Hallo zusammen,
ich habe diesen Beitrag heute morgen schon einmal geschrieben, aber der erscheint nicht, daher versuche ich es noch mal.
Ich (20) wohne mit meinem Bruder (14) und meiner Mama in einer 3 Zimmerwohnung, welche vom Jobcenter bezahlt wird. Die Wohnung hat 3 Zimmer, unsere Mama schläft im Wohnzimmer.
Zum 01. 08 diesen Jahres fange ich eine Ausbildung an. Von meiner Ausbildungsvergütung wird auf Grund der Bedarfsgemeinschaft ja nicht viel übrig bleiben. Ich plane daher zu meinen Vater zu ziehen, da er auch näher an meiner Ausbildungsstelle wohnt. Mit dem Umzug und dem Beginn der Ausbildung falle ich aus dem Bezug Bürgergeld ja raus. Mein Papa arbeitet und bekommt kein Bürgergeld.
Wir haben mal am Jobcenter nachgefragt, ob meine Mama und mein Bruder in der Wohnung bleiben dürfen. Das wurde verneint, da nicht mehr angemessen. Zu zweit muss die Brutto-Kaltmiete rund 100 Euro geringer sein. Wir haben also gefragt, was meine Mama weniger bekommt, wenn sie in der Wohnung bleibt. Leider kommt keine Antwort, kann mir das hier jemand sagen? Sind das die 100 Euro, die eine 2 Personen Wohnung weniger kosten darf als eine 3 Personen Wohnung?
Das Jobcenter möchte auch meinen Mietvertrag sehen und meinen Ausbildungsvertrag. Mein Papa meint, das geht die gar nichts an, da ich ja nach dem 01.08 keine Bezüge mehr von denen bekomme. Muss ich die Unterlagen vorlegen und wenn ja, mit welcher Begründung? Muss ich dann meiner Mama Unterhalt zahlen?
Vielen Dank für Eure Hinweise
Steffi
Also 1. wird deine Mutter nach deinem Auszug erst mal darauf hingewiesen, wenn die Wohnung nicht mehr angemessen ist. Und dann hat sie immer noch wenigstens ein halbes Jahr Zeit zu reagieren. Oder auch nicht, wenn die Differenz nicht so hoch ist.
2. Hat dein Vater Recht, nach deinem Auszug aus der BG geht es das Jobcenter rein gar nichts mehr an, was du machst und wo du es machst. Er sollte aber das Kindergeld für dich beantragen, sonst wird deiner Mutter das angerechnet.
3. Nein, du musst deiner Mutter keinen Unterhalt zahlen.
ZitatZum 01. 08 diesen Jahres fange ich eine Ausbildung an. Von meiner Ausbildungsvergütung wird auf Grund der Bedarfsgemeinschaft ja nicht viel übrig bleiben.
Hängt von der Art der Ausbildung und der Vergütungshöhe ab. Ab dem 01.07. erhöhen sich die Freibeträge der meisten Azubis u25 erheblich (Grundfreibetrag 520,00 Euro + weitere Freibeträge abhängig vom Brutto), so dass du unterm Strich sogar finanziell besser da stehen könntest, als mit Umzug.
Halo Jens,
ich mache eine normale Ausbildung als MFA und hab etwa 1000 Brutto im ersten Jahr.
Wie kann ich mich den finanziell besser stellen? Wenn ich bei Mama bleibe, wird doch ein Teil, egal wie gering er ist, der Bedarfsgemeinschaft angerechnet und Mama bekommt weniger Bürgergeld. Wohne ich bei Papa behalte ich meine Vergütung komplett. Zusätzlich bekomme ich ja auch noch Kindergeld, weil das ist ja meine erste Ausbildung.
Kannst Du mir das bitte erklären? Ich hab ja schon ein wenig mit google gesucht aber dazu nichts gefunden
Danke Jens
LG
Steffi
Zitat von: stp69 am 11. Mai 2023, 17:45:51Mama bekommt weniger Bürgergeld
Deine Mutter bekommt nur deinen Mietanteil nicht mehr (den musst du ihr dann geben) und deinen Regelsatz (du musst dich dann selbst versorgen).
Zitat von: stp69 am 11. Mai 2023, 17:45:51Halo Jens,
ich mache eine normale Ausbildung als MFA und hab etwa 1000 Brutto im ersten Jahr.
Wie kann ich mich den finanziell besser stellen? Wenn ich bei Mama bleibe, wird doch ein Teil, egal wie gering er ist, der Bedarfsgemeinschaft angerechnet und Mama bekommt weniger Bürgergeld.
"egal wie gering" stimmt nicht, es gibt Freibeträge, die ab Juli steigen und bei mind. 520 Euro liegen.
Das heißt, dieser Betrag wird bei der Berechnung Deines Bürgergelds nicht einbezogen.
Was Jens meint: Mit Freibeträgen könnte es sein, dass Du was
dazu bekommst, was Du beim Vater nicht bekommen würdest.
Zitat von: stp69 am 11. Mai 2023, 17:45:51Wohne ich bei Papa behalte ich meine Vergütung komplett. Zusätzlich bekomme ich ja auch noch Kindergeld, weil das ist ja meine erste Ausbildung.
Bei 1000 Euro müsste man in der Tat berechnen, wieviel nebst 520 Euro noch an nicht anrechenbarem Einkommen frei bleiben.
Ob Du nicht aus der BG fällst, wenn Du mit Deinem Einkommen und Kindergeld Dich komplett selbst finanzierst.
Dir würde nur ein Mietanteil berechnet und da Du selbst Geld hast, bekommt die Mutter, wie Sheherezade schon sagt, das weniger, was sie vorher für Dich bekommen hat.
Wenn Du beim Vater mietfrei wohnst und noch näher am Betrieb bist, vielleicht kein Fahrgeld benötigst, kann es sein, dass beide Modelle finanziell gleich gut sind.
ZitatWie kann ich mich den finanziell besser stellen?
Im Moment hast du ohne etwaige Mehrbedarfe einen Bedarf i. H. v.:
Regelbedarf: 402,00 Euro
KdU: 1/3, sagen wir mal 200,00 Euro
Sofortzuschlag 20,00 Euro
Gesamtbedarf: 622,00 Euro
Mit 100,00 Euro Brutto und geschätzten 850,00 Euro Netto berechnet sich dein anrechnenbares Einkommen ab dem 01.07.2023 wie folgt:
Grundfreibetrag: 520,00 Euro
Freibeträge nach § 11b Abs. 3 SGB II: (1000,00 - 520,00) x 30 % = 144,00 Euro
Summe Freibeträge: 664,00 Euro
Im letzten Schritt stellst du deinem Bedarf dein anrechenbares Einkommen gegenüber:
850,00 Euro Netto
+ Kindergeld 250,00 Euro
- 644,00 Euro Freibetrag
= 436,00 Euro anrechenbares Einkommen
Damit ergibt sich ein Restbedarf von:
622,00 Euro Bedarf - 436,00 Euro anrechenbares Einkommen = 186,00 Euro
Du würdest also in der Summe die 850,00 Euro Netto vom Arbeitgeber + die 186,00 Euro vom JC = 1036,00 Euro erhalten.
Davon müsstest du deiner Mutter 1/3 der Miete + einen Anteil für deinen Unterhalt (Ernährung etc.) abgeben.
Ob du bei deinem Vater komplett für lau wohnen kannst, weiß ich natürlich nicht.
Edit: Sorry, kann auch Blödsinn sein, weil du dem Grunde nach weder Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsförderung haben dürftest, muss mir den Gesetztestext ab 01.07.2023 noch mal raussuchen.
Edit II: Die Ausbildung dürfte m. E. nach § 57 Abs. 1 SGB III förderungsfähig sein, dann würden o. a. Angaben (ohne Gewähr) zutreffen.
Hallo zusammen
vielen dank für die vielen Info. Die letzten Wochen waren sehr anstrengend, da ich mich auf die ganzen Prüfungen vorbereiten musste. Ich hab heute mein Zeugnis bekommen. Alles geschafft.
Ich hab noch mal mit meinen Eltern gesprochen. Ich werde also zu meinem Vater ziehen. Da ich vor der Schule für 3 Monate ein Bundesfreiwilligenjahr gemacht habe, und danach bis August 2022 die erste Lücke in meinem Lebenslauf erzeugte, brauch mein Vater keinen Unterhalt mehr an mich zahlen. Warum... keine Ahnung. Er zahlt jetzt 460 oder so für meinen Bruder.
Hab ich in diesem Szenario wieder Anspruch auf Unterhalt?
Viele Grüße
Steffi
Zitat von: stp69 am 21. Juni 2023, 15:34:24Hab ich in diesem Szenario wieder Anspruch auf Unterhalt?
Von wem möchtest du Unterhalt? Ich dachte, du fängst am 01.08. eine Ausbildung mit Vergütung an.
Ach ja, herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!
Bei Erstausbildung kann Unterhaltsanspruch gg. die Eltern trotzdem bestehen, auch wenn man Ausbildungsgeld erhält.
Verstehe aber die Frage nicht, wenn Du ohnehin zu Deinem Vater ziehst. Soll er Dir dafür noch was geben? :scratch: :smile:
Zitat von: stp69 am 21. Juni 2023, 15:34:24Hab ich in diesem Szenario wieder Anspruch auf Unterhalt?
Wenn Dein Vater Dich kostenlos bei sich wohnen lässt, wäre das auch ein Teil Unterhalt, so Dir bei 1000 Euro Azubi-Gehalt (brutto, aber dennoch) noch einer zusteht
bei 1000 Euro Azubi-Gehalt plus Kindergeld hat man keinen Anspruch mehr auf Unterhalt. Zumal der Azubi bei seinem Papa wohnt. Ich gehe davon aus, dass er dort keine Miete zahlen muss.
Bei 1000-, Brutto bin ich sehr sicher, d. grdstzl. Unterhalt zu zahlen ist.
Natürlich geht es nach Einkommen des Unterhaltspflichtigem, ab 18 sowieso anders, und wenn das Kind bei einem ET wohnt, Naturalunterhalt ... usw
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. Juni 2023, 10:31:15Natürlich geht es nach Einkommen des Unterhaltspflichtigem, ab 18 sowieso anders,
Eben, dann sind beide Elternteile im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu Unterhalt verpflichtet.
Richtig.
Nur das hier in dem Fall die KM sowieso nichts zahlen kann, da Bürgergeldempfängerin.
Solange die TE ihre Frage nicht präzisiert, bringt es nichts, wenn wir hier alle Eventualitäten durchgehen.
Vielleicht meint sie auch/nur den Übergang zwischen Schule und Beginn Ausbildung. Ja, für diese kurze Zeit hat sie auch Anspruch auf Unterhalt.
Fakt ist, sie muss den Unterhalt geltend machen, damit sie was bekommt. Von alleine passiert da nichts.
Huhu
Eure Antworten haben mich etwas verwirrt. Leider wird mal in der Schule, egal welchen Abschluss gerade erreicht wurde, nicht auf das Leben vorbereitet, sondern nur auf Pythagoras und diese blöde kleine f von irgend einem x. Glaubt mal nicht, dass ich ohne meine Eltern daran denken würde, am Ende diesen Jahres mich um Steuern oder so zu kümmern. Hat mir in 12 Jahren Schule niemand erklärt.
Papa hatte die Idee, weil er ja auch nicht das meiste verdient, dass wenn ich auf Unterhalt poche, er an meinen Bruder dann weniger zahlen könnte. Bei Mama und meinem Bruder würde sich ja nichts ändern, die bekommen ja Bürgergeld. Wenn Papa weniger Unterhalt zahlt, bekommen die beiden halt mehr Bürgergeld oder Grundsicherung oder Hartz4... sorry für das durcheinander.
Ja das war also meine Frage. Kann Papa, wenn ich bei ihm wohne, den Unterhalt an meinen Bruder weniger machen?
Viele liebe grüße
Steffi
Zitat von: stp69 am 22. Juni 2023, 21:47:34Leider wird mal in der Schule, egal welchen Abschluss gerade erreicht wurde, nicht auf das Leben vorbereite
Dafür gibt es ja auch noch Mama & Papa. Mit Einschulung gibt man ja nicht direkt die ganze Verantwortung als Eltern ab.
Solange deine Mutter und dein Bruder im Leistungsbezug sind, wird ganz genau darauf geachtet, dass dein Vater den maximalen UH zahlt.
Das ist absolut Lebensfremd. Die Eltern sind dafür da, die Kinder auf das Leben vorzubereiten. Klar lernt man in der Schule Dinge, die man hinterher nicht mehr braucht. Aber mal lernt auch Dinge, die man für das Leben braucht. Du scheinst mir so ein Mensch zu sein, dem alles von Mama und Papa aus dem Weg geräumt wurde. Ich habe auch eine Tochter. Sie musste schon frühzeitig selbständig sein, da mein Mann und ich berufstätig waren. Ihr wurde früh erklärt, wie die Waschmaschine läuft, was man alles im Haushalt zu tun hat und noch einiges mehr. Sie wurde auch mit eingebunden, wenn es darum ging die Steuerklärung zu machen (allerdings erst als sie in der Ausbildung war). Uns war immer wichtig, dass sie ihr Leben selbstbestimmt führen kann ohne Mama, Papa oder Partner.
Zitat von: stp69 am 22. Juni 2023, 21:47:34Kann Papa, wenn ich bei ihm wohne, den Unterhalt an meinen Bruder weniger machen?
Sehr, sehr unwahrscheinlich. Spätestens in deinem 2. oder 3. Ausbildungsjahr wäre es ohnehin vorbei damit.
Ich hoffe, das ist nicht der einzige Grund, weshalb dein Vater dich zu sich holen möchte.
Zitat von: Sheherazade am 23. Juni 2023, 08:44:05Ich hoffe, das ist nicht der einzige Grund, weshalb dein Vater dich zu sich holen möchte.
Hört sich nach dem letzten Post, aber stark danach an.
Papa möchte weniger Unterhalt zahlen, dafür soll der Steuerzahler seine Verpflichtungen übernehmen.
Zitat von: Nö am 23. Juni 2023, 07:57:47Solange deine Mutter und dein Bruder im Leistungsbezug sind, wird ganz genau darauf geachtet, dass dein Vater den maximalen UH zahlt.
Hoffentlich
Oha, da wird ja mal das "ich-setze -Kinder-in-die-Welt-weil -ich-sie-lieben-möchte-und-für -sie-sorgen,-solange-es-nötig -ist" :ironie: -Klischee bedient. :yes:
Sowas kann man sich nicht ausdenken. :mail:
Habe auch so ein Exemplar von Kindesvater, noch 'n Zacken schärfer, aber das schreibe ich mal lieber nicht, sonst kommt der Bruder dann auch in den fragwürdigen "Genuss" ...
Ja, @stp69, sowas lernt man tatsächlich nicht in der Schule, aber Du lernst von beiden Elternteilen. Dann gibt es noch Infomaterial in den Behörden usw. Das bleibt ein Leben lang, mit jeder Gesetzesänderung usw., immer wird es was geben, wo man sich erst "reinfitzen" muss.