Guten Morgen liebe Forenmitglieder,
das Finanzamt hat eine Rückerstattung von bisschen was über 2.000 Euro an uns mitgeteilt.
Grund war der Lohnsteuerwechsel in 3 und 4 aufgrund Eheschließung.
Nun ergänzen wir zum Lohn Bürgergeld. Wir sind zu dritt.
1. Kann ich dem Finanzamt mitteilen, dass sie das Geld direkt ans Jobcenter überweisen?
2. Gilt auch hier ein Freibetrag?
3. Problem. Vor einigen Jahren entstanden mal ca. 3.000 Euro Rückstände aus Unterhaltsvorschuss. Ich habe nämlich noch ein 12 jähriges Kind, das nicht bei mir lebt und ich war damals arbeitslos.
Und ich meine mich zu erinnern, dass das Jugendamt damals ca. 7 Jahre zurück mitteilte, dass sie sich beim Finanzamt eintragen haben lassen, sodass eine etwaige Auszahlung ans Jugendamt geht.
Nun hat mich das Finanzamt allerdings angeschrieben und nach meiner Bankverbindung gefragt.
Würde das Finanzamt nicht sehen, dass das Jugendamt eingetragen ist?
Und angenommen das Jugendamt bekommt das Geld. Kann das Jobcenter trotzdem das Geld anrechnen? Erhalten hätte ich das Geld ja dann nicht. Einkommen muss einem meines Wissens ja auch zufließen sonst kann es nicht angerechnet werden oder?.
Sorry für die vielen Fragen. Vielleicht weiß es ja jemand.
DANKE.
1. Ungünstig, besser nicht machen. Schick dem Jobcenter besser eine Veränderungsmitteilung unter Beilegung einer Kopie der Erstattungsbescheides.
2. Nein.
3. Wenn das Jugendamt die Eintragung regelmäßig hat verlängern lassen, müsste das Finanzamt das sehen.
Ich würde beim FA nachfragen, ob die das Geld nicht gleich an den Gläubiger überweisen können.
Und zwar aus folgendem Grund:
Die Schuld ist aufgelaufen, wenn nicht beim JA, dann bei der Stadt. Irgendwer jedenfalls hat ein Recht darauf.
Das JC rechnet sie gegen, d.h., Du hättest die Schulden weiterhin. Soweit ich weiß, gehen Bank und Finanzamt vor, bei Verrechnung. Bei allem anderen nach JC.
Allerdings steht es in D. nicht gerade gut mit der Rückforderungsquote / Durchsetzung von Unterhaltsschuld.
Du hättest also theoretisch gute Chancen, das Geld ... naja, wegen JC eh nicht behalten zu können. Ansonsten ja.
Ich selbst wäre eher froh, die Schulden weg zu haben, deshalb schrieb ich, wie ich es machen würde.
(Ist ja auch Dein Kind, für das Du zahlst.) :zwinker:
Beim FA eine getrennte Veranlagung zu machen, ist sinnvoll, weil es nur Deine Schulden sind. D.h., Deine Ehefrau kann ihren Teil ausgezahlt bekommen. Weiß aber nicht, wie es rückwirkend damit aussieht.
Das werden hier andere wissen.
Das Jobcenter kommt nicht für irgendwelche Schulden auf, die sind "Privatvergnügen".
Was jetzt als Einkommen, und somit liquide Mittel, zufliesst, muss für den Lebensunterhalt eingesetzt werden/wird angerechnet.
@Hartzer Rolle: Wenn das gleich vom FA überwiesen wird, auch nicht? Da gibt es doch keinen Zufluss. :scratch:
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 07. Mai 2023, 10:59:30@Hartzer Rolle: Wenn das gleich vom FA überwiesen wird, auch nicht? Da gibt es doch keinen Zufluss. :scratch:
Wenn das wirklich gemacht wird.
Laut Ausgangspost möchte das FA eine Kontonummer vom TE.
Ob eine Begleichung anderweitiger Verpflichtungen rechtlich korrekt wäre, bezweifle ich, da SGB II Leistungen immer nachrangig zu zahlen und daher vorrangig zu begleichen sind.
Danke. Worum es geht.
1. Wenn das Jugendamt beim Finanzamt eingetragen ist und somit das Geld zuerst überwiesen bekommt, dann habe ich ja nichts bekommen bzw es ist mir nichts zugeflossen.
Somit habe ich das Geld nicht bekommen und das Jobcenter darf nichts anrechnen oder??
2. Muss das Jugendamt seine Gläubigerrolle beim Finanzamt echt erneuern? Ich dachte einmal eingetragen und die sind da für immer hinterlegt?
Zitat von: Fred am 07. Mai 2023, 11:28:052. Muss das Jugendamt seine Gläubigerrolle beim Finanzamt echt erneuern? Ich dachte einmal eingetragen und die sind da für immer hinterlegt?
Ich wüsste nicht, dass das Aufrechnungsersuchen ein Leben lang bestehen bleibt. Unter Umständen ist das jetzt auch nicht mehr rechtlich haltbar. Lies dich mal hier (https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/aufrechnung-von-steuern-gegen-unterhalt-bei-abtretung_170_524984.html) durch.
Eine wirksame Abtretung geht allem anderen vor.
Angenommen sie überweisen das Geld ans Jugendamt. Ich habe das Geld dann ja nicht erhalten, somit kann mir das Jobcenter auch nichts anrechnen oder?
Zitat von: Fred am 07. Mai 2023, 14:00:38Angenommen sie überweisen das Geld ans Jugendamt.
Auf welcher Grundlage (Titel, Abtretung)?
ZitatIch habe das Geld dann ja nicht erhalten, somit kann mir das Jobcenter auch nichts anrechnen oder?
Sie können und werden das Einkommen anrechnen, wenn kein vorrangiger Anspruch (= Titel oder Abtretung) eines anderen besteht.
Zitat von: Fred am 07. Mai 2023, 14:00:38Angenommen sie überweisen das Geld ans Jugendamt.
Wie oft noch? Mach halt eine Abtretung deiner Forderung. Du bist dann rechtlich der Zedent und eine Dritte Person an die abgetreten wird ist der neuen Gläubiger rechtlich der Zessionar. Und Abtretung geht der Pfändung und Vollstreckung vor wenn sie wirksam gemacht wird.
Mehr kann man zu dem Fall echt nicht sagen.
Abtretung ans Jugendamt?
Noch was. Ich muss dem Finanzamt binnen 3 Wochen meine Bankverbindung mitteilen.
Was ist, wenn ich das nicht mache? Was passiert dann, verfällt das Guthaben?
Zitat von: Fred am 07. Mai 2023, 21:48:38Was ist, wenn ich das nicht mache? Was passiert dann, verfällt das Guthaben?
Die schicken dann vermutlich einen Verrechnungsscheck.
Ich verstehe das Problem nicht so ganz. Offenbar gibt es keine Abtretung oder irgendeine Frist, die das JA ermächtigen würde, das Geld an sich abtreten zu lassen, ist verstrichen.
Das FA fragt nach Deiner Kontonummer. Demnach sollst Du das Geld direkt erhalten.
Frag doch beim FA nach, ob eine Abtretung vorliegt, die vielleicht übersehen wurde.
Ansonsten bekommst Du das Geld. Dass im Gegenzug eine vorübergehende Reduktion des Bürgergelds stattfindet, ändert daran nichts. Da ihr aufstockend Geld bekommt, bleibt ja vielleicht doch noch was an plus übrig.
Zitat von: Fred am 07. Mai 2023, 18:32:47Abtretung ans Jugendamt?
Wie kommst du auf diesen absurden Gedanken wenn du selbst dein Geld willst.
Abtretung natürlich an eine dritte Person - Vater-Mutter-Schwester-Bruder-Oma - etc.
Durch die Abtretung gibt es einen neuen Gläubiger an dem das FA überweisen muss.
Hab jetzt beim Finanzamt nachgefragt. Tatsächlich liegt da vom Jugendamt keine Pfändung mehr drauf, sprich, sie wollen mir das Geld überweisen.
Wie nun am besten vorgehen?
1. kann ich das Geld, sobald es auf meinem Konto ist, direkt ans Jobcenter überweisen? Dann gäbe es diesen Aufrechnungsschmarrn nicht.
2. Irgendwie behalten oder zumindest einen Teil davon, wird nicht funktionieren oder? Freibeträge gibt es ja auch keine drauf. Ich habe mal gehört, dass man sich kurzfristig vom Leistungsbezug abmelden kann und dann wieder an. Rentiert sich bei dieser geringen Summe aber nicht.
3. Ich würde also dem Jobcenter die Erstattung mitteilen. Was passiert nun bei einer Summe von ca. 2.000 Euro? Die ist ja so hoch, dass man teils auch für Monate aus dem Leistungsbezug fällt oder? Hab da echt keine Ahnung von. Danke. Hinweis: Ich meine, dass sie immer 6 Monate aufrechnen oder? Selbst dann wären wir eigentlich noch im Leistungsbezug, da wir um die 700 im Monat bekommen.
1. Das ist Blödsinn, das ist DEIN Geld. Bei Anrechnung bekommst du nur weniger Sozialleistungen.
2. Du behälst alles, siehe 1.
3. Du teilst dem Jobcenter die Erstattung mit und das Jobcenter teilt dir dann mit, wie lange du wieviel weniger Bürgergeld bekommst.
Zitat von: Fred am 08. Mai 2023, 11:26:44Tatsächlich liegt da vom Jugendamt keine Pfändung mehr drauf
Wenn mal eine Pfändung drauf lag, jetzt aber keine mehr muss es doch ein Rücknahmeersuchen der ehemaligen Pfändung geben.
Werden von keiner Seite Ansprüche auf das Geld erhoben ist es immer dein Geld.
Zitat von: Fred am 08. Mai 2023, 11:26:44Hab jetzt beim Finanzamt nachgefragt. Tatsächlich liegt da vom Jugendamt keine Pfändung mehr drauf, sprich, sie wollen mir das Geld überweisen.
Wie nun am besten vorgehen?
1. kann ich das Geld, sobald es auf meinem Konto ist, direkt ans Jobcenter überweisen? Dann gäbe es diesen Aufrechnungsschmarrn nicht.
2. Irgendwie behalten oder zumindest einen Teil davon, wird nicht funktionieren oder? Freibeträge gibt es ja auch keine drauf. Ich habe mal gehört, dass man sich kurzfristig vom Leistungsbezug abmelden kann und dann wieder an. Rentiert sich bei dieser geringen Summe aber nicht.
3. Ich würde also dem Jobcenter die Erstattung mitteilen. Was passiert nun bei einer Summe von ca. 2.000 Euro? Die ist ja so hoch, dass man teils auch für Monate aus dem Leistungsbezug fällt oder? Hab da echt keine Ahnung von. Danke. Hinweis: Ich meine, dass sie immer 6 Monate aufrechnen oder? Selbst dann wären wir eigentlich noch im Leistungsbezug, da wir um die 700 im Monat bekommen.
Mir ist Dein Problem weiter nicht klar.
1. wieso Schmarrn? Als Aufstocker ist Dir das Thema ,,was hab ich selbst, was bekomme ich dazu" doch bekannt.
2.Du behältst alles. So wie Dir auch niemand den Lohn (netto) wegnimmt. Du bekommst kurze Zeit weniger Bürgergeld
3. Die Idee sich bei kurzzeitigem einmaligen Geldzuwachs abzumelden, hätten sicher viele.
Du hast zunächst mal 3000 Euro offenbar geschenkt /erlassen bekommen.
Von den 2000, die mit dem Bürgergeld verrechnet werden, bleibt ja vielleicht was übrig- je nachdem, wie hoch die Aufstockung ist. Oder?
Fred
Zitat von: Fred am 08. Mai 2023, 11:26:44Ich habe mal gehört, dass man sich kurzfristig vom Leistungsbezug abmelden kann
Zitat von: Spring23 am 08. Mai 2023, 13:57:293. Die Idee sich bei kurzzeitigem einmaligen Geldzuwachs abzumelden, hätten sicher viele.
Klappt bloß nicht!
Der Gesetzgeber ist da nicht so verblö..t wie sonst, da ist ein Riegel vorgeschoben. s. Punkt 2 > http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html
MfG FN
Zitat von: Spring23 am 08. Mai 2023, 13:57:29Du hast zunächst mal 3000 Euro offenbar geschenkt /erlassen bekommen.
Von den 2000, die mit dem Bürgergeld verrechnet werden, bleibt ja vielleicht was übrig- je nachdem, wie hoch die Aufstockung ist. Oder?
Danke. Aber das verstehe ich nicht. Ich muss doch alles ans Jobcenter abdrücken, was mir das Finanzamt überweist. Oder nicht?
Beispiel: Das Finanzamt überweist mir ein Guthaben von 2.100 Euro. Dann gehen die 2.100 Euro voll ans Jobcenter. Oder nicht?
Zitat von: Fred am 08. Mai 2023, 19:28:45Zitat von: Spring23 am 08. Mai 2023, 13:57:29Du hast zunächst mal 3000 Euro offenbar geschenkt /erlassen bekommen.
Von den 2000, die mit dem Bürgergeld verrechnet werden, bleibt ja vielleicht was übrig- je nachdem, wie hoch die Aufstockung ist. Oder?
Danke. Aber das verstehe ich nicht. Ich muss doch alles ans Jobcenter abdrücken, was mir das Finanzamt überweist. Oder nicht?
Beispiel: Das Finanzamt überweist mir ein Guthaben von 2.100 Euro. Dann gehen die 2.100 Euro voll ans Jobcenter. Oder nicht?
nein, von Deinen 2100 Euro geht
nichts ans Jobcenter.
Wenn es auf 6 Monate verteilt wird, weil ihr sonst vermutlich aus dem Bezug fallt, wäre die Frage, wie viel Aufstockung ihr bekommt.
2100:6= 350 Euro. Wenn ihr je Monat weniger bekommt, ist die Differenz für 6 Monate 0.
Wenn ihr z.B. vom JC 200 Euro bekommt und 6 Monate 200 Euro weniger bekommt, müssten 150 euro "übrig" bleiben.
Es sei denn, es hat sich zwischenzeitlich geändert und es wird auf mehr Monate verteilt.
Zitat von: Spring23 am 08. Mai 2023, 19:32:44je nachdem, wie hoch die Aufstockung ist. wäre die Frage, wie viel Aufstockung ihr bekommt.
Ich meine, irgendwo was von 700€ gelesen zu haben.
Ja wir bekommen weit mehr als 200 Euro, da wir zu dritt sind. Ja genau ca. 700 Euro.
Danke für die Mühe. Aber da bleibt nichts übrig. Die behalten dann einfach 6 Monate lang 350 Euro ein.
Zitat von: Fred am 08. Mai 2023, 21:41:26Ja wir bekommen weit mehr als 200 Euro, da wir zu dritt sind. Ja genau ca. 700 Euro.
Danke für die Mühe. Aber da bleibt nichts übrig. Die behalten dann einfach 6 Monate lang 350 Euro ein.
ja, schade, aber so ist das, wenn man Zufluss hat. Dann wird verrechnet, weil man weniger von außen
benötigt. Mit Aufstockung habt ihr aber so oder so mehr, als jemand, der leider gar keinen Job hat, weil ihn dort ja Freibeträge habt.
:weisnich:
Zitat1. Kann ich dem Finanzamt mitteilen, dass sie das Geld direkt ans Jobcenter überweisen?
Nein, so etwas ist nicht möglich und wäre auch freiwillig nicht zulässig.
Zitat2. Gilt auch hier ein Freibetrag?
Ja. Das einmalige Einkommen wird hier vermutlich auf einen Zeitraum vn 6 Monaten aufgeteilt, dabei ist monatlich der Freibetrag i.H.v. 30€ nach § 6 Abs 1 Nr. 1 Bürgergeld-Verordnung abzusetzen.
Zitat3. Problem. Vor einigen Jahren entstanden mal ca. 3.000 Euro Rückstände aus Unterhaltsvorschuss. Ich habe nämlich noch ein 12 jähriges Kind, das nicht bei mir lebt und ich war damals arbeitslos.
Und ich meine mich zu erinnern, dass das Jugendamt damals ca. 7 Jahre zurück mitteilte, dass sie sich beim Finanzamt eintragen haben lassen, sodass eine etwaige Auszahlung ans Jugendamt geht.
Nun hat mich das Finanzamt allerdings angeschrieben und nach meiner Bankverbindung gefragt.
Würde das Finanzamt nicht sehen, dass das Jugendamt eingetragen ist?
Nur wenn der Eintrag noch besteht und der verantwortliche SB ihn nicht übersieht.
Da das Finanzamt deine Bankverbindung erfragt, ist davon auszugehen, dass der Eintrag nicht mehr besteht.
Ich würde mich hier direkt an das Jugendamt wenden und bei denen anfragen, ob das Jugendamt bei der anstehenden Steuerrückzahlung seine Ansprüche geltend machen will, oder ob diese nicht mehr bestehen.
ZitatUnd angenommen das Jugendamt bekommt das Geld. Kann das Jobcenter trotzdem das Geld anrechnen?
Nein, das JC kann nur sog. bereite Mittel als Einkommen berücksichtigen.
Bei Lohnpfändungen und Vergleichbarem wie hier steht das Einkommen nicht als bereite Mittel zur Verfügung.
Vielen Dank Ottokar für die ausführlichen Informationen. Bist Du dir mit dem Freibetrag von 30 Euro pro Aufrechnungsmonat sicher? Weil dann würde ich ja besser fahren und insgesamt 180 Euro mehr behalten, als wenn das Jugendamt bzw. die Staatsoberkasse das Geld wegpfändet.
Bzgl. dem Freibetrag vermute ich fast, dass das Jobcenter sagen wird, dass sie die 30 Euro ja bereits vom monatlichen Gehalt abgesetzt haben.
Danke nochnmal.
Zitat von: Fred am 09. Mai 2023, 10:24:25Bist Du dir mit dem Freibetrag von 30 Euro pro Aufrechnungsmonat sicher?
Das würde mich jetzt auch interessieren, besonders im Hinblick darauf, dass bereits Einkommen aus Erwerbstätigkeit mit den entsprechenden Freibeträgen angerechnet wird.
Den Freibetrag gibts natürlich nur einmal, wenn der also bereits als Bestandteil des Grundfreibetrages beim Erwerbseinkommen abgesetzt wurde, dann wars das.
Danke für die Info. Mal doof gefragt. Dem Finanzamt ist der Kontoinhaber des mitgeteilten Kontos egal. Gehe ich rechtlich ok vor, wenn ich nicht mir das Geld überweisen lasse sondern einer anderen Person? Weil ich will mit dem Geld schlichtweg nichts zu tun haben. Quasi als Art Geschenk oder so. Wie gesagt einfach weg damit, ich will das Geld nicht.
Oder würde das Jobcenter dieses Vorgehen monieren?
Auch, wenn du das Geld verschenkst, wird es dir als Einkommen angerechnet.
Zitat von: Fred am 10. Mai 2023, 08:08:10Danke für die Info. Mal doof gefragt. Dem Finanzamt ist der Kontoinhaber des mitgeteilten Kontos egal. Gehe ich rechtlich ok vor, wenn ich nicht mir das Geld überweisen lasse sondern einer anderen Person?
nein, rechtlich ist das nicht ok, da Leistungsbetrug
Zitat von: Fred am 10. Mai 2023, 08:08:10Weil ich will mit dem Geld schlichtweg nichts zu tun haben. Quasi als Art Geschenk oder so. Wie gesagt einfach weg damit, ich will das Geld nicht.
Du kannst kein Geld verschenken, statt es für Deinen Lebensunterhalt zu nutzen, wenn Du selbst Aufstockung beziehen musst. Außerdem verschenkt niemand 2000 Euro, wenn er gleichzeitig zu wenig Geld für seine Familie erwirtschaftet.
Natürlich willst Du das Geld. Gerade deswegen versuchst Du es ja offensichtlich zu schützen.
Zitat von: Fred am 10. Mai 2023, 08:08:10Oder würde das Jobcenter dieses Vorgehen monieren?
nicht das Jobcenter moniert, es folgt dem Gesetz.
Man kann es ja verstehen. Da bekommt man 2000 Euro zurück und kann sie nicht "oben auf" für sich nutzen.
Aber so ist das nun mal unter Sozialleistungen oder z.B. wenn man Schulden hat. Da kommt das Geld und verschwindet gleichzeitig wieder :sad: :weisnich:
Stell Dir einfach vor, der Staat hätte Dir nicht so viel Steuern einbehalten. Dann hättest Du weniger Aufstockung erhalten. Nichts anderes ist es jetzt, wenn das Geld verrechnet wird.
Er kann es aber an eine dritte Person abtreten z.B. als Rückzahlung für einen Kredit. Und somit hat er über diese dritte Person das Geld zur Verfügung.
Es ist nun mal so, dass eine UNWIDERRUFLICHE Abtretung allem anderen vorgeht.
Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 10:58:10Er kann es aber an eine dritte Person abtreten z.B. als Rückzahlung für einen Kredit. Und somit hat er über diese dritte Person das Geld zur Verfügung.
Es ist nun mal so, dass eine UNWIDERRUFLICHE Abtretung allem anderen vorgeht.
Dass man Schulden, die auftauchen, sobald mal einen zu verrechnenden Betrag hätte, vorziehen kann, kann man anzweifeln. Ansonsten wäre das sicher eine gute Idee auch für andere Leistungsbezieher.
Eine offizielle Abtretung könnte davon unbenommen sein, wäre aber vorher schon vorhanden.
Zitat von: Spring23 am 10. Mai 2023, 12:11:18Dass man Schulden, die auftauchen, sobald mal einen zu verrechnenden Betrag hätte, vorziehen kann, kann man anzweifeln.
Das ist richtig und weiß wohl jeder. Dafür gibt es ja das Datum 1-2 jahre vorher. :grins: Rechtskonform gemacht wird dann die Abtretung praktisch unangreifbar.
Also eine Abtretung würde funktionieren? Aber eben nur 1 bis 2 Jahre vorher oder? Jetzt nicht mehr?
Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 10:58:10Er kann es aber an eine dritte Person abtreten z.B. als Rückzahlung für einen Kredit.
Nicht mit der Wirkung, dass das JC dieses Geld nicht mehr berücksichtigen darf/kann.
Es würde dann zwar nicht als Einkommen angerechnet, aber das infolge dieser - vermeidbaren - Abtretung mehr gezahlte ALG II würde das JC nach § 34 SGB II zurückfordern.
Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 10:58:10Es ist nun mal so, dass eine UNWIDERRUFLICHE Abtretung allem anderen vorgeht.
Das stimmt so nicht.
Dazu hätte diese Abtretung
nachweislich vor dem ersten ALG II Antrag erfolgen müssen und zwar in der Kenntnis, dass es 2023 zu einer Steuererstattung kommen wird.
Beides kann man hier ausschließen.
Klar kannst du eine Abtretung rückdatieren vor deinen allerersten ALG II Bezug, aber dann wirst du dir die Frage stellen lassen müssen, woher du damals schon wusstest, dass du 2023 eine Steuererstattung bekommen wirst, und warum du damals dem Jugendamt nichts von dieser Abtretung gesagt hast. Und Du solltest dich fragen:
- Wird der neue Gläubiger unter Androhung einer Strafe wegen Meineid deine Behauptungen stützen und für dich lügen?
- Willst du ein Strafverfahren wegen Betruges riskieren?
Zitat von: Ottokar am 10. Mai 2023, 14:20:40hätte diese Abtretung nachweislich vor dem ersten ALG II Antrag erfolgen müssen und zwar in der Kenntnis, dass es 2023 zu einer Steuererstattung kommen wird.
Darum habe ich geschrieben dass das Datum richtig sein muss.
Eine Kenntnis für eine künftige Erstattung ist nicht erforderlich.
Zitat von: Ottokar am 10. Mai 2023, 14:20:40woher du damals schon wusstest, dass du 2023 eine Steuererstattung bekommen wirst,
Ich kann jederzeit eine Abtretung machen "in Erwartung" meiner Steuerrückzahlung.
Ob die dann tatsächlich kommt ist eine andere Sache. Ich gebe die Abtretung ja als vorsorgliche Kreditsicherung. Und mit jetziger Erstattung wird der Kredit durch die Abtretung ganz oder teilweise getilgt. Ist völlig legal.
Zitat von: Ottokar am 10. Mai 2023, 14:20:40- vermeidbaren - Abtretung mehr gezahlte ALG II würde das JC nach § 34 SGB II zurückfordern.
Die Abtretung war doch nicht vermeidbar wenn er Geld leihen musste - wofür auch immer.
§ 34 stellt vorsätzliches Handeln voraus oder auch absichtliche herbeigeführte Bedürftigkeit. Nichts hat er getan wenn er einen privaten Kredit mit einer Abtretung für mögliche Einnahmen absichert.
Zitat von: Ottokar am 10. Mai 2023, 14:20:40Wird der neue Gläubiger unter Androhung einer Strafe wegen Meineid deine Behauptungen stützen
Keiner kann dem neuen Gläubiger drohen, dazu hat er gar keinen Rechtsgrund wenn das Datum des Kreditvertrages und der Abtretung stimmt. Im Gegenteil gehe ich bei einer solchen Drohung sofort gegen den Behaupter vor.
Abgesehen davon ginge das alles nur im Zuge eines rechtlichen Angriffs auf die Abtretung selbst und dafür kann (bei richtigen Datum) gar keine substantiierte Klagebegründung für einen Urkundenprozess erfolgen.
Anders hätte es ausgesehen wenn er von der Erstattung gewusst hätte und daraufhin während des Leistungsbezuges abgetreten hätte. Natürlich muss das Datum der Abtretung VOR lEISTUNGSBEGINN LIEGEN
Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 15:59:06Ich kann jederzeit eine Abtretung machen "in Erwartung" meiner Steuerrückzahlung.
Ob die dann tatsächlich kommt ist eine andere Sache. Ich gebe die Abtretung ja als vorsorgliche Kreditsicherung.
Wer bitte akzeptiert als Kreditsicherung eine irgendwann in ferner Zukunft möglicherweise, möglicherweise auch nicht, erfolgende Steurerstattung unbekannter Höhe?
Dass das Blödsinn ist merkst du sicher selber.
Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 15:59:06Die Abtretung war doch nicht vermeidbar wenn er Geld leihen musste - wofür auch immer.
Natürlich wäre eine aktuell vorgenommene Abtretung vermeibar.
Fällst jetzt schon auf deine eigene Geschichte rein?
Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 15:59:06Keiner kann dem neuen Gläubiger drohen, dazu hat er gar keinen Rechtsgrund wenn das Datum des Kreditvertrages und der Abtretung stimmt. Im Gegenteil gehe ich bei einer solchen Drohung sofort gegen den Behaupter vor.
Liest du noch, oder rätst du lieber?
Nirgendwo habe ich geschrieben, dass der Gläubiger bedroht würde. Ich habe vielmehr darauf hingewiesen, das den Gläubiger eine Strafe wegen Meineids erwartet, wenn ein Gericht ihm keinen Glauben schenkt.
Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 15:59:06Abgesehen davon ginge das alles nur im Zuge eines rechtlichen Angriffs auf die Abtretung selbst
Was für ein Unfug.
Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 15:59:06Anders hätte es ausgesehen wenn er von der Erstattung gewusst hätte und daraufhin während des Leistungsbezuges abgetreten hätte.
Genau das ist hier der Fall, oder bist du schon so in deine Lügengeschichte vertieft, dass du das vergessen hast?
Zitat von: Ottokar am 10. Mai 2023, 17:00:02oder bist du schon so in deine Lügengeschichte vertieft, dass du das vergessen hast?
Ich lüge nicht, bitte ernsthaft das zu berücksichtigen. Das habe ich nicht nötig.Zitat von: Ottokar am 10. Mai 2023, 17:00:02Natürlich wäre eine aktuell vorgenommene Abtretung vermeibar.
Wer liest hier falsch? Wo habe ich geschrieben dass er aktuell eine Abtretung vornehmen soll. Ich werde doch nicht schreiben, dass TE rückdatieren soll!
Ich schrieb wenn das Datum passt - = Datum Abtretung-Datum Vertrag-Datum Bescheid
Zitat von: Ottokar am 10. Mai 2023, 17:00:02Strafe wegen Meineids erwartet, wenn ein Gericht ihm keinen Glauben schenkt.
Das ist eine Super-Fiktion. Beim Angriff auf eine Abtretung muss ein dringender harter Verdacht auf eine Falschbehauptung vorliegen, den es selbst bei einer Rückdatierung nicht gibt. Glaubst du echt § 59 StPO greift :grins: - aber ganz ganz bestimmt nicht.
Zitat von: Ottokar am 10. Mai 2023, 14:20:40Wird der neue Gläubiger unter Androhung einer Strafe
Da steht deine (An)-drohung. Wer und aus welchem Grund sollte TE das androhen?
Zitat von: Ottokar am 10. Mai 2023, 17:00:02ZitatAnders hätte es ausgesehen wenn er von der Erstattung gewusst hätte und daraufhin während des Leistungsbezuges abgetreten hätte.
Genau das ist hier der Fall, oder bist du schon so in deine Lügengeschichte vertieft, dass du das vergessen hast?
Das müsstest du oder jeder andere bei einer Rückdatierung dem TE erstmal beweisen.
Zitat von: Ottokar am 10. Mai 2023, 17:00:02ZitatAbgesehen davon ginge das alles nur im Zuge eines rechtlichen Angriffs auf die Abtretung selbst
Was für ein Unfug
Das ist kein Unfug sondern gesicherte Rechtsprechung. Nicht mal das ist dir bekannt.
Wenn du mich schon einen Lügner nennst, gebe ich dir die Mangelhaftigkeit deiner Rechtskenntnisse zur Kenntnis. Empfehle Nachhilfe im Zivilrecht.
Du hast als Moderator recht und ich meine Ruhe. . Nennt man das
Selbsttäuschung oder Selbstverherrlichung?Jetzt kannst mich von mir aus verwarnen oder sperren.
Du jedenfalls weist mir keinen Rechtsfehler nach und bist du lange nicht so gut wie du glaubst
Schönen Abend lieber Ottokar treffend gewählt Herr von Absurdian. Am WE lösche ich mich selber damit du wieder die 1. Geige spielen kannst. :kotz:P.S. Schnauze voll :kotz: -
Schon im Thread von @ PetraL mit deiner Prozessstandschaft hast du versagt weil das aus prozessualtechnischen Gründen gar nicht möglich ist und im Thread der @ Nelda hast dich nicht mal andeutungsweise was rechtliches schreiben trauen wohl weil dir klar war dass ich das zerpflückt hätte.
DIESE PLATTFORM UNTER DEINER SELBSTHERRLICHEN FÜHRUNG IST ES NICHT WERT DASS MAN ZEIT INVESTIERT ! Jetzt musst das aber schnell löschen damit das nur wenige lesen können sonst kommt dein Ruf in Gefahr
Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 19:21:36... und bist du lange nicht so gut wie du glaubst
Spiegel und so? :grins:
Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 19:21:36
Am WE lösche ich mich selber damit du wieder die 1. Geige spielen kannst. :kotz:
Hoffentlich nicht auch wieder eine Deiner vielen leeren Versprechungen, wie in unzähligen Fällen, wo Du dich aus diversen Threads bereits verabschiedet hattest und dann leider doch nicht die Fingerchen stillhalten konntest. :grins:
Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 19:21:36... und im Thread der @ Nelda hast dich nicht mal andeutungsweise was rechtliches schreiben trauen wohl weil dir klar war dass ich das zerpflückt hätte.
Was für eine Großkotzigkeit. Ich würde mal sagen, Du überschätzt Dich maßlos. :grins:
Edit: Zum Glück hatte man Dich zitiert, sonst hätte ich Deinen theatralischen Kleinkindauftritt gar nicht mitbekommen, da Du ja bei mir auf Ignore bist. :grins:
Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 12:14:34Zitat von: Spring23 am 10. Mai 2023, 12:11:18Dass man Schulden, die auftauchen, sobald mal einen zu verrechnenden Betrag hätte, vorziehen kann, kann man anzweifeln.
Das ist richtig und weiß wohl jeder. Dafür gibt es ja das Datum 1-2 jahre vorher. :grins: Rechtskonform gemacht wird dann die Abtretung praktisch unangreifbar.
Da Fred nach einer rechtlich sauberen Lösung gefragt hat, muss man die "richtiges Datum"-Geschichte ob mit oder ohne :grins: :kotz: und Co schlicht als Betrugsversuch kennzeichnen.
Mag jeder entscheiden, was er davon hält und ob gerecht oder nicht. Nach gängigem Recht ist das Betrug.
Und für Fred nochmals der Rat: Hätte das FA weniger Steuern abgezogen, hättest Du das Geld für Deinen Lebensunterhalt zur Verfügung gehabt und mithin weniger Aufstockung erhalten.
Nichts anderes passiert jetzt mit der Aufstockung, nur halt nachträglich. Es geht kein Geld verloren.
:bye:
@Ratlos & Alias
*Autsch*, da habe ich wohl einen Nerv getroffen.
Erst Ratschläge geben, die ganz klar gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen (§ 4 Nr. 5 Registrierungsvereinbarung) und dann rumheulen, weil man deine Vertuschungsversuche nicht mitmacht.
Was Nelda betrifft, hatte ich sinngemäß geschrieben (https://hartz.info/index.php?msg=1573195), dass ich bei der beabsichtigten Vermögensvernichtung nicht mitmache und mich dann rausgehalten, du hast weiter gemacht. Kann jeder nachlesen.
Und was PetraL betrifft, hat der Anwalt genau das getan (https://hartz.info/index.php?msg=1547433), was auch ich vorgeschlagen hatte, kann auch jeder nachlesen.
Aber da du wahrheitswidrig beidemale etwas Anderes behauptest, ist dir das vermutlich entfallen.
Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 19:21:36Wenn du mich schon einen Lügner nennst, gebe ich dir die Mangelhaftigkeit deiner Rechtskenntnisse zur Kenntnis. Empfehle Nachhilfe im Zivilrecht.
Nun, ich habe dich keinen Lügner genannt.
Jedoch hast du dem TE zu einer Lügengeschichte geraten, um die Berücksichtigung von Einkommen zu umgehen. Daran ändern auch deine noch so verzweifelten Versuche der Verklausulierung nichts.
Und was die Mangelhaftigkeit von Rechtskenntnissen betrifft,
Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 19:21:36Du jedenfalls weist mir keinen Rechtsfehler nach und bist du lange nicht so gut wie du glaubst
kannst du gern weiterhin deine Unfehlbarkeit proklamieren.
Ich für meinen Teil weis, dass ich fehlbar bin, allerdings möchte ich diesbezüglich darauf hinweisen, dass dies weder bei PetraL noch bei Nelda der Fall war, wie man leicht nachlesen kann.
:closed: