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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: teratema am 28. Mai 2023, 20:22:13

Titel: Ich (Student) BAföG-Eltern Bürgergeld- Minijob im Juli anrechnungsfrei möglich?
Beitrag von: teratema am 28. Mai 2023, 20:22:13
Guten Abend alle zusammen,

Ich bin 19 Jährige Student und lebe mit meinen Eltern zusammen in einer Wohnung. Meine Eltern und mein kleiner Bruder bekommen Bürgergeld und ich bekomme BAföG (511 Euro bekomme ich). Könnte ich ab den 1.Juli mit der neuen Regelung des Zuverdienst, eine Nebenjob ausüben ohne das es angerechnet wird bei meinem Eltern? Würde gerne nämlich einen Minijob bis 520 Euro ausüben, ohne das uns was angerechnet wird oder abgezogen wird, denn am 1. Juli 2023 werden ja die Einkommensfreigrenzen beim Bürgergeld für bestimmte Personengruppen erhöht.

Danke für die Hilfe im Voraus.
Titel: Aw: Ich (Student) BAföG-Eltern Bürgergeld- Minijob im Juli anrechnungsfrei möglich?
Beitrag von: Ottokar am 28. Mai 2023, 20:43:08
Als Student müsstest du gemäß § 7 Abs. 5 SGB II vom Bürgergeld ausgeschlossen sein.
Da du deinen Eltern keinen Unterhalt schuldest, kannst du soviel dazuverdienen wie du willst, ohne dass dieses Einkommen die Leistung deiner Eltern oder Bruders mindert.
Deine Eltern bekommen für dich noch Kindergeld? Dann kann es passieren, dass dieses anteilig oder voll bei deinen Eltern als Einkommen angerechnet wird, sofern dein Gesamteinkommen über deinem rechnerischen Bedarf liegt.
Titel: Aw: Ich (Student) BAföG-Eltern Bürgergeld- Minijob im Juli anrechnungsfrei möglich?
Beitrag von: TripleH am 28. Mai 2023, 22:41:37
Als Student im elterlichen Haushalt bekommt er Bafög nach § 13 Abs. 1 iVm Abs. 2 Nr. 1 BAföG und fällt damit in die Ausnahmeregelungen nach § 7 Abs. 6 SGB II.

Titel: Aw: Ich (Student) BAföG-Eltern Bürgergeld- Minijob im Juli anrechnungsfrei möglich?
Beitrag von: Ottokar am 29. Mai 2023, 10:47:42
@teratema
Wenn bei dir die in § 7 Abs. 6 SGB II geregelte Ausnahme greift, ändert das trotzdem nichts an meiner Aussage.
Da du deinen Eltern keinen Unterhalt schuldest, kannst du soviel dazuverdienen wie du willst, ohne dass dieses Einkommen die Leistung deiner Eltern oder Bruders mindert. Gemindert wird lediglich dein eigener Bürgergeldanspruch.
Deine Eltern bekommen für dich noch Kindergeld? Dann kann es passieren, dass dieses anteilig oder voll bei deinen Eltern als Einkommen angerechnet wird, sofern dein Gesamteinkommen über deinem rechnerischen Bedarf liegt.
Genaueres kann man ohne Kenntnis der aktuellen Berechnung eures Bürgergeldanspruches nicht sagen.

Die Änderung bei den Freibeträgen führt nicht dazu, dass ab 01.07. Erwerbseinkommen bis 520€ anrechenfrei wird. Vielmehr soll damit das Bafög anrechenfrei werden.
Angenommen du verdienst zu den 511€ Bafög noch 520€ dazu, sieht die Berechnung wie folgt aus:
511€ Bafög + 520€ Minijob = 1031€
Davon werden dann Freibeträge wie folgt berechnet:
1. Grundfreibetrag: 520€
2. Freibetrag Stufe 2 (520,01€ bis 1000€ = 30%): 144€
3. Freibetrag Stufe 3 (1000,01€ bis 1.200€ = 10%): 3,10€
Gesamt: 667,10€
anrechenbares Einkommen: 1031€ - 667,10€ = 363,90€ + 250€ Kindergeld = 613,90€
Dieses Einkommen wird deinem Bedarf gegenübergestellt, der sich aus Regelsatz und anteiliger Miete ergibt. Sollte dabei dein Einkommen höher sein als dein Bedarf, wird der Teil des Kindergeldes, den du nicht zur Deckung deines Bedarfes benötigst, bei einem Elternteil als Einkommen berücksichtigt.
Da der Freibetrag von 520€ bereits vom Bafög weitestgehend ausgeschöpft wird, mindert zusätzliches Einkommen nur deinen Bürgergeldanspruch.
Die zusätzlichen 520€ aus dem Minijob erhöhen, wegen der Anrechnung auf deinen Bedarf, dein verfügbares Einkommen nur um 156,10€.
Lukrativer wäre hier eine Tätigkeit mit einer steuerfreien Aufwandsentschädigung, diese wird ab 01.07. bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 3000€ anrechenfrei. D.h. damit könntest du dein verfügbares Einkommen monatlich um bis zu 250€ erhöhen und das bei deutlich geringerem Zeitaufwand.
Titel: Aw: Ich (Student) BAföG-Eltern Bürgergeld- Minijob im Juli anrechnungsfrei möglich?
Beitrag von: teratema am 29. Mai 2023, 12:38:58
Zitat von: Ottokar am 29. Mai 2023, 10:47:42@teratema
Wenn bei dir die in § 7 Abs. 6 SGB II geregelte Ausnahme greift, ändert das trotzdem nichts an meiner Aussage.
Da du deinen Eltern keinen Unterhalt schuldest, kannst du soviel dazuverdienen wie du willst, ohne dass dieses Einkommen die Leistung deiner Eltern oder Bruders mindert. Gemindert wird lediglich dein eigener Bürgergeldanspruch.
Deine Eltern bekommen für dich noch Kindergeld? Dann kann es passieren, dass dieses anteilig oder voll bei deinen Eltern als Einkommen angerechnet wird, sofern dein Gesamteinkommen über deinem rechnerischen Bedarf liegt.
Genaueres kann man ohne Kenntnis der aktuellen Berechnung eures Bürgergeldanspruches nicht sagen.

Die Änderung bei den Freibeträgen führt nicht dazu, dass ab 01.07. Erwerbseinkommen bis 520€ anrechenfrei wird. Vielmehr soll damit das Bafög anrechenfrei werden.
Angenommen du verdienst zu den 511€ Bafög noch 520€ dazu, sieht die Berechnung wie folgt aus:
511€ Bafög + 520€ Minijob = 1031€
Davon werden dann Freibeträge wie folgt berechnet:
1. Grundfreibetrag: 520€
2. Freibetrag Stufe 2 (520,01€ bis 1000€ = 30%): 144€
3. Freibetrag Stufe 3 (1000,01€ bis 1.200€ = 10%): 3,10€
Gesamt: 667,10€
anrechenbares Einkommen: 1031€ - 667,10€ = 363,90€ + 250€ Kindergeld = 613,90€
Dieses Einkommen wird deinem Bedarf gegenübergestellt, der sich aus Regelsatz und anteiliger Miete ergibt. Sollte dabei dein Einkommen höher sein als dein Bedarf, wird der Teil des Kindergeldes, den du nicht zur Deckung deines Bedarfes benötigst, bei einem Elternteil als Einkommen berücksichtigt.
Da der Freibetrag von 520€ bereits vom Bafög weitestgehend ausgeschöpft wird, mindert zusätzliches Einkommen nur deinen Bürgergeldanspruch.
Die zusätzlichen 520€ aus dem Minijob erhöhen, wegen der Anrechnung auf deinen Bedarf, dein verfügbares Einkommen nur um 156,10€.
Lukrativer wäre hier eine Tätigkeit mit einer steuerfreien Aufwandsentschädigung, diese wird ab 01.07. bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 3000€ anrechenfrei. D.h. damit könntest du dein verfügbares Einkommen monatlich um bis zu 250€ erhöhen und das bei deutlich geringerem Zeitaufwand.


Also bedeutet das, dass ich im Endeffekt umsonst arbeiten würde oder nur sehr wenig überbleibt vom dem Lohn? Wie viel würde denn bei meinen Eltern abgezogen werden? Und ja, meine Eltern bekommen das Kindergeld von mir.
Titel: Aw: Ich (Student) BAföG-Eltern Bürgergeld- Minijob im Juli anrechnungsfrei möglich?
Beitrag von: Ottokar am 29. Mai 2023, 18:35:59
Zitat von: teratema am 29. Mai 2023, 12:38:58Wie viel würde denn bei meinen Eltern abgezogen werden?
Die Höhe hängt davon ab, wie hoch dein SGB II Bedarf ist, was wiederum im SGB II Bewilligungsbescheid steht.
Ist dein anrechenbares Einkommen geringer oder gleich hoch wie dein SGB II Bedarf, erfolgt kein Kindergeldübertrag auf deine Eltern.
Ist dein anrechenbares Einkommen höher wie dein SGB II Bedarf, wird der Teil deines Einkommens aus Kindergeld, der darüber liegt, als Kindergeldübertrag bei deinen Eltern als Einkommen berücksichtigt, max. 250€.
Titel: Aw: Ich (Student) BAföG-Eltern Bürgergeld- Minijob im Juli anrechnungsfrei möglich?
Beitrag von: JensM1 am 30. Mai 2023, 22:41:10
ZitatDa der Freibetrag von 520€ bereits vom Bafög weitestgehend ausgeschöpft wird, mindert zusätzliches Einkommen nur deinen Bürgergeld Anspruch.

Ich habe die Änderungen ab dem 01.07.23 nicht zur Hand, bin mir aber ziemlich sicher, dass es den Grundfreibetrag von 520,00 Euro nur bei Erwerbseinkommen bestimmter Personengruppen gibt, zu denen auch Studenten u25 im elterlichen Haushalt mit BAföG gehören. Insofern halte ich o. a. Info von @Ottokar für falsch.

Für BAföG dürfte der Freibetrag 100,00 Euro gelten, alles darüber dürfte unverändert anrechenbares Einkommen sein.

Mit dem 520,00 Euro Job steigt der Grundfreibetrag auf 520,00 Euro. Dein anrechenbares Einkommen würde dann von 661,00 Euro (BAföG + 250,00 Euro Kindergeld - 100,00 Euro Freibetrag) auf 761,00 Euro steigen.

Wenn dieser Betrag deinen anteiligen Bedarf (mal auf letzten Bescheid schauen) übersteigt, wird die Differenz bis zur Höhe des Kindergeldes bei deinen Eltern angerechnet.
Titel: Aw: Ich (Student) BAföG-Eltern Bürgergeld- Minijob im Juli anrechnungsfrei möglich?
Beitrag von: Ottokar am 31. Mai 2023, 11:53:03
Leider irrst du.
Auch Bafög ist wie Erwerbseinkommen anzurechnen.
Die Vereinheitlichung der Einkommensberücksichtigung ist der Grund für den erhöhten Freibetrag. Nachzulesen in Bt-Drs. 20/3873, Seite 77.
Titel: Aw: Ich (Student) BAföG-Eltern Bürgergeld- Minijob im Juli anrechnungsfrei möglich?
Beitrag von: Spring23 am 31. Mai 2023, 22:10:06
Zitat von: teratema am 29. Mai 2023, 12:38:58Also bedeutet das, dass ich im Endeffekt umsonst arbeiten würde oder nur sehr wenig überbleibt vom dem Lohn? Wie viel würde denn bei meinen Eltern abgezogen werden? Und ja, meine Eltern bekommen das Kindergeld von mir.
Nein. Du arbeitest nicht umsonst und den Lohn bekommst Du voll ausgezahlt. Er bleibt Dir zu 100%
Titel: Aw: Ich (Student) BAföG-Eltern Bürgergeld- Minijob im Juli anrechnungsfrei möglich?
Beitrag von: Ottokar am 01. Juni 2023, 09:34:21
Nur das Bürgergeld wird eben entsprechend weniger.