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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 24. Mai 2023, 09:09:08

Titel: Erwerbsminderungsrente: Arbeiten ohne Weiterbewilligung zu gefährden
Beitrag von: selbiger am 24. Mai 2023, 09:09:08
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist nicht sehr hoch, deshalb müssen viele Bezieher/innen ihre EM-Rente durch eine Erwerbstätigkeit aufbessern. Wir geben Auskunft darüber, wie viel die Betroffenen hinzuverdienen dürfen.

https://www.gegen-hartz.de/news/erwerbsminderungsrente-arbeiten-ohne-weiterbewilligung-zu-gefaehrden


deshalb müssen viele Bezieher/innen ihre EM-Rente durch eine Erwerbstätigkeit aufbessern...stimmt so garnicht..müssen tuts keiner..da es die ergenzende leistung gibt bei erwerbsminderungsrente..sgb 12.. :weisnich:
Titel: Aw: Erwerbsminderungsrente: Arbeiten ohne Weiterbewilligung zu gefährden
Beitrag von: Spring23 am 24. Mai 2023, 09:16:16
Mit "müssen" ist in diesem Text auch nicht gemeint, dass man eine Pflicht dazu hat.

Das "müssen" besagt, dass aufgrund der oft geringen erworbenen Rente die Notwendigkeit besteht, weil das Geld knapp ist.

Wer mit dem knappen Geld auskommt muss natürlich nichts. Weder als Pflicht, noch als Notwendigkeit.
Wenn es gar nicht so knapp ist, weil man Ehepartner mit mehr Rente oder Erwerbstätigkeit hat oder einen die Eltern unterstützen, muss auch nichts. KANN aber.

Und man informiert auf der Seite, wie viel mal verdienen kann, ohne, dass es Abzüge bei der Rente gibt.

Aus dieser sachlichen Info muss man nicht wieder ein Drama basteln. Kann es natürlich.
Titel: Aw: Erwerbsminderungsrente: Arbeiten ohne Weiterbewilligung zu gefährden
Beitrag von: Ottokar am 24. Mai 2023, 12:38:33
Was mir in dem Artikel fehlt, ist der Hinweis, dass es bei der Beurteilung immer auch darum geht, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein (§ 43 SGB VI).
Es gibt auch Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen, auf die das nicht zutrifft.
Auch auf Tätigkeiten in einem geschützten Rahmen trifft das nicht zu, ebenso auf Tätgkeiten des sog. 2. oder 3. Arbeitsmarktes.