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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Mia1102 am 15. Mai 2023, 07:46:43

Titel: Umzug/ Zusammenleben auf Probe
Beitrag von: Mia1102 am 15. Mai 2023, 07:46:43
Hallo!

Ich lebe derzeit teilweise von Bürgergeld und teilweise von BAföG.
Ich beende meine Ausbildung am 20.06.23 und gehe zum 01.08.23 in Studium nach Bonn. 200km weiter weg.
Für Bonn habe ich mich entscheiden, weil hier mein Freund lebt.

Nun habe ich zum einen versucht eine Wohnung in Bonn zu bekommen und habe keinem Erfolg gehabt, also ziehe ich erst Mal bei meinem Freund ein.
(Plus zwei Kinder, nur meine nicht seine)

Das Jobcenter sagt ich soll den Umzug aus eigenen Mitteln bezahlen, was ich aber nicht kann und ich habe auch keine Freunde die ich als Hilfe nehmen kann. Meine Familie ist schon lange verstorben und Freunde, wann sollte ich die finden? Ich gehe in Vollzeit zur Schule/ Arbeit und mein großer Sohn hat eine diagnostizierte PTBS.
Ich habe gar keine Zeit für Freunde.

Das habe ich dem JC so mitgeteilt, wo ich die Kosten für eine Umzugsfirma beantragt habe. Und nein, auch zu zweit ist der Umzug absolut nicht machbar. Ich leide zu dem unter schweren Asthma und komme so schon kaum eine Treppe hoch.

Auch sagtean mir beim JC Bonn das ich keinen Rechtsanspruch auf ein Probejahr habe. Also probehalber mit meinem Freund zusammen wohnen.
So lange sind wir aber nun nicht zusammen, das wir finanziell für einander einstehen wollen. Er bekommt kein Bürgergeld.

Ich bräuchte Mal die Rechtslage, mit Paragraphen am besten, wie es da aussieht.

Ich bitte auf Kommentare wie: andere müssen das auch schaffen, zu unterlassen, die sind nicht zielführend.

Konkret geht es mir um den Umzug mit einer Firma, alleinerziehende zwei Kinder, ein Kind krank. Ich Asthma.

Zum zweiten um den Probemonat, weil man mir sagte ich habe da keinen Rechtsanspruch drauf.

Titel: Aw: Umzug/ Zusammenleben auf Probe
Beitrag von: OLD-MAN am 15. Mai 2023, 10:33:52
Meiner Meinung nach:

Zitat von: Mia1102 am 15. Mai 2023, 07:46:43Zum zweiten um den Probemonat

Probemonat oder eher Probejahr?

Wer versorgt deine Kinder, solltest du ins Krankenhaus müssen / bettlägrig krank werden / etc.? Ich gehe davon aus, dass dein Freund (nicht Vater deiner Kinder) eine Fürsorgepflicht übernimmt, oder? Von daher kannst du dir diese Frage selber beantworten!

Zitat von: Mia1102 am 15. Mai 2023, 07:46:43Konkret geht es mir um den Umzug mit einer Firma

Wie würdest du den Umzug realisieren, wenn du kein Bafög / Bürgergeld erhalten würdest oder es gar einen Studienplatz in deiner jetzigen Umgebung, oder es den Freund gar nicht gäbe (was ich nicht weiß). Nur weil es dir, aus deiner jetzigen Überlegung her die bequemste Lösung erscheint, muss nicht unbedingt der Steuerzahler deinen Umzug bezahlen!

Was ist z.Bsp. mit Freunden deines Freundes? Können die nicht helfen?


Titel: Aw: Umzug/ Zusammenleben auf Probe
Beitrag von: Hary am 15. Mai 2023, 16:51:02
Zitat von: Mia1102 am 15. Mai 2023, 07:46:43Ich beende meine Ausbildung am 20.06.23 und gehe zum 01.08.23 in Studium nach Bonn. 200km weiter weg.
Für Bonn habe ich mich entscheiden, weil hier mein Freund lebt.
Du solltest diese Entscheidung sehr gründlich überdenken. Wie lange besteht eure Beziehung schon? Es kann dir nämlich wie vielen anderen die wegen der "Liebe des Lebens" ihre Heimat verlassen, dann in einer Fremden Stadt ohne Kontakte alleine auf der Straße stehen. Wäre es nicht besser in der gewohnten Umgebung nach einer Stelle nach deiner Ausbildung zu suchen, kann dein Betrieb dich danach nicht weiter beschäftigen?
Titel: Aw: Umzug/ Zusammenleben auf Probe
Beitrag von: Mia1102 am 16. Mai 2023, 09:01:54
Ich verstehe die Antworten nicht ganz. Denn sie beantworten gar nichts!

Bekäme ich kein Bürgergeld würde ich gar nicht umziehen. Dann würde ich aber auch nicht studieren gehen. So einfach ist das.

Die Fürsorgepflicht übernimmt im Falle eines KH Aufenthalt das Jugendamt, oder der leibliche Vater. Ganz einfach. So wie es vorher auch gewesen wäre.

In meiner "gewohnten" Stadt ist mein Studium nicht machbar, auch nicht in der Umgebung. Es geht hier nicht um die Liebe des Lebens, sondern darum das ich in der neuen Stadt einen Studienplatz habe und von daher bot es sich an zusammen zu ziehen. Alleine auch schon aus dem Grund, dass ich keine Wohnung hier bekommen habe.

Meine Frage wurde nicht beantwortet, dafür viel interpretiert was komplett unnötig war.
Titel: Aw: Umzug/ Zusammenleben auf Probe
Beitrag von: Sheherazade am 16. Mai 2023, 11:44:12
Vorrangig geht es dir doch um die Umzugskosten, richtig?

Dabei verstehe ich nicht, was du mit einer Umzugsfirma willst. Du ziehst bei deinem Freund ein und der hat gerade zufälligerweise Platz für den kompletten Hausstand einer 3-köpfigen Familie?
Titel: Aw: Umzug/ Zusammenleben auf Probe
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 16. Mai 2023, 12:39:51
Schau mal in den "Ratgeber Umzug" hier im Forum.

Wie hast Du das Studium in Bonn denn begründet?
Ich würde sowas schreiben wie:"Damit ich nach meinem Studium dauerhaft ohne staatliche Hilfe auskomme, habe ich mich entschieden ...". Evtl. sieht das JC aber gute Chancen, in Deinem erlernten Beruf zu arbeiten, dann wird ein Umzug natürlich nicht genehmigt (u. somit finanziert).

Aus meiner eigenen Erfahrung heraus kann ich Dir keine positive Antwort geben, was die Kostenübernahme betrifft.

Was ich nicht verstehe: Wenn Du kein Bürgergeld bekommen würdest, würdest Du nicht studieren? Was würdest Du denn dann machen? Ich fände Bürgergeld eher ein Ausschlußkriterium.  :scratch:
Titel: Aw: Umzug/ Zusammenleben auf Probe
Beitrag von: madinksa am 16. Mai 2023, 14:28:04
Tatsächlich bekommt man den Umzug doch zu einer "Familienzusammenführung" oder zu einer Arbeit finanziert.
Also wenn Ihr nach dem Umzug eine BG seid, bekommst Du den Umzug; wenn Du den Umzug selbst bezahlt, könnt Ihr versuchen, als WG durchzugehen.
Titel: Aw: Umzug/ Zusammenleben auf Probe
Beitrag von: Ottokar am 16. Mai 2023, 15:00:30
Wenn man studiert, hat man keinen Anspruch auf Bürgergeld, das hat sich nicht geändert.
Die in § 7 Abs. 6 SGB II geregelten Ausnahmen greifen hier nicht.
Titel: Aw: Umzug/ Zusammenleben auf Probe
Beitrag von: Mia1102 am 17. Mai 2023, 08:18:02
Den Umzug nach Bonn habe ich begründet.

In dem Ort wo ich jetzt wohne habe ich keine Chance auf Weiterbildung.
Titel: Aw: Umzug/ Zusammenleben auf Probe
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 17. Mai 2023, 09:14:35
Zitat von: Mia1102 am 17. Mai 2023, 08:18:02Den Umzug nach Bonn habe ich begründet.

In dem Ort wo ich jetzt wohne habe ich keine Chance auf Weiterbildung.


Dann liegt das JC wohl richtig.
Titel: Aw: Umzug/ Zusammenleben auf Probe
Beitrag von: Ottokar am 18. Mai 2023, 11:12:56
Lies dazu bitte mal den Ratgeber "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB" (http://hartz.info/index.php?topic=30).