Hallo wertes Forum,
Ich habe folgende Fragen und vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Ich versuche so viel Informationen wie möglich bereitzustellen.
Bitte nicht übel nehmen, wenn manche davon irrelevant sein sollten, danke.
Ich habe mir am Wochenende eine neue Wohnung angeschaut und habe auch die Zusage bekommen, diese zum 15.6 zu beziehen. Mietvertrag bekomme ich diese Woche zugeschickt.
Diese befindet sich in Brandenburg, momentan lebe ich noch in Berlin.
Ich beziehe aufgrund einer chronisch psychischen Erkrankung schon eine viele Jahre H4/Bürgergeld.
Die neue Wohnung wäre aber teurer als meine alte
Alte Wohnung: 2-Raum 352 kalt 52qm 420 warm
Die neue wäre 1-Raum 450 kalt 53qm ungefähr 560 warm
So nun zu meinen Fragen:
- Besteht überhaupt eine Chance diese Wohnung aufgrund der teureren Miete in Brandenburg zubekommen? Da es ja mit dem 15.6 Mietbeginn der neuen Wohnung ziemlich kurzfristig ist.
-Bei welchem Jobcenter wäre es nun sinnvoll, sich zuerst an- bzw. abzumelden?
- Wie läuft das dann mit der Miete, bzw. würde das Amt in Berlin die 3 Monate/Kündigungspflicht diese überhaupt weiter bezahlen?
Wie gesagt, die Sache ist schon verzwickt, aber alle aufgrund meiner Erkrankung wäre es für mich ein Segen aus der großen Stadt aufs Land zuziehen.
Ich hoffe, einer von euch kann mir eventuell helfen oder Anhaltspunkte liefern. Und sollten noch Fragen offen sein versuche ich Sie so schnellst wie möglich zu beantworten.
Viele Grüße
Zitat von: Tino1980 am 14. Mai 2023, 22:09:44Ich habe mir am Wochenende eine neue Wohnung angeschaut und habe auch die Zusage bekommen,
Alles mit der neuen Wohnung schon in "trockenen Tüchern"?
Gab oder gibt es einen anerkennenden Grund für den Umzug, denn davon hängt überhaupt die Umterstützung des JC ab? Kein Grund = keine Unterstüzung!
Zitat von: Tino1980 am 14. Mai 2023, 22:09:44Die neue wäre 1-Raum 450 kalt 53qm ungefähr 560 warm
Was sagt denn die Angemessenheitsgrenze für die Wohnung am neuen Standort aus, denn davon hängt ab, wieviel das neue JC an KdU übernimmt?
Den Mietvertrag habe ich heute bekommen. Ab 1.7 gilt er. Unterschrieben habe ich logischerweise noch gar nichts. Der Vermieter meinte erstmal checken, was die beim Amt sagen.
Zu deiner Frage welchen Grund: Ich hätte 3 Atteste einmal Psychologin, Psychiaterin und vom Einzellfall-Management, dass eine neue Umgebung zur Förderung der Gesundheit empfehlenswert wäre und dass eventuell irgendwann auch wieder eine Arbeit aufgenommen werden könnte.
Ich weiß nicht, ob das als Grund ausreicht. Deswegen will ich ja jetzt wie gesagt mit allen Unterlagen nach Brandenburg, was die überhaupt sagen. Ob die Miete im Rahmen ist oder knapp darüber! Na ja, so hab ich mir das jedenfalls gedacht. Hoffe ist der richtige Weg. Danke aber für deine Antwort. Lg
Mit einer möglichen Unterstützung ist es sowieso vorbei, sollte die Whg. nicht angemessen sein und aucch knapp drüber ist unangemessen!
Okay habe gerade gelesen, Eltern könnten die Differenz ausgleichen, wenn die Miete darüber liegt, sagen wir als Beispiel wenn es 100 Euro zu viel wären, sie das monatlich beisteuern würden. Ist das korrekt?
Zuständig für die Prüfung der Angemessenheit ist das JC der neuen Wohnung. Das sollte deine erste Anlaufstelle sein. Deine aktuelle Miete ist dabei irrelevant.
Lass dir das Ergebnis der Angemessenheitsprüfung in jedem Fall schriftlich geben. Alles weitere muss dann sehen.
Hier könntest du schon mal checken, ob die neue Miete am neuen Ort angemessen ist oder nicht.
https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html
Hey cool danke recht herzlich.
Ich hatte vorhin auch eine Liste gefunden, sehr spezifisch, wo mein Ort mit bei ist.
Da steht leider nur 347,00 also knapp 100 zu wenig. Nun konnte ich noch nicht herausfinden, ob diese Liste aktuell ist. Vielleicht hat jemand mehr Glück als ich.
Unter 3. Kremmen, Oberkrämer, Liebenwalde und Löwenberger Land.
Link: https://www.oberhavel.de/media/custom/2244_4849_1.PDF?1420527003
Zieh in die Prignitz, da sind die Mieten noch um einiges günstiger, wohne selber hier und unser Dorf hat nur 70 Einwohner, also Ruhe pur
Zitat von: Tino1980 am 15. Mai 2023, 18:56:30Da steht leider nur 347,00 also knapp 100 zu wenig. Nun konnte ich noch nicht herausfinden, ob diese Liste aktuell ist.
Ist leider noch aktuell, da erst 11/22 angepasst wurde. In der Regel gelten die Richtwerte immer 2 Jahre. Die nächste Anpassung wäre dann erst 11/24.
Auf Seite 10 sind auch die aktuellen Richtwerte für Heizkosten.
Aber ich fürchte, das die künftige Wohnung trotzdem zu teuer ist.
ZitatOkay habe gerade gelesen, Eltern könnten die Differenz ausgleichen, wenn die Miete darüber liegt, sagen wir als Beispiel wenn es 100 Euro zu viel wären, sie das monatlich beisteuern würden. Ist das korrekt?
Dann würden dir diese 100 EUR als Einnahmen von deinem Bedarf abgezogen.
Wenn du die Differenz selbst zahlst, dann nicht. Geht aber nur, wenn du kein Darlehen für Umzugskosten oder Kaution beantragst. Dann könntest du einziehen und dem neuen JC den Mietvertrag vorlegen. Die zahlen dann zwar nur die 347 Bruttokalt + angemessene Heizkosten, aber wenn du die Differenz aus deinem Regelsatz stemmen kannst .. :weisnich:
Abgesehen davon: Dein jetziges JC wird die 3 Monate für die jetzige Wohnung nicht zahlen, wenn du schon vor Beendigung des Mietverhältnisses ausziehst.
Hi, ich habe hier noch was gefunden.
Also der Mietspiegel liegt laut 4/2023 in Liebenwalde durchschnittlich bei 7,85€/qm
Dann müsste theoretisch die Liste vom JC ja doch eher nochmal angepasst werden, oder sehe ich das falsch?
Link: https://www.wohnungsboerse.net/mietspiegel-Liebenwalde/2989 (Dort ist ein PDF Link)
Liebe Grüße
Kosten der Unterkunft im SGBII legen die Kommunen und Städte selber fest.
Auch werden keine Anpassungen vorgenommen nur weil der Mietspiegel sich ändert. Der Mietspiegel spielt bei den Richtlinien zur KDU eine untergeordnete (bis gar keine) Rolle.
Wie gesagt: Anpassungen der KDU alle 2 Jahre.
Ah okay, das wusste ich nicht! Danke für deine Antwort. Lg
Hallo Leute, es gibt gute Neuigkeiten und dennoch eine Frage.
Ich habe es geschafft den neuen Mieter davon zu überzeugen, dass die Miete nicht im Rahmen der KdU liegt und er hat sie angepasst. Ich habe nun eine Bestätigung des Jobcenters Brandenburg, dass sie die neue Wohnung übernehmen werden.
Die zweite tolle Neuigkeit ist, dass mein alter Vermieter aufgrund des Mietbeginns am 1.7. einen Aufhebungsvertrag macht, so fällt die 3-monatige Kündigungsfrist weg.
So und jetzt ist aber noch ein Haken ich solle dem neuen Jobcenter eine Notwendigkeitsbescheinigung vorlegen.
Sprich ich soll dem alten Jobcenter Berlin begründen, warum ein Umzug notwendig ist.
Aber muss ich das denn wirklich? Brauche ich diese Einwilligung?
Ich meine, die haben doch gar keine Kosten mehr? Auch auf die Umzugskosten würde ich verzichten!
Es ist doch soweit alles in Tüten. Habe soeben in JobC-Berlin angerufen und alles geschildert aber habe nur gesagt bekommen wir schicken ihnen die Papiere zum Ausfüllen zu, das wars!
Viele Grüße
Keiner eine Idee?
Zitat von: Tino1980 am 31. Mai 2023, 14:04:53Keiner eine Idee?
Mhhhh.. das aufnehmende Jobcenter wird die Bescheinigung haben wollen und davon die darlehensweise Gewährung der Mietkaution anhängig machen.
Danke dir für deine Antwort.
Okay, gut, dann werde ich das ausfüllen.
Besten Gruß und schönen Tag. :mail:
Zitat von: Tino1980 am 31. Mai 2023, 14:52:12Danke dir für deine Antwort.
Okay, gut, dann werde ich das ausfüllen.
Besten Gruß und schönen Tag. :mail:
Ausfüllen? Ich denke eher, du solltest dir von deinem bisherigen JC einen ordentlichen, Aussagekräftigen Dreizeiler aufsetzen lassen, warum der Umzug notwendig ist.
Verstehe ich nicht ganz. Ich soll und muss doch jetzt dem jetzigen Jobcenter in Berlin begründen, warum ein Umzug vonnöten ist.
Ich hatte vorhin mit dem Jobcenter Berlin getelt und die Frau sagte, sie schickt mir diese Notwendigkeitsbescheinigung zum Ausfüllen zu.
Und wenn die jetzt keine weiteren Zicken machen und zustimmen, muss ich das wie gefordert dem neuen Jobcenter in Brandenburg zukommen lassen.
Oder hab ich was falsch verstanden? :scratch:
Zitat von: Tino1980 am 31. Mai 2023, 15:20:35Verstehe ich nicht ganz. Ich soll und muss doch jetzt dem jetzigen Jobcenter in Berlin begründen, warum ein Umzug vonnöten ist.
Ich hatte vorhin mit dem Jobcenter Berlin getelt und die Frau sagte, sie schickt mir diese Notwendigkeitsbescheinigung zum Ausfüllen zu.
Und wenn die jetzt keine weiteren Zicken machen und zustimmen, muss ich das wie gefordert dem neuen Jobcenter in Brandenburg zukommen lassen.
Oder hab ich was falsch verstanden? :scratch:
Ich kenne es so, dass das bisherige JC die Notwendigkeit des Umzuges bestätigen soll.
Wenn dem neuen JC deine Begründung ausreicht, ist es ja gut.
Zitat von: Tino1980 am 31. Mai 2023, 15:20:35Ich soll und muss doch jetzt dem jetzigen Jobcenter in Berlin begründen, warum ein Umzug vonnöten ist
Wenn du den Umzug aus eigener Kraft machst, also ohne jegliche Unterstützung vom JC, musst du gar nichts.
Einfach in Berlin Abmelden und beim neuen JC Anmelden, was ja schon so sein dürfte.
Weil die Wohnung ja genehmigt wurde.
Mit dem Umzug hat das JC in Berlin nichts mehr mit dir zu tun und du, mit Berlin auch nicht.
Den Antrag auf Leistungen, kannst du auch jetzt schon in Brandenburg abgeben. (inkl. dem MV)
Ja hab auch im Netz so gelesen, aber die Bearbeiterin aus Brandenburg sagte ohne diese Notwendigkeitsbescheinigung (Erlaubnis) würden es nicht gehen bzw. hat das was mit der Kaution für die neue Wohnung zu tun. Denn müsste ich die aus eigener Tasche bezahlen.
Es ist wirklich wahnsinnig, was die alles haben wollen, obwohl eigentlich alles schon klar ist.
Also wenn du auf die Gewährung der Kaution angewiesen bist, ist die Notwendigkeitsbescheinigung schon absolut notwendig.
Ja leider. Immer hapert es an dem Geld, was man nicht hat.
Aber egal, Augen zu und durch. Es wird schon klappen.
Ich halte euch auf dem Laufenden wenns, was Neues gibt.
Danke dir und den Rest für eure Antworten.
Schönen Tag euch noch.
Zitat von: Tino1980 am 01. Juni 2023, 11:18:54Denn müsste ich die aus eigener Tasche bezahlen.
Muss man eh, max. gibt es vom JC ein Darlehen dafür, selbst das ist Freiwillig.
Kann man jetzt nur hoffen, das die Notwendigkeit vom alten JC auch bestätigt wird.
Wenn du auf das Darlehen für die Kaution angewiesen bist. (evtl. schon mal einen Notfallplan dazu machen)
Tino1980
Wenn es gesundheitliche Gründe gibt die dein Hausarzt so attestiert dann wäre das ein Grund.
Wenn es aus beruflichen Gründen oder der besseren Chancen stattfindet könnte es passieren das die da ein Angebot haben wollen
Alternativ hast du vllt. Gründe die zudem unteren Urteil passen.
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat- Urteil vom 24.11.2011, Az. B 14 AS 107/10 R:
§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II umfasst auch Fälle, in denen der Umzug zwar nicht zwingend notwendig ist, aber aus sonstigen objektiv sachlichen Gründen erforderlich erscheint. Ausreichend ist, dass ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund für den Wohnungswechsel vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsberechtigter leiten lassen würde.
Die neue Wohnung muss geeignet sein, die nicht mehr hinnehmbaren Nachteilen der bisherigen Wohnung abzuwenden.
Die Kosten der neuen Wohnung müssen angemessen sein, wobei der durch den Umzug erzielbare Gewinn an Lebensqualität innerhalb der Angemessenheitsgrenze allenfalls eine geringfügige Kostensteigerung zulässt.
MfG FN
Mit Notwendigkeitsbescheinigung ist wahrscheinlich die Umzugsgenehmigung des alten JC gemeint.
Da Du keinerlei Umzugskosten, Kaution und dgl. geltend machen willst, ist diese eigentlich nicht notwendig.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 01. Juni 2023, 21:06:32Mit Notwendigkeitsbescheinigung ist wahrscheinlich die Umzugsgenehmigung des alten JC gemeint.
Da Du keinerlei Umzugskosten, Kaution und dgl. geltend machen willst, ist diese eigentlich nicht notwendig.
Er benötigt aber die Übernahme der Kaution.
Oh, das habe ich überlesen. :schaem: