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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: HELP!! am 28. Mai 2023, 22:30:46

Titel: Jobcenter vergesslich
Beitrag von: HELP!! am 28. Mai 2023, 22:30:46
Hallo
Mal angenommen, es wurde ein Wiederspruch gegen eine abschließende EKS abgegeben, zu diesem Wiederspruch hat sich das Jobcenter seit über einem halben Jahr nicht gemeldet, es hat es einfach vertrödelt :sleep: , doch jetzt fordert es Kontoauszüge, Ausgangsrechnungen, Nachweise.
Muss man darauf noch eingehen oder kann man sagen das es schon zu spät ist und es ein Versagen des JC ist, da man seit dem nicht mehr dort gemeldet ist.
Gruss
:teuflisch:  :sleep:
Titel: Aw: Jobcenter vergesslich
Beitrag von: Sheherazade am 29. Mai 2023, 08:42:03
Hier (https://hartz.info/index.php/topic,129435.msg1549094.html#msg1549094) wurde dir schon mitgeteilt, dass das Jobcenter ein Jahr Zeit hat um die abschließende Bewilligung zu erstellen. Dafür werden natürlich auch Nachweise angefordert.

Was das für ein Widerspruch sein soll, den du gegen deine eigene aEKS erhoben hasst, entzieht sich mir, offenbar bezieht sich das Jobcenter aber auch nicht darauf.
Titel: Aw: Jobcenter vergesslich
Beitrag von: Hartzer Rolle am 29. Mai 2023, 09:00:14
Für einen Widerspruch hat das JC 3 Monate Zeit ihn zu bearbeiten. Danach kannst du Untätigkeitsklage erheben. Machst du nichts, lässt sich das JC halt weiter Zeit. Das Widerspruchsverfahren löst sich nicht in Luft auf, sondern muss mit Bescheid beendet werden.