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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Mostrich84 am 22. Mai 2023, 14:56:15

Titel: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Mostrich84 am 22. Mai 2023, 14:56:15
Hallo zusammen,

heute lag ein Schreiben mit einem "Hilfsangebot" im Briefkasten. Was ich damit anfangen soll, weiß ich zwar nicht, aber ok  :weisnich:

"Interessant" finde ich, dass die Teilnahme wohl überall und nirgends erfolgen kann. Beim Träger, daheim, sonstwo? Abends um 20:00 bei einer Runde Pool? Stelle ich mir auch lustig vor  :cool:  :grins: 


Vielmehr stört mich aber der letzte Absatz auf S. 2

" Wenn Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Schreibens nicht im Jobcehter melden, gehen wir davon aus, dass Sie sich mit einer Teilnahme am Projekt einverstanden erklären. ln diesem Fall geben wir lhre Kontaktdaten an den Maßnahmeträger weiter, damit dieser persönlich mit lhnen Kontakt aufnehmen kann. "



Hier bin ich der Meinung, dass dies so nicht korrekt ist, auch rechtlich nicht haltbar ist.

Ist es nicht viel mehr so, dass ein Ausbleiben einer Meldung nicht automatisch als Zustimmung gilt oder auch als Bestätigung zur Teilnahme an einem Projekt angesehen werden kann?


Dann wäre noch offen, wie es sich hier mit dem Datenschutz verhält? Da ich davon ausgehe, dass hier nicht nur Name, Adresse, Tel. mitgeteilt werden, sondern auch personenbezogene Daten weitergereicht werden, wäre es hier besonders interessant zu wissen, wie es hier aussieht.



Was haltet ihr davon? Wie wäre hier zu reagieren, zumindest, sofern ich mit meiner Annahme richtig liege?

Wäre ein Anschreiben mit entsprechendem Hinweis angemessen?


Anbei das anonymisierte Schreiben. Oben genannter Absatz befindet sich auf S2.



Anschreiben:


S1.jpg
S2.jpg






[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Nadja am 22. Mai 2023, 15:16:27
Wähle den einfachen Weg und widerspreche wenn du kein Interesse hast.
Ich persönlich finde das Vorgehen des Jobcenters zumindest fragwürdig.
Was wäre zum Beispiel, wenn das Schreiben verloren gegangen wäre?
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Mostrich84 am 22. Mai 2023, 16:41:09
Zitat von: Nadja am 22. Mai 2023, 15:16:27Ich persönlich finde das Vorgehen des Jobcenters zumindest fragwürdig.

Ich definitiv auch.

Über das Vorgehen durch das Erzwingen eines stillen Einverständnisses habe ich auch nichts in den Weisungen der BA gefunden.

Rechtskonform scheint das so auf jeden Fall nicht zu sein. Folgerichtig wäre dann eine Meldung an den Datenschutzbeauftragen und natürlich an die BA?

Oder täusche ich mich? Weiß da jemand genaueres?

Zitat von: Nadja am 22. Mai 2023, 15:16:27Wähle den einfachen Weg und widerspreche wenn du kein Interesse hast.

Wäre natürlich definitiv der einfachste weg, aber wieso entsprechendes verhalten tolerieren u. durchgehen lassen?




Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Sheherazade am 22. Mai 2023, 16:44:39
Man kann auch zeitgleich beide Wege gehen.

Diese Vorgehensweise vom Jobcenter hat ja ein wenig was von einem Zeitungsabo .......  :grins:
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Nadja am 22. Mai 2023, 16:49:49
Zitat von: Mostrich84 am 22. Mai 2023, 16:41:09Weiß da jemand genaueres?
Nicht wirklich.
Zitat von: Mostrich84 am 22. Mai 2023, 16:41:09Wäre natürlich definitiv der einfachste weg, aber wieso entsprechendes verhalten tolerieren u. durchgehen lassen?
würde auch sagen
Zitat von: Sheherazade am 22. Mai 2023, 16:44:39Man kann auch zeitgleich beide Wege gehen.
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 22. Mai 2023, 18:06:17
Zitat von: Mostrich84 am 22. Mai 2023, 16:41:09Rechtskonform scheint das so auf jeden Fall nicht zu sein.
Denke ich auch, was wenn man solche Schreiben nicht bekommen hat?
Dann könnte ein JC ja schon seltsame Konstrukte kreieren.
Die können doch nicht einfach, deine Daten an irgendeinen Träger weiter geben.

Zur Sicherheit würde ich auch Ablehnen, wenn man so was nicht will.

Man kann ja auch als Örtlichkeit der Wahl, die Stammkneipe als Wunsch angeben :grins:
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Mostrich84 am 22. Mai 2023, 22:10:12
Zitat von: Kopfbahnhof am 22. Mai 2023, 18:06:17Man kann ja auch als Örtlichkeit der Wahl, die Stammkneipe als Wunsch angeben

Natürlich  :cool:

Zitat von: Kopfbahnhof am 22. Mai 2023, 18:06:17Die können doch nicht einfach, deine Daten an irgendeinen Träger weiter geben.

Ich war genau so Platt als ich das gelesen habe, auf sowas muss man dann auch erstmal kommen  :wand:

Zitat von: Sheherazade am 22. Mai 2023, 16:44:39Diese Vorgehensweise vom Jobcenter hat ja ein wenig was von einem Zeitungsabo .......

Habe ich so in dieser Form noch nie zuvor gesehen u. erst recht nicht erlebt. Kann da auch nur den Kopf schütteln



Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Ottokar am 23. Mai 2023, 09:18:48
Die Teilnahme ist definitiv freiwillig und da darin nicht mal ein Maßnahmeziel genannt wird, ist die Maßnahme imho nicht von § 16a SGB II gedeckt. D.h. die Maßnahme und deren Finanzierung ist höchstwarscheinlich illegal.
Für solche freiwilligen Maßnahmen greift § 67a ff. SGB X nicht, vielmehr muss die Einwilligung zur Datenweitergabe ausdrücklich erfolgen, d.h. in Form einer nachweisbaren Zustimmung, welche sowohl Umfang als auch Zweck und Widerrufsrecht beinhaltet.
Eine solche Zustimmung kann lt. DSGVO nicht stillschwiegend erfolgen, somit auch  nicht durch Unterlassen fingiert werden.
Ich würde hier zwei Dinge tun:
1. Würde ich dem JC mitteilen, dass ich kein Interesse habe und den angekündigten Datenschutzverstoß dem Bundesdatenschutzbeauftragten mitteile und
2. den angekündigten Datenschutzverstoß dem Bundesdatenschutzbeauftragten mitteilen.
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Mostrich84 am 23. Mai 2023, 09:41:59
Zitat von: Ottokar am 23. Mai 2023, 09:18:48Die Teilnahme ist definitiv freiwillig und da darin nicht mal ein Maßnahmeziel genannt wird, ist die Maßnahme imho nicht von § 16a SGB II gedeckt. D.h. die Maßnahme und deren Finanzierung ist höchstwarscheinlich illegal.


Kannst du mir bitte noch sagen, wohin entsprechende Meldung geht, sofern man der Annahme ist, dass diese Illegal ist?

Lieben Dank
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Ottokar am 23. Mai 2023, 15:04:49
Das klärt der Bundesdatenschutzbeauftragte.
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 23. Mai 2023, 16:10:50
Zitat von: Ottokar am 23. Mai 2023, 15:04:49Das klärt der Bundesdatenschutzbeauftragte
Aber geht das nicht erst, wenn es wirklich einen Verstoß gegeben hat?

Bisher ist hier ja offenbar noch nichts geschehen.
Reicht die Drohung allein schon aus?
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Sheherazade am 23. Mai 2023, 18:30:15
Zitat von: Kopfbahnhof am 23. Mai 2023, 16:10:50Bisher ist hier ja offenbar noch nichts geschehen.

Naja, es ist schon was geschehen - es wird das Einverständnis zur Datenweitergabe vorausgesetzt, wenn man keine Rückmeldung gibt. Und das ist perse nicht erlaubt.
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Ottokar am 23. Mai 2023, 18:44:27
Zitat von: Kopfbahnhof am 23. Mai 2023, 16:10:50Aber geht das nicht erst, wenn es wirklich einen Verstoß gegeben hat?
Nein, das geht immer.
Das JC kündigt in dem Schreiben an, einen Verstoß gegen den Datenschutz begehen zu wollen, das reicht vollkommen aus.
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Mostrich84 am 23. Mai 2023, 19:00:05
Vielen Dank euch allen.

Nur nochmal zur Klarheit. Direkt an den Bundesdatenschutzbeauftragten und nicht an den Datenschutzbeauftragten des JC? Oder auch gerne sowohl als auch ?
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: jens123 am 23. Mai 2023, 19:28:21
Allein die Aussage im letzten Absatz, dass Schweigen als Zustimmung gilt, ist anmaßend, rechtswidrig und Verdummung.
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Ottokar am 23. Mai 2023, 20:56:03
Nur an den Bundesdatenschutzbeauftragten. Außer es handelt sich um eine Optionskommune, dann wäre der Landesdatenschutzbeauftragte zuständig.
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Mostrich84 am 23. Mai 2023, 23:42:59
Zitat von: Ottokar am 23. Mai 2023, 20:56:03Nur an den Bundesdatenschutzbeauftragten. Außer es handelt sich um eine Optionskommune, dann wäre der Landesdatenschutzbeauftragte zuständig.

Mache ich so, Brief(e) gehen morgen im Laufe des Tages raus.

Wenn es hierzu noch was neues gibt oder ich irgendwas hören sollte ( wovon ich ausgehe ) melde ich mich nochmal und pack es hier rein.



Lieben Dank euch allen
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Mostrich84 am 10. Juni 2023, 13:53:18
Zitat von: Ottokar am 23. Mai 2023, 20:56:03Nur an den Bundesdatenschutzbeauftragten. Außer es handelt sich um eine Optionskommune, dann wäre der Landesdatenschutzbeauftragte zuständig.

Heute kam ein Schreiben vom BfDI an,

kurz gesagt, die erkennen keinen Verstoß gegen die DSGVO und sehen entsprechendes Vorgehen als legitim an.
Dazu muss erwähnt werden, dass die, entsprechendes Vorgehen als " Maßnahme " vom JC empfinden, die es ja, deutlich nicht ist

Und ja.. Jetzt weiß ich auch nicht weiter :weisnich:  :wand:


Bei Bedarf hänge ich das Schreiben mit an
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Ottokar am 10. Juni 2023, 16:06:09
Lass mal lesen.
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Mostrich84 am 10. Juni 2023, 16:51:49
Zitat von: Ottokar am 10. Juni 2023, 16:06:09Lass mal lesen.

Ich hoffe, man kann es lesen.

Was sagst du dazu? Sollte ich da nochmal hinschreiben und explizit ( erneut ) darauf verweisen, dass es sich um keine Maßnahme handelt? Obwohl die das eigentlich verstehen müssten, Rechtsfolgebelehrung etc. war ja wie bereits besprochen nicht dabei.

Und eigentlich dürften die das auch dementsprechend verstehen müssen, da, entsprechendes Schreiben des JC's beigefügt war.

Hilfestellung für ein Antwortschreiben ist durchaus erwünscht.

Lieben Dank

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Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Ellen_Alien am 10. Juni 2023, 17:33:14
Zitat von: Mostrich84 am 10. Juni 2023, 16:51:49
Zitat von: Ottokar am 10. Juni 2023, 16:06:09Lass mal lesen.

Ich hoffe, man kann es lesen.

Was sagst du dazu? Sollte ich da nochmal hinschreiben und explizit ( erneut ) darauf verweisen, dass es sich um keine Maßnahme handelt? Obwohl die das eigentlich verstehen müssten, Rechtsfolgebelehrung etc. war ja wie bereits besprochen nicht dabei.

Und eigentlich dürften die das auch dementsprechend verstehen müssen, da, entsprechendes Schreiben des JC's beigefügt war.

Hilfestellung für ein Antwortschreiben ist durchaus erwünscht.

Lieben Dank

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Und wie war der Wortlaut deiner Beschwerde?
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Mostrich84 am 10. Juni 2023, 17:36:13
Zitat von: Ellen_Alien am 10. Juni 2023, 17:33:14Und wie war der Wortlaut deiner Beschwerde?

Angepasst an #7
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Ottokar am 11. Juni 2023, 11:14:37
Ich würde hier wie folgt antworten:

Meine Beschwerde vom ...
Ihr Geschäftszeichen ...

Anrede,

ich halte meine Beschwerde aufrecht.

Dass das Jobcenter zur Durchführung von Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III gemäß § 51 SGB II Daten an Träger dieser Maßnahmen übermitteln darf, ist mir bekannt.
Die Anwendbarkeit von § 51 SGB II setzt jedoch zwingend voraus, dass es sich inhaltlich um eine solche Maßnahme handelt und eine rechtwirksame Zuweisung zu dieser Maßnahme erfolgte. Beides trifft hier gerade nicht zu.
Wie aus meiner Beschwerde und dem beigefügten Schreiben des Jobcenters hervorgeht, handelt es sich hier gerade nicht um eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III, womit auch § 51 SGB II nicht greift.
Es handelt sich bei dem mit "Hilfsangebot" beschriebenen und mit "Unterstützung in verschiedenen Lebenssituationen" umschriebenen "Angebot" klar erkennbar gerade nicht um eine unter § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III subsummierte Maßnahme zur Eingliederung. Es fehlt hier bereits deutlich erkennbar an den im Gesetz genannten grundlegenden Merkmalen solcher Maßnahmen. Mit viel Fantasie könnte man dieses Angebot einer allgemeinen Lebenshilfe unter § 16a SGB II verorten, für den § 51 SGB II jedoch klar erkennbar nicht greift.
Im Weiteren wird im "Angebot" zudem darauf hingewiesen, dass die Teilnahme freiwillig ist, womit § 51 SGB II ebenso erkennbar nicht greifen kann, da der Gesetzgeber dort ausdrücklich auf "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" abstellt, deren Teilnahme gemäß § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II gerade nicht freiwillig, sondern generell verpflichtend ist.

Als Rechtsgrundlage für eine Datenübermittlung kommt somit grundsätzlich nur eine tatsächliche Teilnahme an dieser freiwilligen Maßnahme in Betracht, welche das Jobcenter hier in Form einer stillschweigenden Zustimmung fingiert, indem es eine Teilnahme unterstellt und auf dieser Annahme basierend meine Daten an den genannten Dritten weitergibt, wenn ich dieser Teilnahmevermutung nicht umgehend widerspreche.
Das Sozialrecht kennt jedoch keine stillschweigende Zustimmung zur Teilnahme an freiwilligen Maßnahmen oder der Weitergabe von Daten an Dritte, insbesondere setzt die Weitergabe von Daten bei - wie hier - bestehender Freiwilligkeit lt. DSGVO eine vorherige ausdrückliche Zustimmung durch mich voraus. Diese Zustimmung kann im Rechtsverhältnis zum Jobcenter regelmäßig nicht durch Unterlassen erfolgen, das folgt auch aus dem in § 53 ff SGB X bestehenden und vom SGB II nicht berührten Schriftformerfordernis für solche Leistungen.

Meinerseits bestehen bereits ernsthafte rechtliche Zweifel, ob bei der Teilnahme an freiwilligen Maßnahmen § 51 SGB II überhaupt anwendbar ist.
Falls Sie dies bejahen sollten, muss die Anwendung von § 51 SGB II dabei jedoch zwingend DSGVO konform erfolgen, d.h. die Datenweitergabe darf erst nach ausdrücklicher Zustimmung zur Teilnahme erfolgen, die mangels rechtlicher Grundlage nicht durch Unterlassen erklärt werden kann.
Falls Sie jedoch, wie ich, die Anwendbarkeit von § 51 SGB II bei der Teilnahme an freiwilligen Maßnahmen verneinen, bedarf es hier sowohl einer ausdrücklichen Zustimmung meinerseits zur Weitergabe meiner Daten an Dritte, als auch einer vorherigen qualifizierten Belehrung über Zweck, Umfang und Widerrufsrecht der Datenweitergabe durch das Jobcenter.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Mostrich84 am 11. Juni 2023, 14:09:03
Zitat von: Ottokar am 11. Juni 2023, 11:14:37Ich würde hier wie folgt antworten:


Uff... Wow!

Vielen lieben Dank für deine Mühe und das perfekte Schreiben!

Geht so raus!  :mail:  :sehrgut:  :sehrgut:
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 11. Juni 2023, 16:55:15
Zitat von: Mostrich84 am 11. Juni 2023, 14:09:03ieben Dank für deine Mühe
Ja hier kann man noch einiges dazu Lernen.

Ich hätte es hier wohl trotzdem einfacher gehalten.
Indem ich dem JC gesagt hätte, Danke für das Angebot, aber ich möchte es nicht.
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Sheherazade am 11. Juni 2023, 17:02:14
Zitat von: Kopfbahnhof am 11. Juni 2023, 16:55:15Ich hätte es hier wohl trotzdem einfacher gehalten.
Indem ich dem JC gesagt hätte, Danke für das Angebot, aber ich möchte es nicht.

Wenn er meinen Vorschlag aus #3 angenommen hat, hat er das AUCH getan.
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Ottokar am 12. Juni 2023, 16:55:59
@Kopfbahnhof
Kann es sein, dass du "übersehen" hast, dass sich diese Beschwerde an den Bundesdatenschutzbeauftragten richtet und nicht an das JC?
Auch wenn Mostrich84 dem JC mitgeteilt hat, dass er die Maßnahme ablehnt, ändert das nichts daran, dass das JC hier datenschutzwidrig handelt.
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 12. Juni 2023, 17:25:27
Zitat von: Ottokar am 12. Juni 2023, 16:55:59Kann es sein, dass du "übersehen" hast,
Nee, aber ich hätte das mit dem Datenschutz erst mal gelassen. (aber nur meine Meinung)

Wenn Mostrich84 dem JC gemeldet hat, kein Interesse sollte das JC eigentlich Ruhe geben.
(oder greift zu anderen Geschützen wie leider so oft)

Wenn es die Daten dennoch an den Träger weiter gegeben haben sollte, erst dann würde ich Alarm machen.
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Mostrich84 am 12. Juni 2023, 17:34:45
Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Juni 2023, 17:25:27Wenn es die Daten dennoch an den Träger weiter gegeben haben sollte, erst dann würde ich Alarm machen.

Exakt dies ist der Grund wieso die JC dies veranstalten, weil entsprechendes Verhalten, wie von dir geschildert, oft genug,  " abgewunken " wird. 

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Juni 2023, 17:25:27oder greift zu anderen Geschützen wie leider so oft)

Wenn du der Vogel-Strauß-Politik frönen magst, ist das ja OK, darauf zu schließen das andere entsprechendes tolerieren ist nicht ok!

Exakt dies ist der Grund, warum viele hier Rat suchen! Eben weil Sie von den Gängeleien der JC überfordert sind. Dann aber zu sagen:

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Juni 2023, 17:25:27Wenn Mostrich84 dem JC gemeldet hat, kein Interesse sollte das JC eigentlich Ruhe geben.
(oder greift zu anderen Geschützen wie leider so oft)

Ist mehr als kontraproduktiv. Vielleicht bist du dann doch im falschen Forum?

Hier ging es, wie Ottokar es auch schon sagte, um folgendes:

Zitat von: Ottokar am 12. Juni 2023, 16:55:59Auch wenn Mostrich84 dem JC mitgeteilt hat, dass er die Maßnahme ablehnt, ändert das nichts daran, dass das JC hier datenschutzwidrig handelt.


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Schreiben ist heute raus!

Sobald es hier wieder etwas Neues gibt, folgt natürlich entsprechendes Update.  :ok:  :cool:
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 12. Juni 2023, 18:25:37
Zitat von: Mostrich84 am 12. Juni 2023, 17:34:45Ist mehr als kontraproduktiv. Vielleicht bist du dann doch im falschen Forum?
Tja wenn du meinst :weisnich:

Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Mostrich84 am 12. Juni 2023, 18:31:59
Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Juni 2023, 18:25:37
Zitat von: Mostrich84 am 12. Juni 2023, 17:34:45Ist mehr als kontraproduktiv. Vielleicht bist du dann doch im falschen Forum?
Tja wenn du meinst :weisnich:

Nachdem was du gerade so rausgehauen hast, meine ich das, ja
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 12. Juni 2023, 18:56:18
Zitat von: Mostrich84 am 12. Juni 2023, 18:31:59was du gerade so rausgehauen hast
Hat denn das JC die Daten weiter gegeben?

Es war nur meine Meinung dazu.
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Ottokar am 12. Juni 2023, 19:07:49
Das ist vollkommen egal, denn darum geht es dabei nicht.
Es geht darum, dass die Vorgehensweise des JC nicht datenschutzkonform ist.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist auch dafür verantwortlich, dafür zu sorgen, dass die JC datenschutzkonform handeln.
Titel: Aw: " Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!
Beitrag von: Mostrich84 am 12. Juni 2023, 19:07:57
Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Juni 2023, 18:56:18Hat denn das JC die Daten weiter gegeben?

Mein Beitrag ist / war vom 22.05.23


Zudem:
Zitat von: Ottokar am 23. Mai 2023, 18:44:27Nein, das geht immer.
Das JC kündigt in dem Schreiben an, einen Verstoß gegen den Datenschutz begehen zu wollen, das reicht vollkommen aus.

Zitat von: Ottokar am 12. Juni 2023, 16:55:59Auch wenn Mostrich84 dem JC mitgeteilt hat, dass er die Maßnahme ablehnt, ändert das nichts daran, dass das JC hier datenschutzwidrig handelt.