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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 11. Mai 2023, 14:11:11

Titel: Ablehnung der Härtefallregelung verstößt gegen Grundrecht
Beitrag von: selbiger am 11. Mai 2023, 14:11:11
Wer über ein Einkommen verfügt, das unter dem Regelsatz des Bürgergeldes liegt, kann sich auch von den Rundfunkgebühren (früher GEZ) befreien lassen. Andernfalls werde "das Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt", entschied das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 1089/18).

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