Guten Tag.
Auf meinen Weiterbewilligungsantrag für Bürgergeld bekam ich Post von der ProArbeit.
Sie schreiben das auf meinen Kontoauszügen kaum Abbuchungen für Einkäufe und sonstige Bedarfe des täglichen Lebens erkennbar sind. Auch Barabhebungen finden kaum statt.
Damit hat die nette Dame durchaus Recht, ich tanke eigentlich immer nur mit der Bankkarte und kaufe ab und an mal im Supermarkt / Discounter ein.
Dadurch das ich seit einigen Monaten oft bei meinen Großeltern bin, ihnen beim Haushalt helfe, für sie einkaufen gehe und mit ihnen gemeinsam koche / esse habe ich selbst weniger Bedarf für mich Daheim einzukaufen.
Ich kann bei meinen Großeltern umsonst mitessen, mir Reste mitnehmen, bekomme hier und da mal etwas Spritgeld oder etwas mit eingekauft.
In wie weit / in welcher Höhe wäre dies angemessen, kann mir das bitte jemand sagen ?!
Vielen Dank.
So wie du es hier ansatzweise beschreibst, finazieren dich deine Großeltern und das mindert natürlich deine Bedürftigkeit. Von daher kann ich ProArbeit (Jobcenter) schon verstehen!
Gut gemeint heißt nicht gleich auch gut gemacht!
Zitat von: schlabru am 15. Mai 2023, 17:41:20Dadurch das ich seit einigen Monaten oft bei meinen Großeltern bin, ihnen beim Haushalt helfe, für sie einkaufen gehe und mit ihnen gemeinsam koche / esse habe ich selbst weniger Bedarf für mich Daheim einzukaufen.
Dann antworte der SB das so. Von den Großeltern zum Essen eingeladen werden, auch mehrmals wöchentlich, ist nicht verboten und mindert auch deinen Regelsatz nicht.
Das mit dem Spritgeld behalte besser für dich.
Zitat von: Sese am 15. Mai 2023, 18:22:38Das mit dem Spritgeld behalte besser für dich.
Ja, stimmt. Geld sollte nicht den Besitzer wechseln, das wird als Unterstützung gewertet.
Zitat von: schlabru am 15. Mai 2023, 17:41:20In wie weit / in welcher Höhe wäre dies angemessen, kann mir das bitte jemand sagen ?!
Lt. § 1 Abs. 1 Nr. 11 Bürgergeld-Verordnung ist die von den Großeltern zur Verfügung gestellte Verpflegung generell anrechenfrei.