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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: PeterHeu1 am 16. Mai 2023, 13:41:35

Titel: KDU für oben
Beitrag von: PeterHeu1 am 16. Mai 2023, 13:41:35
Hallo:
Eine Frage:
Aufgrund von Mangel an Wohnungen muss man auch ungewöhnliche Wege gehen.
Es kann sein, dass ein Vermieter in Aussicht ist, er würde mir ein Dach vermieten, ich könnte dort preiswert wohnen. Das wären dann wenn in Wohnung umgerechnet ein Dach von 40 qm für 250 Euro warm inklusive alles, außer Strom.
Nun ist die Frage, ob das Jobcenter die KDU für Dach übernehmen würde.
Titel: Aw: KDU für oben
Beitrag von: am 16. Mai 2023, 13:55:16
Die Frage wäre erstmal, ob es als Wohnraum zulässig ist.
Das solltest du zu aller erst abklären.
Klingt jetzt irgendwie nicht nach offiziellem Wohnraum.
Titel: Aw: KDU für oben
Beitrag von: Sheherazade am 16. Mai 2023, 14:05:28
Zitat von: PeterHeu1 am 16. Mai 2023, 13:41:35er würde mir ein Dach vermieten

Wie jetzt, ein Dach? Meinst du einen Dachboden?
Titel: Aw: KDU für oben
Beitrag von: Hartzer Rolle am 16. Mai 2023, 14:47:10
Fläche mit Schräge gilt erst ab einer Höhe von einem Meter als Wohnfläche und auch nur 50%. Ab Höhe 2 Meter zu 100%

https://www.ruv.de/hausratversicherung/wohnflaechenberechnung#:~:text=Wohnfl%C3%A4chenberechnung%20nach%20der%20Wohnfl%C3%A4chenverordnung&text=Wohnfl%C3%A4che%20unterhalb%20von%20Schr%C3%A4gen%20oder,Fl%C3%A4che%20zu%20100%20Prozent%20angerechnet.

Daher stellt sich die Frage, ob der Dachboden wirklich 40qm Wohnfläche hat oder nur Fußboden
Titel: Aw: KDU für oben
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. Mai 2023, 15:12:24
Zitat von: PeterHeu1 am 16. Mai 2023, 13:41:35ob das Jobcenter die KDU für Dach übernehmen würde.
Warum nicht?

Wenn es eine ganz normale Wohnung ist, manche wollen sogar extra Wohnungen im Dachgeschoss.
Titel: Aw: KDU für oben
Beitrag von: PeterHeu1 am 16. Mai 2023, 20:24:11
danke ich überlege .