Hartz-IV- bzw. Bürgergeld-Bezieher müssen bei vorsätzlich verschwiegenen Kapitallebensversicherungen alle erhaltenen Leistungen zurückzahlen.
Da die Klägerin in diesem Fall wegen ihres Vermögens nicht hilfebedürftig war, kann das Jobcenter das gezahlte Bürgergeld-Leistungen zurückfordern, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 15. Mai 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 11 AS 221/22).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-verschweigen-der-lebensversicherung-fuehrte-zu-14-000-euro-rueckzahlung
Ich verstehe den Artikel nicht.
"Deshalb müsse sie die gesamten rund 14.000 Euro überwiesenen Hartz IV Leistungen zurückzahlen."
Die Frau bezog seit 2013 ALG II und soll jetzt die gesamten Leistungen zurückzahlen: 14000 Euro.
Die Frau bekam also in 10 Jahren insgesamt 14000 Euro ALG II?
Das macht dann rund 116 ALG II pro Monat oder wie?
Vielleicht Aufstocker.
Der Fall kam 2019 ins Rollen durch den Ehemann. Scheint trotzdem wenig, auch wenn dann der Bezug gestoppt wurde