Guten Abend zusammen, :smile:
Ich habe Post vom Jobcenter erhalten, wo eine Verdienstbescheinigung meines letztes Jobs gefordert wird.
Ist das Notwendig, obwohl ich einen Kontoauszug über den Zufluss denen zugesandt habe?
Ich habe nämlich bis heute keine erhalten vom Arbeitgeber.
Danke für die Hilfe....LG
Zitat von: Petra-48 am 20. Mai 2023, 21:46:22Ist das Notwendig, obwohl ich einen Kontoauszug über den Zufluss denen zugesandt habe?
ob das jetzt so über den Kontoauszug ersichtlich ist und besser mit der Lohnbescheinigung abzugleichen es entscheidet eben das Amt was vorzulegen ist nicht du. Ich hab immer beides vorgelegt mit einer VÄM.
Wenn du noch keine Abrechnung vom AG dann später vorlegen.
Der Freibetrag errechnet sich vom Brutto und wird dann vom Netto abgezogen. Daher werden beide Beträge benötigt.
In der Bescheinigung können auch weitere Zuflüsse aufgelistet sein, wie z.B Dienstwohnung usw. daher ist der Reine Betrag auf dem Auszug ohne viel Aussage.
Danke für die Antworten.... :sehrgut: