Beziehen Selbstständige ergänzend Bürgergeld, können sie ihr Einkommen nicht wegen einer Einkommensteuernachzahlung für Zeiten vor dem Hilfebezug mindern und dadurch höhere Leistungen vom Jobcenter erhalten.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/steuernachzahlung-mindert-nicht-buergergeld
ja hätte man nicht geklagt hätte das amt ohne srupel alles angerechnet..daher ists stehts wichtig immer zu klagen..wenn ämter nicht konform arbeiten..bzw.sich über geltendes recht hinwegsetzen..
Es geht in dem Artikel darum, dass eine SteuerFORDERUNG des Finanzamtes aus Jahren vor Bezug, bei Selbständigkeit nicht als Betriebsausgabe zählt, bzw. den Gewinn NICHT verringert.
Die Überschrift ist irreführend.
Wers nicht liest oder versteht :weisnich:
Zitat von: Hartzer Rolle am 11. Mai 2023, 15:52:24Die Überschrift ist irreführend.
Eigentlich nicht, wenn man die Begriffe Nachzahlung und Erstattung auseinander halten kann.