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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 16. Mai 2023, 17:36:57

Titel: Zusammenziehen – Dann liegt keine Bedarfsgemeinschaft vor
Beitrag von: selbiger am 16. Mai 2023, 17:36:57
Ziehen unverheiratete Paare zusammen, von denen eine Person erwerbstätig ist und die andere Bürgergeld bezieht, prüft das Jobcenter, ob eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Regelleistungen haben.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-zusammenziehen-dann-liegt-keine-bedarfsgemeinschaft-vor

na siehste..es gibt also immer eine bedarfsgemeinschaft..faktisch lückenlos abgedichtet..ich glaube da kan man mit jemandes zusammen leben egal in welchem verhältniss man zu dieser person steht..es wird fürs amt imemr eine bedarfsgemeinschaft sein..egal ob unter einem jahr oder nach einem jahr..auch wenn du der heilige messias bist..auch dann.. :weisnich: .schön wie man die leute für blöd hält..das ist germany..