Hallöchen zusammen :)
Ich habe ein paar Fragen zum Bildungsgutschein.
Laut SGB oder Gesetz generell, steht mir ein Bildungsgutschein zu, auch wenn die Sachbearbeiterin mir den verweigert ?
Wenn er mir zusteht, in welcher Höhe und habe ich freie Wahl beim Weiterbildungsanbieter (sofern natürlich von der azav genehmigt) ?
Ist der Bildungsgutschein auch unabhängig von dem, was ich mal als Ausbildung gelernt habe oder gearbeitet habe ?
Vielen Dank vorab für eure Hilfestellung :)
Zitat von: belinea111 am 28. Mai 2023, 13:56:23mir ein Bildungsgutschein zu
Nein, es kommt auf die genauen Umstände an.
Zitat von: belinea111 am 28. Mai 2023, 13:56:23Laut SGB oder Gesetz generell, steht mir ein Bildungsgutschein zu, auch wenn die Sachbearbeiterin mir den verweigert ?
Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein.
Zitat von: belinea111 am 28. Mai 2023, 13:56:23Wenn er mir zusteht, in welcher Höhe und habe ich freie Wahl beim Weiterbildungsanbieter (sofern natürlich von der azav genehmigt) ?
Wenn du einen erhälst, dann für ein zuvor gemeinsam festgelegtes Bildungsziel. Du hast freie Trägerwahl, solange der Träger zertifiziert ist, wie du schon schreibst.
Zitat von: belinea111 am 28. Mai 2023, 13:56:23Ist der Bildungsgutschein auch unabhängig von dem, was ich mal als Ausbildung gelernt habe oder gearbeitet habe ?
Der Bildungsgutschein soll deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen und ist nicht an deine bisherige Tätigkeiten oder deine Ausbildung gebunden.