Hallo,
Gilt die Fahrt von Zuhause zur Betriebsstätte bei Selbstständigen als betriebliche oder private Fahrt?
Und macht es einen Unterschied bei:
Fall a) Privater PKW
Fall b) Betriebliches Kfz.
Meine Sachbearbeiterin hat mir gegenüber widersprüchliche Angaben gemacht (leider nur am Telefon) und wollte meine EKS nicht annehmen.
Ich habe langsam das Gefühl, die wollen mir einfach kein Geld auszahlen und halten mich mit allen Mitteln hin.
Liebe Grüße
Hannelore
Zitat von: Jaguar am 17. Mai 2023, 14:52:19Fall a) Privater PKW
Werbungskosten = 0,20 € einfache Strecke!
Betriebskosten!
Jo.
Und im Fall b) sind ohnehin alle Fahrzeugkosten Betriebskosten, da gibt es keine Wegekosten.
Steuerrechtlich sind Fahrten von Zuhause zur Betriebsstätte bei Selbstständigen als Betriebsausgaben abzusetzen.
Hat der Selbstständige nur eine Betriebsstätte, ist die Absetzung auf die Entfernungspauschale begrenzt.
Lies dazu mal hier: https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/fahrten-zwischen-wohnung-und-betriebsstaetten-bei-selbststaendigen_166_293670.html
Entschuldigt bitte, ich habe mich unglücklicherweise nicht ganz klar ausgedrückt.
Ich meinte bezüglich Fall b), dass es sich um ein privat und geschäftlich genutztes Kfz. handelt.
Wie sieht es da aus, gilt das nun als private oder geschäftliche Fahrt im Sozialrecht?
Danke für den Link @Ottokar, Das ganze ist im Vergleich mit dem gängigen Steuerrecht aber ja doch wieder anders nach SGB II was Pauschalen und Auslegung anbelangt.
Auch dass die 1% Regelung nicht greift und das ganze jetzt wieder anders bewertet wird, ich verstehe ehrlich gesagt nur Bahnhof und weiß gar nicht ob mein PKW in den Augen der ARGE nun als geschäftlich oder privat gilt. Ich nutze ihn zwar zu mehr als 50% betrieblich, hab aber dank der 1% Regelung nie ein Fahrtenbuch führen müssen und kann das nun auch nicht dokumentieren.
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Da hilft die Anlage EKS weiter: https://www.arbeitsagentur.de/formulare-a-z
Dort sind unter B5.1 für ein betriebliches Kraftfahrzeug (welches dann eines ist, wenn es zu mind. 50% betrieblich genutzt wird, so wie hier auch schon vom Finanzamt anerkannt) die tatsächlichen Kosten abzusetzen. Dazu zählen auch die Fahrten zur Betriebsstätte, wie ein Blick auf die Eintragung unter C10 offenbart.
Private Fahrten sind unter B5.2 einzutragen und mindern die tatsächlichen Kosten des betrieblichen Kraftfahrzeuges pauschal um 10 Cent je gefahrenem Kilometer.
Auch wenn du wegen der 1% Regelung für die Steuer nie ein Fahrtenbuch führen musstest, musst du es nun für die EKS - aber nur für private Fahrten.
Das wirst du bestimmt hinbekommen, notfalls auch rückwirkend.
Im Übrigen hätte dich die SB im JC darauf hinweisen müssen, dass du ein Fahrtenbuch führen musst, hier nur für private Fahrten.