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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Petra-48 am 20. Mai 2023, 21:46:22

Titel: Verdienstbescheinigung notwendig, trotz kontoauszug über Zufluss?
Beitrag von: Petra-48 am 20. Mai 2023, 21:46:22
Guten Abend zusammen, :smile:

Ich habe Post vom Jobcenter erhalten, wo eine Verdienstbescheinigung meines letztes Jobs gefordert wird.
Ist das Notwendig, obwohl ich einen Kontoauszug über den Zufluss denen zugesandt habe?
Ich habe nämlich bis heute keine erhalten vom Arbeitgeber.

Danke für die Hilfe....LG


Titel: Aw: Verdienstbescheinigung notwendig, trotz kontoauszug über Zufluss?
Beitrag von: horst am 20. Mai 2023, 22:02:25
Zitat von: Petra-48 am 20. Mai 2023, 21:46:22Ist das Notwendig, obwohl ich einen Kontoauszug über den Zufluss denen zugesandt habe?
ob das jetzt so über den Kontoauszug ersichtlich ist und besser mit der Lohnbescheinigung abzugleichen es entscheidet eben das Amt was vorzulegen ist nicht du. Ich hab immer beides vorgelegt mit einer VÄM.
Wenn du noch keine Abrechnung vom AG dann später vorlegen.
Titel: Aw: Verdienstbescheinigung notwendig, trotz kontoauszug über Zufluss?
Beitrag von: Hartzer Rolle am 21. Mai 2023, 02:51:56
Der Freibetrag errechnet sich vom Brutto und wird dann vom Netto abgezogen. Daher werden beide Beträge benötigt.
Titel: Aw: Verdienstbescheinigung notwendig, trotz kontoauszug über Zufluss?
Beitrag von: Hary am 21. Mai 2023, 08:20:33
In der Bescheinigung können auch weitere Zuflüsse aufgelistet sein, wie z.B Dienstwohnung usw. daher ist der Reine Betrag auf dem Auszug ohne viel Aussage.
Titel: Aw: Verdienstbescheinigung notwendig, trotz kontoauszug über Zufluss?
Beitrag von: Petra-48 am 22. Mai 2023, 20:48:54
Danke für die Antworten.... :sehrgut: