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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Schneemann am 09. Mai 2023, 19:34:47

Titel: Androhung von Sanktionen
Beitrag von: Schneemann am 09. Mai 2023, 19:34:47
Hallo zusammen,ich hatte vor kurzem eine Einladung zu einem Gespräch,leider konnte ich den Termin nicht wahrnehmen weil es mir nicht gut ging.Jetzt wird mir gedroht mit einer Sanktion.Was kann ich machen?
Titel: Aw: Androhung von Sanktionen
Beitrag von: BigMama am 09. Mai 2023, 19:58:20
Mit ärztlichem Attest (AUB) belegen, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage warst, den Termin wahrzunehmen.
Titel: Aw: Androhung von Sanktionen
Beitrag von: Sheherazade am 09. Mai 2023, 21:05:53
Hast du den Termin nicht abgesagt und dir einen neuen geben lassen?
Titel: Aw: Androhung von Sanktionen
Beitrag von: Schneemann am 09. Mai 2023, 21:12:47
Nein,ich habe gewartet bis sich das Amt nochmal meldet.
Titel: Aw: Androhung von Sanktionen
Beitrag von: Sheherazade am 09. Mai 2023, 21:25:33
Sehr klug.

Jetzt musst du irgendwie nachweisen, dass du krank warst. Oder mit einer Sanktion leben. Hat man dir einen Nachholtermin gegeben?
Titel: Aw: Androhung von Sanktionen
Beitrag von: Schneemann am 09. Mai 2023, 21:26:37
Leider nicht.
Titel: Aw: Androhung von Sanktionen
Beitrag von: Sheherazade am 09. Mai 2023, 21:29:14
Was sollen wir mit deinen einsilbigen Antworten anfangen? Es macht schon keinen Spaß, dir die Würmer aus der Nase zu ziehen, dann könntest du wenigstens etwas ausführlicher werden.

Handelt es sich zufälligerweise um diesen Termin hier? https://hartz.info/index.php/topic,131159.msg1572666.html#msg1572666
Titel: Aw: Androhung von Sanktionen
Beitrag von: Reiner1970 am 09. Mai 2023, 22:43:27
Du hast doch gar keine Einladung erhalten  :zwinker:
Titel: Aw: Androhung von Sanktionen
Beitrag von: götzb am 10. Mai 2023, 02:05:12
Wenn du bisher keine Rückmeldung gegeben hast, einfach mitteilen keine Vorladung erhalten zu haben.

Aber jenes sollte man nur einmal ausspielen können,
oft kommt der Dreck per "gelben Gerichtsbrief" als Niederlegung.