Reist ein abgelehnter Asylbewerber aus und kehrt später nach Deutschland zurück, hat er nicht automatisch Anspruch auf ein neues reguläres Asylverfahren. 
https://www.gegen-hartz.de/urteile/ausreise-und-wiedereinreise-fuehren-nicht-zu-einem-neuen-asylverfahren
da kann man mal sehen wie deutschland das einem schmackhaft macht hier einreisen zu wollen..komme was wolle und mit aller gewalt..
			
			
			
				Hast du schon gelesen den Artikel, oder?
Es wird eben nicht schmackhaft gemacht, sondern eine getroffene Entscheidung beibehalten.
			
			
			
				ZitatDanach muss eine Familie aus dem Libanon Deutschland voraussichtlich wieder verlassen. Der Mann war im November 2000 zunächst allein eingereist und nach Ablehnung seines Asylantrags abgeschoben worden. 2010 kehrte er mit Frau und Tochter zurück, und wieder blieben alle drei Asylanträge erfolglos. 
@selbiger du sagst es Deutschland schön. Irgendwann klappt es vielleicht. Leider müssen die Fingerabdrücke nichts mit gefälschten Pass.