Hallo
Seit Ende April in Vollzeitbeschäftigung
Das JB verlangt Kontoauszüge Lohnabrechnung usw usw usw als Kopie .....muss aber in der Aufforderung zur Mitwirkung nicht schon stehen, daß die Kopien nach Einsicht vernichtet werden oder täusche ich mich da?
Irgendwas stand doch da im SGB II ...weiß aber den Paragraphen nicht
Warum die den Kto. Auszug sehen wollen ist mir klar, aber für was wollen die noch meine Verdienstabrechnung haben?
Es geht doch dem JB nichts an wieviel steuerliche Abzüge ich habe, ob ich bei irgendeiner Gewerkschaft bin oder ob ich anfange mit Bausparen, denen muss doch das Datum des gebuchten Geldes auf meinem Kto. genügen..somit hat sich doch Arbeitsvertrag und Verdienstabrechnung erledigt...
Ich bedanke mich für Infos und Hilfe
Das JC benötigt zur Berechnung des Anspruches Brutto, Netto und Datum des Zuflusses.
Ja vielen Dank, für die Antwort, was aber ist mit meiner 1. Frage??
ich führe sie hier nochmal auf
Das JB verlangt Kontoauszüge Lohnabrechnung usw usw usw als Kopie .....muss aber in der Aufforderung zur Mitwirkung nicht schon stehen, daß die Kopien nach Einsicht vernichtet werden oder täusche ich mich da?
Zitat von: hutamatanea1 am 24. Mai 2023, 09:05:40muss aber in der Aufforderung zur Mitwirkung nicht schon stehen, daß die Kopien nach Einsicht vernichtet werden oder täusche ich mich da?
Wenn ich mich nicht irre, muss das nicht in der Aufforderung zur Mitwirkung stehen, sondern in der Datenschutzerklärung, die für Jedermann einsehbar sein sollte.
Nur Daten, die nicht leistungsrelevant sind, müssen vernichtet werden.
Wie schon geschrieben, benötigt das JC zur Berechnung des Anspruches Brutto, Netto und Datum des Zuflusses.
Zitat von: hutamatanea1 am 23. Mai 2023, 21:53:24Das JB verlangt Kontoauszüge Lohnabrechnung usw usw usw als Kopie .....muss aber in der Aufforderung zur Mitwirkung nicht schon stehen, daß die Kopien nach Einsicht vernichtet werden oder täusche ich mich da?
Datenschutzverordnung die man ausgehändigt bekommt, kann jeder einblick in seine Akte beantragen.
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