Wer über ein Einkommen verfügt, das unter dem Regelsatz des Bürgergeldes liegt, kann sich auch von den Rundfunkgebühren (früher GEZ) befreien lassen. Andernfalls werde "das Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt", entschied das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 1089/18).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/rundfunkbeitrag-gez-ablehnung-der-haertefallregelung-verstoesst-gegen-grundrecht