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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sonnenschein am 12. Mai 2023, 11:58:53

Titel: Widerspruch eingelegt -keine Eingangsbestätigung der Widerspruchsstelle
Beitrag von: Sonnenschein am 12. Mai 2023, 11:58:53
Hallo in die Runde,
ich brauche einen Rat.
Es wurde am 13.3.2023 ein Widerspruch eingelegt und gleichzeitig um weitere Angaben –detaillierte Begründung gebeten, da die Auszahlungsbeträge zu gering sind.
Meine Berechnungen lagen dem Widerspruch bei.
Die Angaben werden für die Begründung einzelner Punkte des Widerspruches benötigt.

Bis zum heutigen Tage (12.5.23) liegt keine Eingangsbestätigung der Widerspruchstelle vor.
Diesbezüglich habe ich das JC am 24.4.2023 erinnert. Bisher keine Reaktion des JC.

Ich vermute mein Widerspruch ist in der Ablage P.

Da die Empfangsdame mir eine Eingangsbestätigung des Widerspruches verweigerte kann ich nichts beweisen.
Hat jemand einen Tipp, wie weiter vorgehen soll?
Titel: Aw: Widerspruch eingelegt -keine Eingangsbestätigung der Widerspruchsstelle
Beitrag von: Lina am 12. Mai 2023, 12:03:00
Noch einmal schreiben und mit Prio Post versenden. Im Schreiben auf den ersten Widerspruch verweisen. Du hast viel zu lange gewartet, die 4 Wochen Frist ist abgelaufen
Titel: Aw: Widerspruch eingelegt -keine Eingangsbestätigung der Widerspruchsstelle
Beitrag von: Sheherazade am 12. Mai 2023, 12:49:35
Zitat von: Sonnenschein am 12. Mai 2023, 11:58:53Da die Empfangsdame mir eine Eingangsbestätigung des Widerspruches verweigerte kann ich nichts beweisen.
Hat jemand einen Tipp, wie weiter vorgehen soll?


Also beim Empfang abgegeben? In welcher Form hast du das Jobcenter am 24.04. erinnert? Der Widerspruch kann durchaus in der Bearbeitung sein.

Ich würde jetzt ein Schreiben aufsetzen und an den Widerspruch vom .... abgegeben am Empfang am ....  und um Übersendung der im Widerspruchsschreiben genannten Angaben erinnern. Das Erinnerungsschreiben solltest du aber nachverfolgbar mit der Post senden.
Titel: Aw: Widerspruch eingelegt -keine Eingangsbestätigung der Widerspruchsstelle
Beitrag von: Sonnenschein am 12. Mai 2023, 17:19:54
#2
Die 1. Erinnerung erfolgte schriftlich mit einer Kopie des Widerspruchsschreiben.Die Zustellung erfolgte per Einwurf in den hauseigenen Briefkasten des JC.
Auf die Möglichkeit eines bestehenden Problemes bin ich aufmerksam geworden, nachdem für meinen anderen Widerspruch vom 29.3.23 eine schriftliche Eingangsbestätigung eingegangen ist.Vielen Dank für die Unterstützung. Ich werde die Ratschläge umsetzen.