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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Marian am 08. Mai 2023, 11:55:16

Titel: Schulden bei Verwandten und Bekannten
Beitrag von: Marian am 08. Mai 2023, 11:55:16
Hallo zusammen  :smile:
ich habe eine Frage zum Sozialrecht, es geht um einen Erstantrag für Bürgergeld.
Hat das Amt das Recht die genauen Daten von Bekannten und Verwandten anzufordern denen ich Geld schulde?
Danke für Ihre Zeit.
LG Marian
Titel: Aw: Schulden bei Verwandten und Bekannten
Beitrag von: Sheherazade am 08. Mai 2023, 12:24:22
Nein, warum denkst du das?
Titel: Aw: Schulden bei Verwandten und Bekannten
Beitrag von: Birgit63 am 08. Mai 2023, 13:20:03
Ich gehe mal davon aus, dass sich das JC fragt, wovon bislang gelebt wurde? Wenn man dann angibt, dass man sich Geld bei Freunden und Familie geliehen hat, dann möchte das JC natürlich Nachweise sehen.
Titel: Aw: Schulden bei Verwandten und Bekannten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. Mai 2023, 14:49:17
Zitat von: Marian am 08. Mai 2023, 11:55:16Hat das Amt das Recht die genauen Daten von Bekannten und Verwandten anzufordern denen ich Geld schulde?
das JC interessiert sich in der Regel nicht für Schulden.

MfG FN
Titel: Aw: Schulden bei Verwandten und Bekannten
Beitrag von: Reiner1970 am 08. Mai 2023, 17:10:46
Zitat von: Birgit63 am 08. Mai 2023, 13:20:03Ich gehe mal davon aus, dass sich das JC fragt, wovon bislang gelebt wurde? Wenn man dann angibt, dass man sich Geld bei Freunden und Familie geliehen hat, dann möchte das JC natürlich Nachweise sehen.

Das hat das JC nicht zu interessieren. Man beantragt die Leistungen ja für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit
Titel: Aw: Schulden bei Verwandten und Bekannten
Beitrag von: Spring23 am 08. Mai 2023, 19:25:05
Zitat von: Birgit63 am 08. Mai 2023, 13:20:03Ich gehe mal davon aus, dass sich das JC fragt, wovon bislang gelebt wurde? Wenn man dann angibt, dass man sich Geld bei Freunden und Familie geliehen hat, dann möchte das JC natürlich Nachweise sehen.
Möchte vielleicht, aber ein Recht dazu ist nicht ersichtlich. Denn wer auch immer einem Geld schenkt (so nicht zum Unterhalt verpflichtet), damit man vielleicht 1-2 Monate überbrückt, kann das jederzeit wieder einstellen.
Titel: Aw: Schulden bei Verwandten und Bekannten
Beitrag von: Hary am 08. Mai 2023, 20:55:57
Zitat von: Reiner1970 am 08. Mai 2023, 17:10:46Das hat das JC nicht zu interessieren. Man beantragt die Leistungen ja für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit
Die Vergangenheit lässt aber Rückschlüsse über evtl. verstecktes Vermögen zu. Daher ist diese Frage durchaus berechtigt und erlaubt. Hast du fiktiv bis gestern 20 Jahre im Vorstand eines großen Unternehmen gearbeitet, dann wäre anzunehmen dass du heute nicht Hilfsbedürftig bist.
Titel: Aw: Schulden bei Verwandten und Bekannten
Beitrag von: Spring23 am 09. Mai 2023, 00:39:40
Zitat von: Hary am 08. Mai 2023, 20:55:57
Zitat von: Reiner1970 am 08. Mai 2023, 17:10:46Das hat das JC nicht zu interessieren. Man beantragt die Leistungen ja für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit
Die Vergangenheit lässt aber Rückschlüsse über evtl. verstecktes Vermögen zu.
naja, die Frage war ja, ob man bei Schulden bei Verwandten und Freunden zum Überbrücken ehe man Bürgergeld beantragt, nachweisen muss, wer das war. Und da lautet die Antwort weiter: Nein, nicht für die Vergangenheit.
Ob geliehen oder geschenkt so "hier für 1-2 Monate, vielleicht klappt's es bis dahin mit dem Job", kann jederzeit beendet werden.

Zitat von: Hary am 08. Mai 2023, 20:55:57Daher ist diese Frage durchaus berechtigt und erlaubt. Hast du fiktiv bis gestern 20 Jahre im Vorstand eines großen Unternehmen gearbeitet, dann wäre anzunehmen dass du heute nicht Hilfsbedürftig bist.
Jemand, der bis gestern Vorstand eines großen Unternehmens war, wird vermutlich selten im JC aufschlagen.
Glaubhaft dargelegt, dass die Oma einem für zwei Monate Geld gegeben hat, heißt nun mal nicht, dass man Omas Namen und Adresse oder sonstiges preisgeben muss- was die Frage hier war.

Titel: Aw: Schulden bei Verwandten und Bekannten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 09. Mai 2023, 15:58:02
Marian

Wenn man den Satz wörtlich nimmt:
Zitat von: Marian am 08. Mai 2023, 11:55:16Hat das Amt das Recht die genauen Daten von Bekannten und Verwandten anzufordern denen ich Geld schulde?
also VON den Bekannten und Verwandten dann sowieso nicht.
Außer es steht ein Betrugsverdacht im Raum aber da dürfte dann eher die Staatsanwaltschaft damit beauftragt werden.

MfG FN