Hallo,
wie ist das denn, wenn Ehepartner in getrennten Wohnungen leben, der eine ist berufstätig, der andere muss Bürgergeld beantragen?
Wird dann nur der Anteil zum Lebensunterhalt bezahlt, oder auch die Miete, Strom- und Heizkosten?
LG,
Tracy
Zitat von: Tracy am 21. Mai 2023, 23:24:03Hallo,
wie ist das denn, wenn Ehepartner in getrennten Wohnungen leben, der eine ist berufstätig, der andere muss Bürgergeld beantragen?
diese Konstellation gibt es nicht. Wenn der Ehepartner nicht oder nicht genug verdient, sind beide eine Bedarfsgemeinschaft
Zitat von: Tracy am 21. Mai 2023, 23:24:03Wird dann nur der Anteil zum Lebensunterhalt bezahlt, oder auch die Miete, Strom- und Heizkosten?
LG,
Tracy
Als nicht getrenntes Ehepaar getrennt zu wohnen ist Privatvergnügen
Wieso sollte das nicht funktionieren? Man kann doch nach außen hin getrennt leben und trotzdem intern weiterhin ein Paar sein.
Kann man machen, aber dann sollte der bedürftige Ehepartner erstmal seine Trennungsunterhaltsansprüche geltend machen vor dem Bürgergeldantrag. Solange man verheiratet ist, ist man sich gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet.
Zitat von: Milla am 22. Mai 2023, 10:52:33Wieso sollte das nicht funktionieren? Man kann doch nach außen hin getrennt leben und trotzdem intern weiterhin ein Paar sein.
Da es sich in diesem Fall aber um Ehepartner handelt, bilden die beiden dennoch eine BG.
Hier wäre es natürlich gut zu wissen, warum es getrennte Wohnungen gibt.
Ist man getrennt lebend? Hat es berufliche Gründe?
Ist man getrennt lebend, wird das JC die Unterhaltsansprüche der beantragenden Person abklopfen.
Ist man "nur" beruflich getrennt lebend, bilden beide Ehepartner, unabhängig von der Wohnkonstellation eine Bedarfsgemeinschaft.
Zitat von: Milla am 22. Mai 2023, 10:52:33Wieso sollte das nicht funktionieren? Man kann doch nach außen hin getrennt leben und trotzdem intern weiterhin ein Paar sein.
ich hab nicht geschrieben, dass es nicht funktioniert. Man kann natürlich Leistungsbetrug begehen, um - warum auch immer- zwei Wohnungen finanziert zu bekommen.
Wenn man als Ehepaar zwei Wohnungen halten möchte, muss man als Bedarfsgemeinschaft eine halt selbst bezahlen. (Wenn man kein Leistungsempfänger ist, beide.)