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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Citoyen am 24. Mai 2023, 22:14:30

Titel: 100 % Einstellung der Leistungen, falls Unterlagen fehlen!
Beitrag von: Citoyen am 24. Mai 2023, 22:14:30
Ich warte dringend und kann das nicht beeinflussen auf die Nebenkostenabrechnung meiner Vermieterin. Darauf erhielt ich folgende E-Mail.

Ohne eine Mietbescheinigung bzw Auflistung zu der Erhöhung kann die Weiterbewilligung nicht bearbeitet werden. Ihr Vermieter kann eine normale Mietbescheinigung ausfüllen, sodass Sie nicht offenlegen müssen das Sie von Bürgergeld leben. Es wird drauf hingewiesen, dass im Mietvertrag eine Strompauschale und Internetpauschale angegeben wird und diese nicht durch uns gezahlt wird, somit wird eine genaue Auflistung zu den Posten benötigt.

Ist es möglich, die Leistungen deswegen zum 1.6. um 100 % einzustellen!!? Dann muss ich ins Krankenhaus gehen, bei einer schwerwiegenden kardiologischen Grunderkrankung (drei Herzinfarkte innerhalb von zwei Jahren). Was haben die Mietkosten mit meinen monatlichen Bedarf zu Essen usw. tun? Und wie kann ich so eine Bescheinigung MIETBESCHEINIGUNG begründen, wenn ich nicht irgendwie staatliche Leistungen beanspruchen möchte? Ein normaler Mensch braucht so etwas überhaupt gar nicht!! Möchte nicht bei meiner Vermieterin als ein kontrollierter Mieter auffällig werden!
Titel: Aw: 100 % Einstellung der Leistungen, falls Unterlagen fehlen!
Beitrag von: Reiner1970 am 24. Mai 2023, 22:49:52
Was genau ist eine "normale" Mietbescheinigung? Und wie unterscheidet sich diese von einer "unnormalen"?

Titel: Aw: 100 % Einstellung der Leistungen, falls Unterlagen fehlen!
Beitrag von: Citoyen am 24. Mai 2023, 22:53:32
Wir haben bei einem Business Apartment (ein Zimmer 32 m² möbliert wie im Studentenwohnheim) der Einfachheit halber (keine Waschmaschine, keine Küche, also keine großen Energiekosten nur eine Mikrowelle) eine monatliche Pauschale für alle NK ohne Aufschlüsselung vereinbart. Meine Vermieter sind auch etwas überfordert und schon über 70. Wenn ich das bis Montag nicht vorlegen kann, wird der Weiterbewilligungsantrag zum 1.6. nicht bearbeitet und ich stehe komplett ohne Geld da kann das überhaupt möglich sein? Es betrifft ja nur die Kosten für die Miete und nicht die allgemeinen Kosten, die jeden Monat anfallen. Und auch meine Krankenversicherung, ich bin nach mehreren Herzinfarkten in den letzten fünf Jahren mit mittlerweile zehn Implantaten am Herzen (56) in ständiger Behandlung! Als ehemaliger Fallschirmjäger und später Mitglied der Fremdenlegion in Frankreich bin ich hart im nehmen, aber das ist jetzt absolut grenzwertig!!! Ich habe im Ausland unter den unmöglichsten und schwierigsten Umständen gearbeitet und werde hier in Deutschland von Idioten verwaltet, die vielleicht ein Freischwimmerzeugnis haben und ihren in dämlichen Job bei der Kommune oder im Job Center mit allen Mitteln verteidigen möchten, damit sie von ihren korrupten Chef beim Landratsamt nicht innerhalb der Probezeit rausgeschmissen werden. Ich habe kein Geld für meine lebensnotwendigen Medikamente, was soll ich tun?
Titel: Aw: 100 % Einstellung der Leistungen, falls Unterlagen fehlen!
Beitrag von: Reiner1970 am 24. Mai 2023, 23:03:12
Bei einer Pauschalmiete gibt es keine Nebebkostenabrechnung oder Auflistung. Man muss nichts nachzahlen, hat aber auch kein Guthaben. Weil es halt eine Pauschalte ist. Wenn im Mietvertrag Kosten für Strom und Internet angegeben sind, gehört das zu den KdU ist vom JC zu übernehmen
Titel: Aw: 100 % Einstellung der Leistungen, falls Unterlagen fehlen!
Beitrag von: Citoyen am 24. Mai 2023, 23:54:10
Ja, sowas sagt der normale Menschenverstand. Vor allem bei kleinen Wohnungen macht das ja Sinn, weil man den Aufwand einfach in Grenzen halten möchte und auch keine großen Energieverbraucher (Küche oder Waschmaschine!) in der Wohnung vorhanden sind aber dort kapiert mit Sachbearbeitern, die vielleicht vorher bei der Kommune im Schwimmbad als Bademeister, im Kindergarten oder Singen und Klatschen gearbeitet haben kapiert man es eben nicht und möchte bei den Weiterbewilligungsbescheid die kompletten Leistungen zum Juni erst mal einstellen und es nicht weiter bearbeiten. Und riskiert, damit die Gesundheit des Leistungsbeziehers. Also ich gehe nach juristischer Beratung meines Anwaltes ganz einfach ins Krankenhaus, wenn ich nichts mehr zu essen habe. Wenn das Leben und die Gesundheit in akuter Lebensgefahr sind und mal ein Tipp davor nicht zurückschrecken. Also versteckt euch nicht in den Wohnungen wenn ihr Probleme habt, sondern geht raus und notfalls sogar in die Klinik. Natürlich wird das dort schwierig, weil man so jemanden nicht haben möchte aber spätestens wenn es gesundheitliche Probleme gibt, müssen die jeden aufnehmen. Vier Tage nichts essen... keine gesunde Ernährung, Vorerkrankungen, über 50...... lasst euch doch nicht verarschen!
Titel: Aw: 100 % Einstellung der Leistungen, falls Unterlagen fehlen!
Beitrag von: malsumis am 25. Mai 2023, 00:26:32
hört sich alles nach getrolle an
wer solche probleme hat
Zitat von: Citoyen am 24. Mai 2023, 22:53:32ich bin nach mehreren Herzinfarkten in den letzten fünf Jahren mit mittlerweile zehn Implantaten am Herzen (56) in ständiger Behandlung!
Zitat von: Citoyen am 24. Mai 2023, 22:53:32Ich habe kein Geld für meine lebensnotwendigen Medikamente
Zitat von: Citoyen am 24. Mai 2023, 22:14:30muss ich ins Krankenhaus gehen, bei einer schwerwiegenden kardiologischen Grunderkrankung (drei Herzinfarkte innerhalb von zwei Jahren

wird bestimmt nicht über sowas grübeln
Zitat von: Citoyen am 24. Mai 2023, 22:14:30Möchte nicht bei meiner Vermieterin als ein kontrollierter Mieter auffällig werden!

und würde endlich mal die geforderten unterlagen einreichen
Titel: Aw: 100 % Einstellung der Leistungen, falls Unterlagen fehlen!
Beitrag von: horst am 25. Mai 2023, 00:47:56
hat ja auch manchmal Vorteile das der VM das weiß. So könnte die Miete nicht so oft erhöht werden und normalerweise ist keiner nur arbeitslos in seinem ganzen Leben.
Titel: Aw: 100 % Einstellung der Leistungen, falls Unterlagen fehlen!
Beitrag von: Citoyen am 25. Mai 2023, 05:36:01
Unterlagen sind angefordert. Habe noch ein paar Euro in der Tasche. Falls es zum Juni knapp wird, bin seit 6 Jahren nach Umzug in Bezug und meine gesundheitliche Lage ist beim Jobcenter dokumentiert (Frühverrentung hat nicht geklappt) darf man mir die Leistungen um 100% streichen, also auch für Lebensmittel und in diesem Fall auch lebenswichtige Medikamente?
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Beitrag von: Sheherazade am 25. Mai 2023, 09:15:19
Dir wird nichts gestrichen, die können deinen WBA nicht bearbeiten, alleine schon aufgrund der nicht dokumentierten Mieterhöhung.
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Beitrag von: Patrick87 am 25. Mai 2023, 09:52:39
Na ja, da hat @Citoyen aber schon recht. Was hat die KDU mit dem Regelsatz zu tun? Dann sollen Sie halt die Miete nicht zahlen, bis das nachgereicht wird. Aber doch nicht gleichzeitig den Regelsatz nicht überweisen, von dem man sich unter anderem Essen & Trinken kauft.

Bei mir letztens ähnlich. Da hatte ich einen Antrag auf Übernahme von Renovierungskosten gestellt und mir wurde angedroht, sämtliche (!) Leistungen einzustellen, wenn ich nicht fristgerecht die geforderten Sachen einreiche. Ich meine: WTF?
Titel: Aw: 100 % Einstellung der Leistungen, falls Unterlagen fehlen!
Beitrag von: Sheherazade am 25. Mai 2023, 10:15:43
Zitat von: Patrick87 am 25. Mai 2023, 09:52:39Dann sollen Sie halt die Miete nicht zahlen, bis das nachgereicht wird.

Darauf wird es wohl auch hinaus laufen, aber das wird der TE erst am 01.06. mitbekommen, denn ab da beginnt sein neuer Bewilligungszeitraum.
Titel: Aw: 100 % Einstellung der Leistungen, falls Unterlagen fehlen!
Beitrag von: Hartzer Rolle am 25. Mai 2023, 11:54:18
Wahrscheinlich will der SB den Fall nicht 2x anpacken und erst bearbeiten  wenn vollständig.
Titel: Aw: 100 % Einstellung der Leistungen, falls Unterlagen fehlen!
Beitrag von: Citoyen am 25. Mai 2023, 13:27:13
Was hat das mit Augenhöhe zu tun. Denke mal viele sind hier zu oft ;-))) drin und haben die DENKE vom JC schon verinnerlicht. ESSEN, Vorräte für 1 Woche... Strom und Internet sind ja in der Miete drin.... ansonsten einen Vorschlag vom JC machen??? Kleine Gemeinde, keine Großstadt!!! Wie soll ich denn oder wovon LEBEN, schließlich liegt es nicht an mir, wenn meine Vermieter wohl aus guten Gründen eine Pauschale (sicher zu ihren Gunsten...) machen und mich ggf. rausschmeissen - weil hier nicht nur die ganzen Flüchtlinge (mittlerweile 30 % meiner neuen Nachbarn im Haus!!!) SCHLANGE STEHEN im Großraum Frankfurt am Main. Wird wohl zudem über die Ämter sofort für diese Gruppe mit Mietgarantie in meiner Wohnanlage mit 1 + 2 Zimmerwohnungen sofort angemietet, da Flüchtlinge es selbst nicht können. Es wird meinen Vermietern zu kompliziert, wenn die sich mittelbar auch den Regeln des JC beugen müssen. 3 Monate Kündigungsfrist... 1000 mal hätte ich diese dämliche Bescheinigung abgegeben (habe das schon verstanden, braucht man mir nicht mehr unter die Nase zu reiben!), aber wollte denen nicht auf die Nerven gehen: kein Kontakt zum Vermieter, keine Reparaturen oder Beschwerden: unkomplizierter Mieter - ansonsten.... ich bin nur REALISTISCH
Titel: Aw: 100 % Einstellung der Leistungen, falls Unterlagen fehlen!
Beitrag von: am 25. Mai 2023, 14:00:49
Hast du einen Pauschalmietvertrag?
Eine Nebenkostenpauschale beinhaltet eigentlich nur die laufenden Kosten, die für ein Grundstück oder eine Immobilie anfallen
Titel: Aw: 100 % Einstellung der Leistungen, falls Unterlagen fehlen!
Beitrag von: Citoyen am 25. Mai 2023, 14:16:40
Ja, pauschal. Ich kenne das auch aus dem Studentenwohnheim. Macht man gerne, wenn man später mit Nachzahlungen keinen Ärger haben möchte. Die Pauschale ist dann natürlich zu Gunsten des Vermieters gerechnet. Ich habe gestern nachgefragt >> wie sich diese berechnet und bisher keine Antwort. Bei Kleinigkeiten hatte mein Vermieter innerhalb von 2 Stunden geantwortet oder sogar angerufen.
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Beitrag von: am 25. Mai 2023, 14:37:36
Zitat von: Citoyen am 25. Mai 2023, 14:16:40Ja, pauschal. Ich kenne das auch aus dem Studentenwohnheim. Macht man gerne, wenn man später mit Nachzahlungen keinen Ärger haben möchte. Die Pauschale ist dann natürlich zu Gunsten des Vermieters gerechnet. Ich habe gestern nachgefragt >> wie sich diese berechnet und bisher keine Antwort. Bei Kleinigkeiten hatte mein Vermieter innerhalb von 2 Stunden geantwortet oder sogar angerufen.

Ja gut, die Pauschalmiete dürfte natürlich nur, wie bereits oben geschrieben, Kosten für Grundstück und Immobilie enthalten. Ansonsten wäre es eine Inklusivmiete.
Daher die Forderung deines JC´s.

Mit "normale" Mietbescheinigung ist gemeint, dass Sie nicht als für das Jobcenter erkenntlich ist.
Diese gibt es z.b. auch beim Wohngeld.
Wenn du die Kosten der Unterkunft weiterhin bekommen möchtest, wäre es ratsam die Mietbescheinigung einzureichen, da die Kosten ja anscheinend im Vertrag nicht aufgeschlüsselt sind.

 
Titel: Aw: 100 % Einstellung der Leistungen, falls Unterlagen fehlen!
Beitrag von: Citoyen am 25. Mai 2023, 17:54:43
Hallo, habe jetzt Antwort von der Vermieterin. Es gibt also keine Bescheinigung. Genau dies war die Antwort:

Ich hoffe es geht Ihnen gut und in der Wohnung ist alles in Ordnung.

Bei einer Warmmiete gibt es keine Abrechnung bzw. Aufteilung. Für Sie gilt die Bruttomiete.


Kann mir jemand einen Tipp geben >> was ich machen soll? Ich sammle die Tipps, und möchte mindestens eine Nacht drüber schlafen. Den Bezug von Bürgergeld habe ich bisher vermieden, weil es sich um ein möbliertes Apartment für Berufstätige handelt. Es wird normalerweise monatlich an Handwerker oder so die bei der Messe Frankfurt tätig waren vermietet! Ich bin jetzt ein Jahr drin und finde keine andere Wohnung. Es handelt sich um einen unbefristeten Mietvertrag! Freunde und Bekannte geht es hier ähnlich und jeder, der in Frankfurt wohnt weiß: es gibt keine freien Wohnungen, die einigermaßen bezahlbar sind.

32 m² mit Balkon, ohne Keller. Ohne Backofen, mit Mikrowelle, also kein Luxus!! Bett, Sofa, Schreibtisch und Kleiderschrank.

Danke!
Titel: Aw: 100 % Einstellung der Leistungen, falls Unterlagen fehlen!
Beitrag von: Sheherazade am 25. Mai 2023, 18:41:12
Zitat von: Citoyen am 25. Mai 2023, 17:54:43Bei einer Warmmiete gibt es keine Abrechnung bzw. Aufteilung. Für Sie gilt die Bruttomiete.[/i]

Prinzipiell richtig, aber: Hattest du nicht geschrieben, dass sich die Miete im Januar erhöht hat? Wie hat der Vermieter das denn gemacht, angerufen und gesagt "Du zahlst jetzt mehr Miete!" oder gibt es da was schriftliches zu (was Pflicht wäre für den Vermieter)?