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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: hutamatanea1 am 22. Mai 2023, 09:57:07

Titel: Hilfe
Beitrag von: hutamatanea1 am 22. Mai 2023, 09:57:07
Hallo zusammen

ich bin seit 20.4.23 in Vollzeitbeschäftigung somit raus aus dem Leistungsbezug. Wir werden als Bedarfsgemeinschaft geführt, meine Frau hat aber nichts mit dem Jobcenter zu tun da sie selber in Beschäftigung ist.

Jetzt verlangt das Jobcenter folgende Unterlagen von uns:

1. Kopie meines vollständigen Arbeitsvertrages
2. Kopie meiner Verdienstabrechnung
3. Kopie meines Kontoauszuges als Nachweis über den Eingang des Arbeitseinkommens für April 23
4. Kopie Verdienstabrechnung von meinem Minijob April + Mai 23 (der exestiert schon seit 1.4.23 nicht mehr, ich habe dem JB auch tel. darüber Bescheid gegeben, scheinbar wurde das nie aufgenommen in deren System)
5. Kopie der Verdienstabrechnungen meiner Ehefrau von April + Mai 23

Was darf das Jobcenter verlangen und was nicht???

Ich denke Punkt 1 geht das Jobcenter mal gar nichts an.
bei Punkt 2 und Punkt 5 bin ich mir nicht sicher.

Es wäre toll wenn jemand Ahnung von diesen Sachen hat, da ich auch im Netz widersprüchliche Aussagen darüber finde.

Vielen Dank für Hilfe!!


Titel: Aw: Hilfe
Beitrag von: Birgit63 am 22. Mai 2023, 10:02:39
Es geht darum, ob dir das Bürgergeld, welches du Ende März für April bekommen hast noch zusteht.
Titel: Aw: Hilfe
Beitrag von: Sheherazade am 22. Mai 2023, 10:08:24
Richtig, und deshalb sind die Punkte 2-5 zu erfüllen, Punkt 1 nur, wenn du Einstiegsgeld beantragt hast.