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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: PaulHilft am 26. Mai 2023, 14:35:03

Titel: Gibt es eine Frist für die Entscheidung wegen Mietvertrag? (2 Tage???)
Beitrag von: PaulHilft am 26. Mai 2023, 14:35:03
Wenn ich dem JobCenter (vor allem um München herrum) einen vollständig ausgefüllten Hauptantrag mit Mietvertrag gebe. Gibt es eine Frist wie lange die sich für den Mietvertrag nehmen dürfen?

Was ist wenn der Mietvertrag innerhalb der Woche unterschrieben werden soll.
Montag reicht man die Unterlagen ein. Und Freitag sagen die einem, dass die sich immer noch 14 Tage dafür Zeit nehmen wollen. Leider ist man noch keine Kunde bei der kleinen Stelle. Es ist ein JobCenter welches auch nicht über die Seite Arbeitsagentur.de eingebunden ist. Komune oder so nennt sich das.

Ich meine, dass das JobCenter verpflichtet ist, innerhalb von 2 Tagen eine Entscheidung wegen der Miete zu fällen. Oder?

Titel: Aw: Gibt es eine Frist für die Entscheidung wegen Mietvertrag? (2 Tage???)
Beitrag von: Sheherazade am 26. Mai 2023, 14:56:22
Die Angemessenheit muss meines Wissens nach SOFORT bestätigt werden. Also hingehen, zeigen und bestätigen lassen.
Titel: Aw: Gibt es eine Frist für die Entscheidung wegen Mietvertrag? (2 Tage???)
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. Mai 2023, 16:13:09
PaulHilft

Zitat von: PaulHilft am 26. Mai 2023, 14:35:03Gibt es eine Frist wie lange die sich für den Mietvertrag nehmen dürfen?
Bei so dringenden Angelegenheit gilt § 17 SGB 1
siehe > Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
oder auch:
ZitatVon
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.

Zitat von: Sheherazade am 26. Mai 2023, 14:56:22Die Angemessenheit muss meines Wissens nach SOFORT bestätigt werden. Also hingehen, zeigen und bestätigen lassen.
genau so sollte es ablaufen.
Im Prinzip muss nur die Angemessenheit geprüft werden und das ist ein Vergleichsblick auf die Liste und die Mietkosten.
Und M hat ja noch eine Sonderregelung aber es ist auch zu beachten das die Gesamtangemessenheit beachtet wird sollten einzelne Posten nicht passen aber insgesamt wäre es noch innerhalb der Kriterien.

MfG FN
Titel: Aw: Gibt es eine Frist für die Entscheidung wegen Mietvertrag? (2 Tage???)
Beitrag von: jens123 am 27. Mai 2023, 19:20:06
Vielleicht geht dein Anliegen in deinem "Hauptantrag" irgendwie unter? Ich würde nochmal einen gesonderten Antrag auf Feststellung der Angemessenheit der neuen Wohnung stellen. Dazu ist ein Expose der neuen Wohnung und eigene Angaben ausreichend. Das muss kurzfristig bescheinigt werden und sollte nach 2-3 Tagen beantwortet sein. Das JC entscheidet auch nicht über deinen Mietvertrag, sondern bescheinigt nur, ob die zukünftigen Mietkosten (voraussichtlich) im Rahmen der örtlichen KdU liegen oder nicht.