nachzahlungen oder Erstattungen), dann kann das JC keine weiteren Unterlagen verlangen und muss es so akzeptieren - vorausgesetzt die Miete ist "angemessen". Ansonsten kann das JC zur Kostensenkung auffordern.



Zu den Kontoauszügen:
Wenn du die Kontoauszüge nicht per Post zugeschickt bekommst, dann kannst du die im Online Banking deiner Bank downloaden. Das JC sollte Kopien/Ausdrucke davon akzeptieren. Falls das JC die nicht akzeptiert, beantrage die Nennung der exakten Rechtsgrundlage, nach das JC berechtigt ist von der Bank unterschriebene und gestempelte Auszüge zu verlangen.
Titel: Aw: WBA
Beitrag von: Ellen_Alien am 07. Mai 2023, 13:51:40
Zitat von: FFMYEAH am 05. Mai 2023, 22:53:32Hallo, verstehe die Anlagen zum WBA nicht.

> letzte aktuelle Heiz- und Nebenkostenabrechnung.

Habe eine Miete mit Pauschale und OHNE [!!] JAHRESABRECHNUNG, der Mietvertrag liegt dort vor. Trotzdem wird diese Unterlage eingefordert, ansonsten bleibt der Antrag als unvollständig liegen. Verstehe ich nicht, oder sehe ich was falsch eine Jahresabrechnung ist doch gar nicht Bestandteil des Mietvertrages. Zudem was soll ich meinem Vermieter sagen, wozu ich das auf einmal brauche? Entgegen dem, was wir vertraglich vereinbart haben. Eine Pauschale — es gibt keine Nachzahlung, aber auch nichts zurück.

> Kontoauszüge.

Sofern Sie einen Kontenverlauf vorlegen möchten, muss dieser von Ihrer Bank abgestempelt und unterschrieben sein.

Ich wollte die Kontoauszüge der letzten drei Monate einfach einscannen und per E-Mail schicken.


Ist das dein 1. WBA?
Kann es sein, dass du nicht personalisiert angeschrieben wurdest, sondern dass das ein Standard Anschreiben ist, das zum WBA dazugehört?
Ich vermute, mit Kontenverlauf ist die Umsatzanzeige des Online Bankings gemeint. Dabei handelt es sich nicht um Kontoauszüge und das ist einfach ein Hinweis an alle Antragsteller, weil es evtl. häufiger vorkommt, dass so etwas statt Kontoauszügen vorgelegt wird.
Kontoauszüge werden selbstverständlich entweder als Kopie oder pdf Datei akzeptiert, ohne dass die Bank extra was bescheinigen muss.
Du musst die nicht scannen, die kann man herunterladen.
Zu 1. denke ich auch, dass nicht du persönlich sondern alle Antragsteller gemeint sind. Da Pauschalmieten eher die Ausnahme darstellen. Ich würde vorsorglich einen Anhang dem WBA beifügen und das kurz formlos erläutern nach dem Motto: ,,BKA kann zu keinem Zeitpunkt vorgelegt werden" mit Verweis auf Mietvertrag.
Dann sollte alles passen.
Titel: Aw: WBA
Beitrag von: FritzLoch am 07. Mai 2023, 14:27:05
Zitat von: lappa am 07. Mai 2023, 13:35:10Das Bundessozialgericht hat schon längst entschieden, dass Pauschalmieten zulässig sind.
Findet man ganz einfach über google alles wichtige zu, z.B. hier: https://sozialberatung-kiel.de/2012/01/03/bei-pauschalmieten-kein-stromkostenabzug/

Wenn der Pauschalmietvertrag alle Anforderungen erfüllt (echte Pauschale ohne Nachzahlungen oder Erstattungen), dann kann das JC keine weiteren Unterlagen verlangen und muss es so akzeptieren - vorausgesetzt die Miete ist "angemessen". Ansonsten kann das JC zur Kostensenkung auffordern.



Zu den Kontoauszügen:
Wenn du die Kontoauszüge nicht per Post zugeschickt bekommst, dann kannst du die im Online Banking deiner Bank downloaden. Das JC sollte Kopien/Ausdrucke davon akzeptieren. Falls das JC die nicht akzeptiert, beantrage die Nennung der exakten Rechtsgrundlage, nach das JC berechtigt ist von der Bank unterschriebene und gestempelte Auszüge zu verlangen.


Die Ausnahme von der Pflicht wird im §2 HeizkVO genannt. Ansonsten besteht grundsätzlich immer die Pflicht die Verbrauchsabhängige Abrechnung vorzunehmen.
Titel: Aw: WBA
Beitrag von: FFMYEAH am 07. Mai 2023, 14:59:58
@ ALLE DANKE!!

Eine Erinnerung zum WBA wird nicht verschickt und ich habe es persönlich Mail der Sachbearbeiterin von den PDF Unterlagen auf Nachfrage (warum nichts in der Post?) übernommen. Hole mir morgen erstmal die Kontoauszüge von der Sparkasse ab und schicke es per e-Mail zu. Da man sich hier im Taunus auf dem Land kennt, schon nach 6 Monaten ein WBA (Umstellung auf Bürgergeld zum Jahreswechsel aber sehr schnell für 6 Monate und ohne Probleme!) verstehe ich nicht, soll sich in der kurzen Zeit irgendwas verändert haben?? Lottogewinn.... Lebensfremd, pingelig oder schon Schikane? Wegen der Pauschale übernehme ich das dann (obwohl sie es selber wissen müßte!!) mit den Kontoauszügen und hoffe mal das geht sofort durch.
Titel: Aw: WBA
Beitrag von: Papagena am 07. Mai 2023, 15:30:35
Hallo FFMYEAH,

der WBA wird nicht von allen Agenturen per Post verschickt.
Deine Pauschale ist legitim und wenn diese bei Dir angehoben wurde um 50 EUR, dann würde ich dies noch beilegen. Die Kontoauszüge am besten einscannen am PC und dann via Onlinetool des A-Amtes hochladen, das geht schneller.

Bei mir in der Stadt darf man jetzt gar keine E-Mails mehr an die Behörde versenden, nur noch empfangen, anscheinend wegen Datenschutz. Sorry nochmals, für das Mißverständnis von mir, ich wußte tatsächlich bis dato nichts von Pauschalen. Auch mein WBA ist seit Wochen in Bearbeitung... :heul:

Ich drücke Dir auf alle Fälle die Daumen, daß alles klappt!  :sehrgut:

Titel: Aw: WBA
Beitrag von: malsumis am 07. Mai 2023, 15:33:06
Zitat von: FritzLoch am 07. Mai 2023, 13:25:21Wenn du dann soweit bist und dein Gehirn damit was anfangen konnte kommt der §2 der HeizkVo ins Spiel.

Nur weil du erlernt hast Paragrafenzeichen hinzuklatschen, heißt das noch lange nicht, dass du dich nun in der Materie auskennst.

Zitat§ 2 HeizkostenV:
Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.

Das mit dem Lesen und Verstehen musst du noch lernen.
Titel: Aw: WBA
Beitrag von: FFMYEAH am 18. Mai 2023, 08:53:26
Bescheid ist nach 2 Wochen noch nicht in der Post, aber ein Termin zur Eingliederungsvereinbarung. Knapp verpasst, da die Post hier auf dem Land leider unzuverlässig pünktlich zustellt. Ist dort auch bekannt! Kein Einschreiben.

WBA also in Arbeit, was bedeutet das?
Und die Eingliederungsvereinbarung VOR dem neuen Bescheid zum 1.6. ?
Titel: Aw: WBA
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. Mai 2023, 16:23:24
FFMYEAH

Zitat von: FFMYEAH am 18. Mai 2023, 08:53:26Und die Eingliederungsvereinbarung VOR dem neuen Bescheid zum 1.6. ?
ist durchaus erlaubt und zwar  AB Antragstellung.

MfG FN
Titel: Aw: WBA
Beitrag von: FFMYEAH am 18. Mai 2023, 19:50:16
Habe das Schreiben jetzt nicht bei mir, weil ich am Feiertag unterwegs bin. Halb so dramatisch nicht mit Einschreiben verschickt und eben auch überhaupt nicht pünktlich zum Termin. Versuchen telefonisch zu klären oder eine E-Mail schreiben? Wahrscheinlich war das Ding im Brief und sollte dort persönlich ausgefüllt und abgegeben werden, kann ich es schnellstmöglich per Scan schicken oder gegebenfalls per Post? Wie sollte ich mich jetzt verhalten, möchte das gleich morgens um 9:00 Uhr klären. Danke!
Titel: Aw: WBA
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Mai 2023, 18:07:10
FFMYEAH

was du schreibst verstehe ich nicht. Kannst du nicht die passenden Begrifflichkeiten dazu schreiben? damit man weiß was du meinst schließlich hat man nach nochmaligem lesen eine Auswahl was gemeint sein könnte aber das wären nur Mutmaßungen.

MfG FN