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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hansejunge am 26. Mai 2023, 16:56:35

Titel: Frage an Prozesserfahrene: Welchen weiteren juristischen Weg gehen?
Beitrag von: Hansejunge am 26. Mai 2023, 16:56:35
Guten Tag zusammen,

ich möchte kurz eine strategische Frage stellen, OHNE dabei auf den Inhalt meines Verfahrens einzugehen. Wenn man mir die Frage so nicht beantworten kann, dann habe ich halt das Nachsehen. Auf anwaltliche Beratung verzichte ich bewusst, da der Streitwert demgegenüber marginal ist.

Bei mir wurde erstmals eine Klage vor dem Sozialgericht abgewiesen.

Offen steht mir jetzt dadurch

a) Eine Beschwerde vor dem Landessozialgericht
b) Eine Revision vor dem Bundesozialgericht - hierfür muss aber der Gegner, das Jobcenter zustimmen

Wovon hängt es Eurer Meinung / Erfahrung nach ab, welchen Weg man wählt?

Kann man das pauschal "von außen" unterscheiden, wann was besser ist oder ist das höchst indiviudell auf den Sachverhalt, also den Inhalt des Verfahrens zu entscheiden also dem konkreten Grund, warum man das Urteil anfechtet. Diesen habe ich durchaus, weil auf einen Schriftsatz von mir im Urteil überhaupt nicht eingegegangen wurde.

Danke.
Titel: Aw: Frage an Prozesserfahrene: Welchen weiteren juristischen Weg gehen?
Beitrag von: Sheherazade am 26. Mai 2023, 17:24:51
Zitat von: Hansejunge am 26. Mai 2023, 16:56:35Bei mir wurde erstmals eine Klage vor dem Sozialgericht abgewiesen.

Diese -->hier (https://hartz.info/index.php/topic,131276.0.html) ?

ZitatWovon hängt es Eurer Meinung / Erfahrung nach ab, welchen Weg man wählt?

Es hängt immer davon ab, was man erreichen will.
Titel: Aw: Frage an Prozesserfahrene: Welchen weiteren juristischen Weg gehen?
Beitrag von: Hansejunge am 26. Mai 2023, 17:37:27
Ok, danke.

Zur Info: Das Sozialgericht blieb bei ihrem Urteil bei dem Inhalt der "Vorab-Info" (siehe anderer Thread), obwohl ich daraufhin noch einmal gegenargumentiert hatte mit neuen Ansätzen (dreiseitiges Schriffstück). Das wurde aber nur als "eingereicht" erwähnt, auf den Inhalt wurde nicht eingegangen, während alle anderen Schriftstücke zuvor inhaltlich wiedergegeben wurden. Mein "Schlussplädoyer" jedoch nicht - so als hätte man das gar nicht gelesen.

Persönlich tendiere ich jetzt zur Beschwerde beim LSG, hier braucht es keine Zustimmung vom Gegner.
Titel: Aw: Frage an Prozesserfahrene: Welchen weiteren juristischen Weg gehen?
Beitrag von: Sheherazade am 26. Mai 2023, 18:23:41
Denn man zu.
Titel: Aw: Frage an Prozesserfahrene: Welchen weiteren juristischen Weg gehen?
Beitrag von: malsumis am 26. Mai 2023, 19:01:13
das ist kein wünsch dir was. in der Rechtsmittelbelehrung steht doch, was einschlägig ist