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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: PaulHilft am 22. Mai 2023, 13:33:32

Titel: Sozialamt SGB 12 freiwillige Krankenversicherung
Beitrag von: PaulHilft am 22. Mai 2023, 13:33:32
Angenommen:
Vom 1.11.2017 bis 31.01.2021 war man beim Sozialamt und als "Sozialhilfeempfänger freiwillig versichert".
Dann gab es einen Wechsel zum JC. Wie es scheint, hat sich dann der Versicherungsstauts geändert. Von alleine? Ohne die Einwilligung und der Mitwirkung des Versicherten? Seit dem 1.02.2021 steht dort: "Pflichtversichert, die Beiträge übernimmt das JobCenter."

Ist das normal?

Wenn es nun wieder zurück zum Sozialamt geht, warum muss jetzt ein Antrag wieder auf "freiwillige Krankenversicherung" gestellt werden?
Bei einem Wechsel zurück zum Sozialamt wird folgendes angefordert:
ZitatNachweis über Antragstellung freiwillige Krankenversicherung - bisher ist Herr
XYZ über das Jobcenter pflichtversichert

Warum muss das gemacht werden? Was ist der Hintergrund? Hat es Nachteile für den Versicherten?
Wo kann ich mich schlaulesen, nach welchen Wörtern muss ich schauen, was wisst ihr darüber?
Titel: Aw: Sozialamt SGB 12 freiwillige Krankenversicherung
Beitrag von: PaulHilft am 22. Mai 2023, 17:56:57
Ich hab in der Zwischenzeit erfahren, dass das JobCenter selber einen dort anmeldet.
Und wenn man zum Sozialamt kommt, man sich selber dort melden muss.

Also wird es so in Deutschland so gehandhabt, welchen Sinn das macht, erschließt mich nicht.
Titel: Aw: Sozialamt SGB 12 freiwillige Krankenversicherung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 22. Mai 2023, 17:58:13
Mir ist nichts dazu bekannt, das man beim Soz. Amt freiwillig Versichert sein kann.
Auch da gibt es nur die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kasse.

War auch mal freiwillig Versichert da waren die Beiträge höher.
Auch gibt es da versch. Varianten z.B. mit und ohne Krankengeld.

Als Hartzer und Grusi, kann man sich doch gar nicht freiwillig Versichern?
Titel: Aw: Sozialamt SGB 12 freiwillige Krankenversicherung
Beitrag von: Sheherazade am 22. Mai 2023, 18:16:28
Zitat von: PaulHilft am 22. Mai 2023, 17:56:57Also wird es so in Deutschland so gehandhabt

Nein, diese Aussage ist so pauschal falsch. In dem von dir -ohne weitere Hintergrundinfos- geschilderten Fall ist das offenbar so. Und weil man dazu ohne die fehlenden Hintergrundinformationen nichts sagen kann, antwortet dir hier auch niemand.
Titel: Aw: Sozialamt SGB 12 freiwillige Krankenversicherung
Beitrag von: horst am 22. Mai 2023, 20:05:48
Zitat von: Kopfbahnhof am 22. Mai 2023, 17:58:13War auch mal freiwillig Versichert da waren die Beiträge höher.
Auch gibt es da versch. Varianten z.B. mit und ohne Krankengeld.
du verwechselt da was freiwillig Gesetzlich KV und Privat KV-
Titel: Aw: Sozialamt SGB 12 freiwillige Krankenversicherung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 23. Mai 2023, 16:04:47
Zitat von: horst am 22. Mai 2023, 20:05:48du verwechselt da was freiwillig Gesetzlich KV und Privat KV
Was soll da Verwechselt worden sein?

Freiwillig versichert, kann man nur in der gesetzlichen Kasse sein.
Diese Wahl hat man da aber da gar nicht erst, wenn man Sozialleistungen bekommt.

Private KV ist private KV da gibt es gar nichts anderes.
Titel: Aw: Sozialamt SGB 12 freiwillige Krankenversicherung
Beitrag von: PaulHilft am 23. Mai 2023, 21:11:20
Ich hab mir nun mehrere Antworten von Menschen angehört. Die sich damit auskennen.

Wen du zum JobCenter kommst. Sind die wie ein "Arbeitgeber" und melden dich bei der Krankenversicherung und zahlen deine Beiträge.

Wenn du zum Sozialamt kommst. Könntest du selber versichert sein. Zum Beispiel über die Rente, weil du aufstockst.
Wenn du aber nur vom Sozialamt lebst, dann musst du diesen Antrag stellen, damit die deine Versciherrung dann zahlen.

Wenn es danach in eine Arbeit geht. Meldet dich wieder der Arbeitgeber bei der Krankenversicherung udn zahlt deine Beiträge. Geht man wieder zum JC, das gleiche.

Immer wenn es zum Sozialamt geht, muss man selber diesen Antrag stellen. Scheint normal zu sein.
Hab es nun mehrmals von verschiedenen unabhängigen Stellen erfahren. Sowohl Krankenversicherung AOK und DAK. Als auch Behörden und Gericht, haben das alles so bestätigt.

Danke für eure Rückmeldungen.
Titel: Aw: Sozialamt SGB 12 freiwillige Krankenversicherung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 24. Mai 2023, 15:55:09
Ja, aber da ist man nicht freiwillig bei der KK Versichert, sondern Pflichtversichert.
Titel: Aw: Sozialamt SGB 12 freiwillige Krankenversicherung
Beitrag von: Hartzer Rolle am 24. Mai 2023, 15:59:48
Zitat von: Kopfbahnhof am 24. Mai 2023, 15:55:09Ja, aber da ist man nicht freiwillig bei der KK Versichert, sondern Pflichtversichert.

Es heißt nunmal freiwillig gesetzlich versichert.
Titel: Aw: Sozialamt SGB 12 freiwillige Krankenversicherung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 24. Mai 2023, 16:09:29
Man kann in einer gesetzlichen Kasse freiwillig, oder Pflichtversichert sein.

Die meisten sind Pflichtversichert, weil es in D eine Versicherungspflicht gibt.

Da ist nichts mit freiwillig, gesetzlich versichert.

https://www.krankenkasse-vergleich-direkt.de/ratgeber/versicherungspflicht-und-freiwillige-versicherung.html
Titel: Aw: Sozialamt SGB 12 freiwillige Krankenversicherung
Beitrag von: horst am 20. Juni 2023, 20:06:04
Zusammenfassung
 Begriff
Der Bezug von Sozialhilfe nach dem SGB XII löst keine Krankenversicherungspflicht aus. Sofern ein Sozialhilfeempfänger bereits vor Beginn des Sozialhilfebezugs gesetzlich krankenversichert war, kann er diese Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fortführen. Die für den Sozialhilfeempfänger zu zahlenden Beiträge werden i. d. R. vom Sozialhilfeträger übernommen. Die Höhe orientiert sich grundsätzlich an den bezogenen Sozialhilfeleistungen.

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/freiwillige-krankenversicherung-sozialhilfeempfaenger_idesk_PI434_HI2299996.html
Titel: Aw: Sozialamt SGB 12 freiwillige Krankenversicherung
Beitrag von: Bimimaus5421 am 24. August 2023, 23:05:43
Leider kann sich nicht jeder freiwillig versichern https://dejure.org/gesetze/SGB_V/9.html