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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Ehrenamt am 09. Mai 2023, 14:56:10

Titel: Gemeinsamer Mietvertrag - WG möglich?
Beitrag von: Ehrenamt am 09. Mai 2023, 14:56:10
Guten Tag,

eine Frau beantragt erstmalig zum 01.04.23 Bürgergeld.
Zum 01.05.23 mietet sie ohne Zustimmung zusammen mit einem Mann (berufstätig) eine Wohnung an.
Dem Jobcenter hat sie mitgeteilt, dass es sich lediglich um eine WG handelt.
Das Jobcenter sagt, dass eine WG ausgeschlossen sei, da beide im Mietvertrag stehen und im Zahlungsausfall beide füreinander einstehen müssen.

Ist das korrekt und sind sie daher eine VE?

Vielen Dank.
Titel: Aw: Gemeinsamer Mietvertrag - WG möglich?
Beitrag von: Sheherazade am 09. Mai 2023, 15:03:26
Zitat von: Ehrenamt am 09. Mai 2023, 14:56:10Ist das korrekt und sind sie daher eine VE?

Es ist zumindest ein starkes Indiz dafür. Es liegt jetzt an der ihr, diese Vermutung zu widerlegen.
Titel: Aw: Gemeinsamer Mietvertrag - WG möglich?
Beitrag von: Nadja am 09. Mai 2023, 15:32:12
Zitat von: Ehrenamt am 09. Mai 2023, 14:56:10Das Jobcenter sagt, dass eine WG ausgeschlossen sei, da beide im Mietvertrag stehen
In einer Wohngemeinschaft können auch alle Mitbewohner Hauptmieter sein.
Titel: Aw: Gemeinsamer Mietvertrag - WG möglich?
Beitrag von: Spring23 am 09. Mai 2023, 15:41:18
Zitat von: Ehrenamt am 09. Mai 2023, 14:56:10Guten Tag,

eine Frau beantragt erstmalig zum 01.04.23 Bürgergeld.
Zum 01.05.23 mietet sie ohne Zustimmung zusammen mit einem Mann (berufstätig) eine Wohnung an.
Dem Jobcenter hat sie mitgeteilt, dass es sich lediglich um eine WG handelt.
trifft das zu? haben die beiden erstmalig eine Wohnung angemietet?

Zitat von: Ehrenamt am 09. Mai 2023, 14:56:10Das Jobcenter sagt, dass eine WG ausgeschlossen sei, da beide im Mietvertrag stehen und im Zahlungsausfall beide füreinander einstehen müssen.
das stimmt so nicht. Der Vermieter kann sich aussuchen, wen er haftbar macht, wenn es einen Zahlungsausfall gibt. Der eine Hauptmieter haftet sozusagen für den anderen mit. Allerdings ist das ein Thema des BGB und Mietrecht und keins, was das SGB betrifft.

Man zieht zusammen in eine Wohnung kann halt wie genannt ein Indiz einer VE sein. Kommt dazu, dass man noch weitere Gemeinsamkeiten wie Versicherungen hat oder schon mal zusammen gewohnt hat, kann sich die Klärung in die Länge ziehen.

Zitat von: Ehrenamt am 09. Mai 2023, 14:56:10Ist das korrekt und sind sie daher eine VE?
allein wegen dem gemeinsamen MV sind sie keine VE.
Titel: Aw: Gemeinsamer Mietvertrag - WG möglich?
Beitrag von: Ehrenamt am 09. Mai 2023, 15:57:43
Ja, vorher haben sie auch schon zusammen gewohnt.
Titel: Aw: Gemeinsamer Mietvertrag - WG möglich?
Beitrag von: Sheherazade am 09. Mai 2023, 16:21:30
Ein gemeinsamer Umzug in eine weitere gemeinsame Wohnung ist ein weiteres Indiz, dass die beiden eine BG sind. Gibt es auch Argumente, die das widerlegen können?
Titel: Aw: Gemeinsamer Mietvertrag - WG möglich?
Beitrag von: Spring23 am 09. Mai 2023, 17:39:28
Zitat von: Ehrenamt am 09. Mai 2023, 15:57:43Ja, vorher haben sie auch schon zusammen gewohnt.
Also unter uns und ohne Wertung: Die beiden sind ein Paar.?

Da wäre die Frage, ob ein gemeinsamer MV eine VE begründet, nicht die einzige, die es zu widerlegen gilt.

Verdient der Mann so viel, dass die Frau nichts bekäme?
Wäre Wohngeld eine bessere Option für die Beiden? Wenn das der BG zusteht, hat man damit weniger Formalitäten, keine Einladungen etc.
Titel: Aw: Gemeinsamer Mietvertrag - WG möglich?
Beitrag von: Ehrenamt am 09. Mai 2023, 19:53:34
Unter uns: Ja, sind sie. Wirtschaften aber weitestgehend getrennt. Über seinen genauen Verdienst weiß ich nichts. Daher auch nicht, ob Wohngeld zustehen würde.
Aber wie wäre es dann mit ihrer Krankenversicherung?
Titel: Aw: Gemeinsamer Mietvertrag - WG möglich?
Beitrag von: BigMama am 09. Mai 2023, 19:59:39
Zitat von: Ehrenamt am 09. Mai 2023, 19:53:34Aber wie wäre es dann mit ihrer Krankenversicherung?
Die müsste sie selbst tragen oder sich ne versicherungspflichtige Beschäftigung suchen. Damit wäre sie automatisch krankenversichert.
Titel: Aw: Gemeinsamer Mietvertrag - WG möglich?
Beitrag von: Ehrenamt am 09. Mai 2023, 21:27:02
Ok.
Ja, sie sucht schon und ist erst seit kurzem arbeitslos. Leider hat sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da erst Studentin und dann befristet 10 Monate beschäftigt gewesen.
Titel: Aw: Gemeinsamer Mietvertrag - WG möglich?
Beitrag von: Spring23 am 09. Mai 2023, 23:21:57
Zitat von: Ehrenamt am 09. Mai 2023, 21:27:02Ok.
Ja, sie sucht schon und ist erst seit kurzem arbeitslos. Leider hat sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da erst Studentin und dann befristet 10 Monate beschäftigt gewesen.
Wohngeld lässt sich berechnen. Man bedenke: Bezug von Bürgergeld als Absolventin bzw. nach Beschäftigung im Job des Studiums ist nicht so günstig.

Sie bekommt ab jetzt irgendwelche Jobangebote, muss sich bewerben und wenn es blöd läuft irgendeine nutzlose Maßnahme machen, kann sich nicht darauf berufen, nur in ihrem Beruf zu suchen.

Außerdem sind die Mitarbeiter des JC solche "WGs" gewohnt. "Weitgehend getrenntes Wirtschaften" heißt, ein Teil ist gemeinsam. Man sollte mit der Formulierung vorsichtig sein.

M.M.: Lieber mit einem der aktuell zahlreich vorhandenen Nebenjobs überbrücken, Geld für die KK und etwas für den Alltag beisteuern und in der Zeit im Beruf des Studiums weitersuchen.
Titel: Aw: Gemeinsamer Mietvertrag - WG möglich?
Beitrag von: Ottokar am 10. Mai 2023, 14:32:15
Zitat von: Ehrenamt am 09. Mai 2023, 14:56:10Ist das korrekt und sind sie daher eine VE?
Nein.
Die mietrechtliche gesamtschuldnerische Haftung ist kein Indiz, geschweige denn Beweis für eine VuE, diese ist zudem auch bei WGs nicht unüblich.
Welche Voraussetzungen für eine VuE vorligen müssen, ist abschließend geklärt.
Lies dazu bitte mal den Ratgeber "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB" (http://hartz.info/index.php?topic=30).