Hallo liebes Forum,
ich frage für eine Freundin.
Sie ist Peruanerin und kommt mit ihrem deutschen Sohn nach Deutschland. Sie erhält eine Hinterbliebenenrente.
Sie will sich in Deutschland eine Wohnung kaufen, um hier zu leben.
Angenommen sie hat 200.000 Euro und kauft sich für 175.000 Euro eine 80qm-Wohnung für sich und ihren Sohn.
Danach bleiben ihr 25.000 Euro.
Falls ihre Einnahmen (Hinterbliebenenrente plus Kindergeld) nicht ausreichen für Wohnkosten und Lebensunterhalt, könnte sie dann Bürgergeld bekommen ?
Welche Limits gibt es bei der Wohnungsgröße ?
Zitat von: Sese am 10. Mai 2023, 21:19:59...
Falls ihre Einnahmen (Hinterbliebenenrente plus Kindergeld) nicht ausreichen für Wohnkosten und Lebensunterhalt, könnte sie dann Bürgergeld bekommen ?
Wie alt ist das Kind? Ist der Vater des Kindes tot? Wenn ja: Nachzug hier nach D ohne Arbeit wozu?
Wenn sie Bürgergeld bekommt, dann sicher mit allen entsprechenden Pflichten, sich um eine Arbeit zu bemühen.
Zitat von: Sese am 10. Mai 2023, 21:19:59Welche Limits gibt es bei der Wohnungsgröße ?
wären bei 80 qm für 2 Personen nicht überschritten.
Denkbar wäre allerdings, dass man sich fragt, wozu eine Person 175 000 euro ausgibt, um danach hilfebedürftig zu sein.
Mit dem Geld kann man selbst bei 3000 Euro Ausgaben im Monat fast 5 Jahre lang leben und bekäme Hinterbliebenenrente und Kindergeld noch obenauf.
Kind ist 6, und soll in Deutschland zur Schule gehen. Vater war Deutscher, ist verstorben.
Sie gibt das Geld nicht aus, um hinterher hilfebedürftig zu sein.
Sie gibt das Geld aus, um eine Wohnung zu haben.
Vielleicht reichen ja Rente und Kindergeld, um den Lebensunterhalt zu sichern. Das wird von den Nebenkosten der Wohnung abhängen.
War die Freundin mit dem Vater des Kindes verheiratet? Wenn ja, meinst du mit Hinterbliebenenrente die Witwenrente (wenn verheiratet) oder die Halbwaisenrente für den Sohn?
Witwenrente + Halbwaisenrente + Kindergeld + Wohngeld + Kinderzuschlag und event. einen Minijob sollten für die Nebenkosten und den Lebensunterhalt ausreichen.
Dann müsste sie nichts mit dem JC und Bürgergeld zu tun haben.
Zitat von: Greywolf08 am 11. Mai 2023, 02:29:08War die Freundin mit dem Vater des Kindes verheiratet? Wenn ja, meinst du mit Hinterbliebenenrente die Witwenrente (wenn verheiratet) oder die Halbwaisenrente für den Sohn?
Witwenrente + Halbwaisenrente + Kindergeld + Wohngeld + Kinderzuschlag und event. einen Minijob sollten für die Nebenkosten und den Lebensunterhalt ausreichen.
Dann müsste sie nichts mit dem JC und Bürgergeld zu tun haben.
Ja. Sie waren verheiratet. Der Sohn bekommt in der Tat Halbwaisenrente.
Vermutlich wird es auf Wohngeld hinauslaufen.
Aber falls die Lücke doch zu groß ist, wäre Bürgergeld möglich, oder würde das JC sie abweisen wegen fahrlässig herbeigeführter Hilfebedürftigkeit ?
Es hat ja schon ein "Gschmäckle", wenn sich jemand für viel Geld eine eigene Wohnung kaufen möchte, um sich dann im Anschluss das Leben vom Steuerzahler finanzieren zu lassen ! :nea:
Zitat von: Bundspecht am 11. Mai 2023, 07:31:40Es hat ja schon ein "Gschmäckle", wenn sich jemand für viel Geld eine eigene Wohnung kaufen möchte, um sich dann im Anschluss das Leben vom Steuerzahler finanzieren zu lassen ! :nea:
Wie ist denn die Rechtsgrundlage bei so etwas ?
Ist der Zeitfaktor relevant ?
Stünde ihr ergänzendes Bürgergeld erst zu, nachdem sie bereits ein halbes Jahr in ihrer Wohnung gelebt hat ?
An sich liest sich der Plan gut, mich stört tatsächlich dieser Wunsch nach Garantie auf das soziale Auffangnetz.
Mir geht es nicht um Befindlichkeiten oder Geschmäckle, sondern um sachliche Informationen.
Zitat von: Sese am 11. Mai 2023, 08:50:15Mir geht es nicht um Befindlichkeiten oder Geschmäckle, sondern um sachliche Informationen.
Meinst Du nicht, dass sich das JC diese Frage nicht auch stellen würde !!!?
Zitat von: Sheherazade am 11. Mai 2023, 08:41:18mich stört tatsächlich dieser Wunsch nach Garantie auf das soziale Auffangnetz.
Mich auch !
Zitat von: Sese am 11. Mai 2023, 08:50:15Mir geht es nicht um Befindlichkeiten oder Geschmäckle, sondern um sachliche Informationen.
Dann liefere auch sachliche Informationen. Niemand weiß um die Höhe der Hinterbliebenenrenten, vielleicht ergibt sich ohnehin kein Anspruch auf Bürgergeld. Den Finanzplan muss die Dame schon selbst auf die Beine stellen.
warum so negativ..?sie zahlen bei egwg keine miete..ist doch schonmal etwas positives..in eine egwg ist auch ein sinnvoll angelegtes geld..altervorsoge wohnsicherheiten etz usw..da gibt es sicherlich andere über die man sich mal gedanken machen sollte was soziales angeht..
Zitat von: Sese am 10. Mai 2023, 23:44:15Kind ist 6, und soll in Deutschland zur Schule gehen. Vater war Deutscher, ist verstorben.
Sie gibt das Geld nicht aus, um hinterher hilfebedürftig zu sein.
das ist ein Missverständnis. Mit dem Satz ist gemeint: Sie gibt 175 000 Euro für eine Eigentumswohnung aus und "um dann"= ist danach hilfebedürftig.
Zitat von: Sese am 10. Mai 2023, 23:44:15Sie gibt das Geld aus, um eine Wohnung zu haben.
Eigentum zu besitzen ist ein gewisser Luxus. Man hat auch mit Miete eine Wohnung und bekommt diese im Bezug ja auch bezahlt.
Ohne Bürgergeld (etwa in Peru) würde niemand auf die Idee kommen, so viel Geld für eine Wohnung auszugeben, wenn danach nicht sicher wäre, dass man weiter Einkommen hat. Das ist mit Herbeiführen von Hilfebedürftigkeit gemeint.
Zitat von: Sese am 10. Mai 2023, 23:44:15Vielleicht reichen ja Rente und Kindergeld, um den Lebensunterhalt zu sichern. Das wird von den Nebenkosten der Wohnung abhängen.
Kommt darauf an, wo sie hinzieht und was die Miete dort kostet. Korrekt ist, dass die reinen Nebenkosten der dann abbezahlten Wohnung geringer sind, als die ganze Miete für die gleiche Wohnung.
Mit Witwen-Halbwaisenrente, Kindergeld und Teilzeitjob wäre sie in der Tat unabhängiger.
P.S.
Zitat von: Sese am 11. Mai 2023, 08:50:15Mir geht es nicht um Befindlichkeiten oder Geschmäckle, sondern um sachliche Informationen.
Die sachliche Information dazu ergibt sich aus den am Anfang genannten Fragen und dem Einkommen, das die beiden haben.
Zudem ist ein kürzlich getätigter Kauf einer Eigentumswohnung in der Größenordnung, wenn danach absehbar bis sicher ist, dass man kein Einkommen hat, rein sachlich "Herbeiführen der Hilfebedürftigkeit"
Das Kind dürfte hier die Deutsche Staatsbürgerschaft haben, die Mutter hat somit Anspruch auf einen befristeten Aufenthaltstitel aus familiären Gründen (§§ 27-36 AufenthG), solange das Kind minderjährig ist - darüber hinaus, solange sich das Kind in Ausbildung befindet.
Damit besteht ab dem Einreisetag Anspruch Bürgergeld (vgl. Weisung BA zu § 7 SGB II, Nr. 7.48 und 7.48a).
Und ja, sie darf sich - wie im Übrigen auch jeder Deutsche - von ihrem Vermögen zum wohnen eine Wohnung oder ein Haus kaufen. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass dieses Wohneigentum gemäß § 12 SGB II angemessen ist.
Das Ganze sollte jedoch gut überlegt sein, es sollte also ein Daueraufenthaltstitel oder die Deutsche Staatsbürgerschaft innerhalb der o.g. Frist realisiert werden können, sonst droht nach Wegfall der Gründe für den Aufenthaltstitel die Abschiebung.
Zitat von: Ottokar am 11. Mai 2023, 12:08:03Das Kind dürfte hier die Deutsche Staatsbürgerschaft haben, die Mutter hat somit Anspruch auf einen befristeten Aufenthaltstitel aus familiären Gründen (§§ 27-36 AufenthG), solange das Kind minderjährig ist - darüber hinaus, solange sich das Kind in Ausbildung befindet.
Damit besteht ab dem Einreisetag Anspruch Bürgergeld (vgl. Weisung BA zu § 7 SGB II, Nr. 7.48 und 7.48a).
Und ja, sie darf sich - wie im Übrigen auch jeder Deutsche - von ihrem Vermögen zum wohnen eine Wohnung oder ein Haus kaufen. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass dieses Wohneigentum gemäß § 12 SGB II angemessen ist.
Das Ganze sollte jedoch gut überlegt sein, es sollte also ein Daueraufenthaltstitel oder die Deutsche Staatsbürgerschaft innerhalb der o.g. Frist realisiert werden können, sonst droht nach Wegfall der Gründe für den Aufenthaltstitel die Abschiebung.
Vielen Dank für die sachliche Information. :ok:
Antwort 13 stimme ich auch zu.
Warum soll sie sich keine Wohnung kaufen?
Längerfristig lohnt sich das evtl. ja auch für das JC.
Da keine Miete gezahlt werden muss.
Schwierig kann es werden, wenn das Kind mal raus ist.
Da sind die 80m² momentan o.k., aber ob das auch so bleibt?
Vor allem bei den NK dürfte es dann schwierig werden.
Notfalls kann man ja auch wieder Verkaufen.
Zitat von: Kopfbahnhof am 11. Mai 2023, 17:05:54Antwort 13 stimme ich auch zu.
Warum soll sie sich keine Wohnung kaufen?
Längerfristig lohnt sich das evtl. ja auch für das JC.
Da keine Miete gezahlt werden muss.
Gut, wenn kurz vor dem Antrag auf Bürgergeld Vermögen in 6stelliger Höhe in eine Immobilie investiert werden darf, dann darf man das.
Hinsichtlich des sich lohnens dürfte es für das JC sicher "lohnender" sein, gar keine Zahlung leisten zu müssen, weil ja Vermögen vorhanden ist.
Zitat von: Kopfbahnhof am 11. Mai 2023, 17:05:54Schwierig kann es werden, wenn das Kind mal raus ist.
Da sind die 80m² momentan o.k., aber ob das auch so bleibt?
Vor allem bei den NK dürfte es dann schwierig werden.
Notfalls kann man ja auch wieder Verkaufen.
Notfalls hat man irgendwann vielleicht auch einen Job und zahlt daraus u.a. die Nebenkosten der Wohnung.
Zitat von: Spring23 am 11. Mai 2023, 17:29:33Notfalls hat man irgendwann vielleicht auch einen Job
Möglich das aber Fakt ist, momentan kann sie sich auch eine Wohnung kaufen.
Ist ja ihr Geld und so lange nicht im Bezug, kann sie damit machen was sie möchte.
Zitat von: Kopfbahnhof am 11. Mai 2023, 17:50:52Ist ja ihr Geld und so lange nicht im Bezug, kann sie damit machen was sie möchte.
ja, wenn das in der Tat so kurz vor dem absehbaren Antrag ohne Probleme geht, dann kann sie das machen
Zitat von: Kopfbahnhof am 11. Mai 2023, 17:50:52Ist ja ihr Geld und so lange nicht im Bezug, kann sie damit machen was sie möchte.
So ist das schwierig. Wenn jemand 200.000 Euro hat, dann eine Wohnung für 175.000 Euro kauft und dann Sozialleistungen beantragt, dann kann man durchaus die Unterstellung der selbstverschuldeten Hilfsbedürftigkeit machen.
Nehmen wir einmal an, sie hätte einen monatlichen Anspruch von 1200 Euro inkl. angemessener Miete. Dann könnte sie immerhin etwas über 166 Monate von dem Vermögen leben, was immerhin 13 Jahren entsprechen würde.
Zitat von: Hary am 11. Mai 2023, 22:43:59So ist das schwierig. Wenn jemand 200.000 Euro hat, dann eine Wohnung für 175.000 Euro kauft und dann Sozialleistungen beantragt, dann kann man durchaus die Unterstellung der selbstverschuldeten Hilfsbedürftigkeit machen. ...
Kann man ..
Aber im Moment ist das Szenario rein hypothetisch und es geht nur um die Frage: "Was wäre wenn ...".
Wir kennen die Zahlen zu den Renten nicht und auch nicht, wieviel sie von der Wohngeldstelle und von der BA (Kinderzuschlag) bekommen würde.
Langfristig ist die Idee mit der Wohnung gar nicht so verkehrt. Ganz gleich, ob sie die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragt oder nicht. Kann ja sein, das sie nach Ausbildungsende des Sohnes wieder nach Peru möchte und ihr Sohn nicht. Dann müsste er aber auch nicht auf der Straße leben oder ewig nach einer bezahlbaren Wohnung suchen.
Da Mieten weiterhin steigen werden und Wohnraum immer knapper wird ist es gar nicht so schlecht ein sicheres Zuhause zu haben.
Wenn Sohnemann mit Schule und Ausbildung fertig ist und nicht gleich einen Job findet, ... dann spart das JC schon mal die Miete und braucht dann nur die Nebenkosten zahlen.
Wie gesagt: "Langfristig" gesehen hat die Idee für mich persönlich kein "Geschmäckle".
Ich bin ehrlich gesagt immer davon ausgegangen, dass man als Leistungsempfänger keine eigene Immobilie besitzen darf und wenn doch, diese verkaufen muss und erst das Vermögen somit aufbrauchen muss. Wieder was gelernt.
Zitat von: tsumo am 12. Mai 2023, 03:41:09Ich bin ehrlich gesagt immer davon ausgegangen, dass man als Leistungsempfänger keine eigene Immobilie besitzen darf und wenn doch, diese verkaufen muss und erst das Vermögen somit aufbrauchen muss. Wieder was gelernt.
Sofern die Immobilie angemessen ist, geht das schon in Ordnung. Eine Villa mit 20 Gästezimmer geht natürlich offiziell nicht.
Gerade auf dem Land kommt es häufig vor, dass Häuser vorhanden sind. Das Problem ist nur, dass viele die Häuser dann nicht halten können auf Dauer bzw. man sieht nach einem Jahrzehnt Bürgergeld dem Haus von außen an, dass die Besitzer kein Geld haben.
Darüber ob Miete oder Eigenheim finanziell günstiger ist kann man streiten. Wenn es bei der Mietwohnung durch das Dach tropft, dann muss sich der Vermieter kümmern. Bei der eigenen Immobilie muss man das Geld selber haben. Kurzfristig ist ein Haus durchaus günstiger. Wenn es nach 30 Jahren anfängt zu bröckeln und Dinge wie Heizung getauscht werden müssen, oder die Stadt mal die Straße erneuert, dann ist man schnell im sechsstelligen Bereichen.
Zitat von: Hary am 11. Mai 2023, 22:43:59Wenn jemand 200.000 Euro hat, dann eine Wohnung für 175.000 Euro kauft und dann Sozialleistungen beantragt, dann kann man durchaus die Unterstellung der selbstverschuldeten Hilfsbedürftigkeit machen.
Damit käme kein JC vor Gericht durch.
Das BSG hat klargestellt, dass es zulässig ist, dass man sein Vermögen so verteilt, dass man den in § 12 SGB II geregelten Vermögensschutz maximal ausnutzen kann.
Leider finde ich das Urteil aktuell nicht.
Zudem hat das BSG in B 14 AS 52/18 R sogar entschieden, dass Vermögen vor Antragstellung zunächst zur Tilgung von Schulden verwendet werden darf, bevor einen Antrag auf Leistungen des SGB II gestellt wird.
Zitat von: Greywolf08 am 12. Mai 2023, 02:32:34Langfristig ist die Idee mit der Wohnung gar nicht so verkehrt.
War auch so meine Idee, Langfristig kann das Sinn machen.
Ich würde aber eher eine kleinere Wohnung nehmen, denn 80m² sind schon nicht wenig.
Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Mai 2023, 15:49:35Ich würde aber eher eine kleinere Wohnung nehmen, denn 80m² sind schon nicht wenig.
Soweit ich weiß, ist bei Eigentumswohnungen 80 qm für 1-2 Personen absolut im Rahmen.
Zitat von: Sheherazade am 12. Mai 2023, 16:52:39absolut im Rahmen.
Schon, aber die NK sind trotzdem zu Bedenken.
Auch, falls es irgendwann mal kein JC geben sollte.
Mir wären 80m² jedenfalls zu viel, allein das Putzen neee :cool:
Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Mai 2023, 16:56:28Zitat von: Sheherazade am 12. Mai 2023, 16:52:39absolut im Rahmen.
Schon, aber die NK sind trotzdem zu Bedenken.
So gravierend ist der Unterschied beim Hausgeld zwischen 60 und 80 qm auch nicht.
Zitat von: Hary am 12. Mai 2023, 08:13:04oder die Stadt mal die Straße erneuert, dann ist man schnell im sechsstelligen Bereichen.
Magst du mir das näher bringen? Was hat es dann mit meinem Haus aufsicht?
Zitat von: tsumo am 13. Mai 2023, 00:49:43Magst du mir das näher bringen? Was hat es dann mit meinem Haus aufsicht?
Wenn die Straße vor deinem Haus repariert , oder gar erneuert werden muss, legt die Stadt in der Regel die anfallenden Kosten auf alle Anwohner der Straße um !
Sprich DU wirst von der Stadt zur Kasse gebeten, dafür hast Du dann auch eine neue Straße !
Zitat von: Bundspecht am 13. Mai 2023, 08:15:59legt die Stadt in der Regel die anfallenden Kosten auf alle Anwohner der Straße um !
Kann man tatsächlich NICHT verallgemeinern. Ob das so gemacht wird, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und ist kommunenabhängig.
Zitat von: Bundspecht am 13. Mai 2023, 08:15:59Zitat von: tsumo am 13. Mai 2023, 00:49:43Magst du mir das näher bringen? Was hat es dann mit meinem Haus aufsicht?
Wenn die Straße vor deinem Haus repariert , oder gar erneuert werden muss, legt die Stadt in der Regel die anfallenden Kosten auf alle Anwohner der Straße um !
Sprich DU wirst von der Stadt zur Kasse gebeten, dafür hast Du dann auch eine neue Straße !
War hier tatsächlich so. Wir dachten schon, das wäre verjährt...
Dann hieß es, die letzte Abnahme zählt. Bäng, Rechnung.
Allerdings war die Baumaßnahme während wir hier wohnen und bei Erwerb schon angekündigt.
Zitat von: Sheherazade am 13. Mai 2023, 08:52:15Kann man tatsächlich NICHT verallgemeinern. Ob das so gemacht wird, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und ist kommunenabhängig.
Daher hatte ich ja auch
"in der Regel" geschrieben !!! Es gibt sogar Kommunen, da muss man überhaupt nichts mehr zahlen !
Wenn man die Haushalte der Kommunen anschaut, dann werden die Kommunen die nicht Geld eintreiben wollen wohl weniger.
Was ich eigentlich sagen wollte: Vor dem Kauf eines Haus sollte man nicht nur die Absicherung in Zukunft sehen, sondern auch dass man seine Immobilie halten und dauerhaft finanzieren kann. Was vor allem mit Sozialleistungen schwer ist. Man sollte ja statt einer Miete dann monatlich immer etwas zurücklegen für das undichte Dach, die verstopfte Leitung, die Heizung die irgendwann erneuert werden muss und so weiter.
Nur von was?
Naja, hier geht es ja nicht um ein Haus, sondern um eine Wohnung. Und da teilen sich die Eigentümer die allgemeinen Kosten - sowohl für die Instandhaltung des Hauses, als auch die Kosten anfallender Straßenreparaturen.
Insofern ist es immer noch günstiger als ein Haus.
Nur was in der Wohnung defekt geht obliegt der Verantwortung des Wohnungseigentümers.
Zitat von: Greywolf08 am 13. Mai 2023, 11:37:25Und da teilen sich die Eigentümer die allgemeinen Kosten - sowohl für die Instandhaltung des Hauses, als auch die Kosten anfallender Straßenreparaturen.
Richtig, in der Regel ist dafür durch die Eigentümergemeinschaft im monatlichen Hausgeld ein gewisser Betrag berücksichtigt für die Rücklagen.
Zitat von: Sheherazade am 12. Mai 2023, 17:51:50So gravierend ist der Unterschied beim Hausgeld
Das war gar nicht gemeint, sondern die Betriebskosten vor allem die Heizung.
Dann weißt du wohl nicht, was das Hausgeld ist.
ZitatHausgeld – was ist das genau? Beglichen werden mit dem Hausgeld die Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Gleichzeitig werden damit Rücklagen für potenzielle Renovierungen und Reparaturen an der Immobilie gebildet – mittels der Instandhaltungsrücklage.
Quelle (https://www.amadeus-group.de/ratgeber/hausgeld?gclid=CjwKCAjw6vyiBhB_EiwAQJRoph6cTu2vlJ6FAJEGnagiyBkUeilm7uz12VpYhoU6i6LbWNc7gsCkURoCepoQAvD_BwE)
Zitat von: Sheherazade am 14. Mai 2023, 08:24:15was das Hausgeld ist
Es gibt durchaus auch Wohnungen die einen direkten Vertrag mit einem Versorger haben können.
(z.B. bei der Heizung)
Ist die mit drin macht es schon einen Unterschied, ob man 60m² oder 80m³ Bewohnt.
Ganz im Gegensatz von dem, was du geschrieben hast.
Ich habe keine Ahnung, warum wir uns den Kopf über anderer Leute Finanzen zerbrechen. Wer sich eine Eigentumswohnung für fast 200.000€ kaufen will, informiert sich vorher über ALLE anfallenden Kosten, auch die Betriebskosten. Bei bestehenden Wohnungen gibt es Vergleichswerte anhand der Vorjahresabrechnungen. Ich weiß auch nicht, warum sich eine alleinstehende Frau mit Kind räumlich beim Kauf einer Immobilie so einschränken soll, dass ggf. in absehbarer Zeit keine weitere Person zuziehen kann, weil die Wohnung sonst zu klein ist. 80qm ist eine gute Größe, nicht zu klein und nicht zu groß.