Hallo,
unser Bürgergeld leistungszeitraum war bis zum 31.05.23 und wir haben frühzeitig einen WBA gestellt, aber bis heute ist noch kein Bürgergeldbescheid, für den neunen Leistungszeitraum ab dem 01.Juni 23, eingetroffen.
Ich hoffe, dass das Bürgergeld aber morgen auf dem Konto drauf ist und die Miete an den Vermieter überwiesen wird, sonst sehen wir alt aus, denn ab dem 01.06. haben wir einige Abbuchungen vom Konto z.B. wie Versicherungen, Telefonrechnung, Busfahrkarte Abo, usw..
bei einem Anruf beim JC konnte man mir angeblich keine Auskuft geben, ob der WBA bearbeitet wurde und der Bescheid unterwegs ist und das Geld angewiesen wurde...angeblich gerade ein PC Problem im JC.
Bei den letzten beiden WBA´s, die wir gestellt haben, waren die beiden Bescheide schnell bei uns angekommen...dieser Bescheid, ab 01.Juni, aber noch nicht.
Geändert hatte sich aber nichts bei uns.
Was meint ihr dazu ?
Definiere "frühzeitig" :weisnich:
Guten Morgen Sun, :coffee:
da bist Du nicht alleine, hier haben mehrere User davon berichtet, daß die Bearbeitung ihrer WBA's momentan länger andauern als sonst. Bei mir hat es 5 Wochen, statt 2 Wochen gedauert und bei der Hotline wurde mir mitgeteilt, daß es einen hohen Krankenstand gibt. Ich befürchte zusätzlich, daß auch ein Personalmangel in der Leistungsabteilung existiert.
PS: Die Fixkosten in Zukunft nicht mehr abbuchen lassen, sondern händisch überweisen, dann erspart man sich wenigstens die "Strafgebühren" für die geplatzten Abbuchungen.
Viel Glück Dir!
Zitat von: Papagena am 31. Mai 2023, 07:28:05Bei mir hat es 5 Wochen, statt 2 Wochen gedauert und bei der Hotline wurde mir mitgeteilt, daß es einen hohen Krankenstand gibt. Ich befürchte zusätzlich, daß auch ein Personalmangel in der Leistungsabteilung existiert.
Hallo ... schliesse mich den Worten an, auch ich hatte mehr Streß diesesmal bis der WBA bewilligt wurde, durch die längere Wartezeit, aber dann ENDLICH kam der Bescheid, sowie die Überweisung. Auch ich bekam die Meldung, dass durch die vielen neuen Anträge > Flüchtlingswelle, sowie Personalmangel usw. es gerade doch länger dauert, als gewohnt. In *meinem* JC waren 3 Leute gar nicht mehr dort angestellt ..
Mein Geld habe ich heute morgen erhalten, aber mehr als ich erwartet habe.
Den Bescheid habe ich noch nicht erhalten.
Wenn der Bescheid auch endlich da ist, überprüfe ich mal, warum wir BG mehr Geld erhalten haben, als i, vergangenen Leistungszeitraum, obwohl sich nichts geändert hat.
Zitat von: Oberfrank am 30. Mai 2023, 20:46:29Definiere "frühzeitig" :weisnich:
vor ein paar Wochen
Zitat von: Ulrike2023 am 31. Mai 2023, 09:17:02Zitat von: Papagena am 31. Mai 2023, 07:28:05Bei mir hat es 5 Wochen, statt 2 Wochen gedauert und bei der Hotline wurde mir mitgeteilt, daß es einen hohen Krankenstand gibt. Ich befürchte zusätzlich, daß auch ein Personalmangel in der Leistungsabteilung existiert.
Hallo ... schliesse mich den Worten an, auch ich hatte mehr Streß diesesmal bis der WBA bewilligt wurde, durch die längere Wartezeit, aber dann ENDLICH kam der Bescheid, sowie die Überweisung. Auch ich bekam die Meldung, dass durch die vielen neuen Anträge > Flüchtlingswelle, sowie Personalmangel usw. es gerade doch länger dauert, als gewohnt. In *meinem* JC waren 3 Leute gar nicht mehr dort angestellt ..
Guten Morgen Ulrike2023, :coffee:
es scheint wirklich etwas dran zu sein an der allgemeinen Überlastung und kein Einzelfall bei nur einer Behörde. Die armen Angestellten dort, da ist wahrscheinlich Land unter...
Und es geht grad weiter:Jetzt auch eine Verzögerung bei der Rückforderung, der zu viel gezahlten Leistungen wegen dem staatlichen
Heizkostenzuschuß. Ausgangsschreiben vom Amt zum 08. Mai, ob der Sachverhalt der Überzahlung stimmen würde und ich mich bitte dazu äußern solle, sofortige Antwort bei Eingang des Schreibens meinerseits am 12.Mai durch das Hochladen im Onlinetool des Amtes. Bis dato, 02.Juno noch keine Reaktion.
Grüßle
Papagena
Guten Morgen Sun, :coffee:
das ist doch sehr erfreulich!
Grüßle
Papagena
Zitat von: Papagena am 02. Juni 2023, 07:56:59Und es geht grad weiter:
Jetzt auch eine Verzögerung bei der Rückforderung, der zu viel gezahlten Leistungen wegen dem staatlichen Heizkostenzuschuß. Ausgangsschreiben vom Amt zum 08. Mai, ob der Sachverhalt der Überzahlung stimmen würde und ich mich bitte dazu äußern solle, sofortige Antwort bei Eingang des Schreibens meinerseits am 12.Mai durch das Hochladen im Onlinetool des Amtes. Bis dato, 02.Juno noch keine Reaktion.
Grüßle
Papagena
Guten Morgen Papagena :coffee: also seither ist bei mir Ruhe, weder was im Onlineportal noch neuen Termin bekommen, aber ich denke kommt sicher bald wieder was. Betreff Heizkostenzuschuss-Sachverhalt habe ich bis jetzt noch gar nichts bekommen, habe aber auch noch keine Abrechnung der Kosten vom Vermieter bzw. der Hausverwaltung bekommen, was da auf einen noch zukommt mit Nachzahlung, Heizung und Wasser :schock: wenn demnächst was kommen sollte, was ja sicher der Fall sein wird. Bei den letzten Angaben des WBA's erwähnte ich dass ich noch keine Abrechnung bekommen habe ..
Dankeschön Ulrike2023, :yes:
keine Post ist gute Post! :zwinker:
In dem Behördenschreiben steht, daß der Gesamtbetrag in voller Höhe zurück zu zahlen ist. Sprich auf einen Schlag. Ich war so frei und habe nun gebeten, dies in 2-3 Raten tun zu dürfen, sonst wird es echt eng...Bitte drück mir die Daumen, daß die Behörde die Ratenzahlung akzeptieren wird.
Von mir bekommst Du jedenfalls alle 4 Daumen feste gedrückt, daß bei Deiner Beko und dem staatlichen Heikostenzuschuß, alles gut verlaufen wird und Du nicht in Bedrängnis geraten wirst! :sehrgut: :sehrgut:
Bin echt froh, daß wir hier über dieses Forum kommunizieren können und man nicht hilflos, verzweifelt und alleine dasteht!
Grüßle
Papagena
Zitat von: Sun am 31. Mai 2023, 12:30:30aber mehr als ich erwartet habe.
wärs glaubt. :schock:
Zitat von: horst am 02. Juni 2023, 16:39:03wärs glaubt. :schock:
glaubst du mir etwa nicht ?
Warum sollte ich was hier schreiben, was nicht stimmt ?
Es sind genau 105,62 € mehr im Juni und im Juli sogar 128,62 €.
Ich bin aus dem neuen Bescheid noch nicht ganz schlau geworden und bin jetzt den alten Bescheid und den neuen Bescheid am vergleichen.
Bei einem Nettolohn von 702,49 € !
Im alten Bescheid (Zeitraum 12/22 - 05/23) steht
Abzüglich Feibetrag auf das Erwerbseinkommen = 236,00 €
Im neuen Bescheid ( Zeitraum 06/23 - 11/23) steht jetzt für Juni :
Abzüglich Absetzung vom Erwebseinkommen = 205,62 €
Abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen = 136,00 €
Im neuen Bescheid ( Zeitraum 06/23 - 11/23) steht jetzt für Juli bis November :
Abzüglich Absetzung vom Erwebseinkommen = 205,62 €
Abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen = 162,00 €
Wie erwähnt, ich blicke da noch nicht durch in dem Bescheid.
Einen Widersprch muss ich sowieso schreiben, gegen diesen neuen Bescheid, da der angegebene Nettolohn von 702,49 € nicht stimmt, denn das war der alte Lohn von 2022 und nicht der tatsächliche Nettolohn von 2023, denn hier gab es eine Lohnerhöhung, den das Jobcenter nicht berücksichtigt hat...obwohl der Lohnbescheid jeden Monat beim JC abgegeben wird.
Da haben die Sachbearbeiter mal wieder gepennt im JC, denn das ist nämlich schon im alten Leistungszeitraum passiert, dass die tatsächliche Netto Lohnhöhe nicht angepasst wurde.
Wenn das JC die neue Lohnhöhe nicht anrechnet und noch mit der alten Lohnhöhe rechnet, kommt es apätestens im November 2023 zu einer weiteren Bürgergeld Überzahlung, wegen diesem Bearbeitungsfehler ( Nettplohn).
Zitat von: Sun am 02. Juni 2023, 20:39:55glaubst du mir etwa nicht ?
doch aber dem JC nicht weil eben viele Bescheide auch falsch sein können.
Zitat von: Sun am 02. Juni 2023, 20:39:55Wie erwähnt, ich blicke da noch nicht durch in dem Bescheid.
Nur ein kleiner Hinweis, der dir das Durchsteigen vielleicht einfacher macht: Die Freibeträge werden vom Bruttolohn errechnet (und dann vom Nettolohn abgezogen).
Zitat von: horst am 03. Juni 2023, 13:12:29...aber dem JC nicht weil eben viele Bescheide auch falsch sein können.
Du hattest Recht.
Die Bescheide waren falsch und uns sind zum 01.06.23 zu viel Geld überwiesen worden ( ca 95 €).
Die JC Leistungsabteilung haben sich verrechner...aber sowas von.
Jetzt haben wir eine schriftliche Anhörung erhalten, warum es zu dieser Überzahlung gekommen ist.
Was soll ich da schreiben : die SB sind inkompetent, haben sich (mal wieder) verrechnet und bei der Berechnung geschlafen :blum:
Einen Rückforderungsbescheid haben wir auch dazu erhalten.
Insgesamt kamen am Mittwoch 12 Briefe vom Jobcenter bei uns an !
Es ist nicht nur so, dass das JC sich bei dem neuen vorläufigen Bewilligungsbescheid, ab 01.Juni 2023, totoal verrechnet haben, sondern "festgestellt" haben, dass auch der alte Leistungszeitraum ( Dezember 2022 bis Mai 2023) falsch berechnet worden ist.
Auch hier gibt es wieder eine Anhörung und einen Rückforderungsbescheid, des zuviel gezahlten ALG II / Bürgergeld.
Und nicht nur das....auch der Leistungszeitraum davor ( Juni 2022 bis November 2022) ist angeblich falsch berechnet worden und es gibt auch hier eine Anhörung und einen Rückforderungsbescheid.
Im Mai 2022 gab es auch schon eine Rückforderung , wegen Überzahlung, die wir noch in 3 Raten abzahlen.
Insgesamt sind seit Mai 2022 4 Rückforderungsansprüche geltend gemacht worden, die wir allesamt jetzt zurück zahlen sollen (fragt sich nur wie wir das finanziell machen sollen).
Wir sollen, laut Jobcenter, alles in einem Betrag zurückzahlen !
geht schon mal gar nicht !
Ob die jetzigen Bescheide überhaupt stimmen, ist fraglich und ob die vielen Rückforderungen überhaupt berechtigt sind, ist auch fraglich.
Wir haben immer korrekte Angaben gemacht z.B. zu Löhne und Lohnhöhen und die Lohnbescheide jeden Monat beim Jobcenter abgegeben.
Auch die Betriebs-und Heizkostenabrechnungen haben wir immer sofort abgegeben.
Wie es dann, bei allen wahrheitsgemäßen und zeitnahen Angaben überhaupt zu ständigen Überzahlungen kommen kann, ist uns ein Rätzel.
Obwohl die Lohnbescheide eingereicht waren und die tatsächliche Lohnhöhe immer bekannt war, wurden in den bescheiden immer die falschen Löhne berechnet.
Dem JC waren die Löhne bekannt und trotzdem wurde falsch berechnet.
Auch die Freibeträge stimmen da dann offensichtlich nicht...in keinem Bescheid.
Das heißt, wir erhalten einen ALG II / Bprgergld Bescheid, der falsch berechnet ist.
Dagegen legen wir Widerspruch ein.
Daraufhin werden die Bescheide neu berechnet...aber wieder falsch.
also wieder einen Widersspruch schreiben.
Dann erfolgt ein neuer Bescheid, wo es dann auch wieder zu einer angeblichen Überzahlung kam.
Der neue Bescheid stimmte wieder nicht.
Neue Berechnet udn plötzlich ist da eine weitere Überzahlung bei heraus gekommen.
Angeblich soll es zum 01.Juni 2023 zu einem höheren Freibetrag kommen, wenn man bis 1000 € verdient.
Das trifft auf uns zu (bzw auf meinen mann.
Aber ein höherer Freibetrag ist in den neuen Berechnungen / neuen bescheiden, nicht erkennbar.
Wahrscheinlich ist der Änderungsbescheid wieder falsch berechnet und muss wieder geändert werden.
Kurz : wir blicken jetz überhaupt nicht mehr durch.
Am besten erst einmal wieder einen Widerspruch schreiben.
Und uns mit dem Inkasso Dienst in Verbindung setzten, dass wir nicht sofort alles zurück zahlen können...falls die Rückzahlung überhaupt berechtigt ist.
Wir haben uns überlegt, dass das so nicht weitergehen kann und wir einen Anwalt hinzuziehen sollten, der alle Bescheide überprüft, ab Juni 2022.
Wir haben einen Überprüfungsantrag gestellt , beim Jobcenter, aber der Antrag ist abgelehnt worden, weil es keinen Grund zur Überprüfung gibt und wir den Überprüfungsantrag abgelich nicht schriftlich gestellt haben (was aber nicht stimmt).
Unser JC ist sowas von inkompetent, dass gibt es nicht.
Die Teamleiterin der Leistungsabteilung erklärt, dass Ihre Mitarbeiter alle keine Fehler machen.
Und uns wird vorgeworfen ständig falsche Tatsachen anzugeben oder tatsachen zu verschwiegen.
das tun wir garantiert nicht.
Lohnbescheide liegen als Nachweis vor. Kontoausdrucke, über den Lohneingang, liegen als Nachweise vor und trotzdem berechnet das JC jedesmal willkürlich einen anderen Lohn und erklärtdann, dass wir falsche Angaben gemacht haben °
Ich glaube, ich spinne.
In einem anderen Tread hat mir jemand den Hinweis gegeben, dass ich nach berlin schreiben kann und mich dort beschweren kann...und auch genau das werde ich jetzt tun und einen Anwalt einschalten.
Dann muss halt der Anwalt einen Überprüfungsantrag stellen und eine Aktenprüfung durchführen.
Wenn ich das alles lese, dann befestigt sich meine Meinung umso mehr.
Die lautet, wenn ich nochmal eine Arbeitsstelle finden sollte, dann werde ich die nur antreten wenn am Ende auch soviel Lohn
überbleibt damit ich nicht noch zusätzlich vom Amt leben muss.
Da wird man ja verrückt wenn man diese ganze (Rück)- und Verrechnerei jeden Monat hat.
Zitat von: Sun am 08. Juni 2023, 10:23:10Lohnbescheide liegen als Nachweis vor. Kontoausdrucke, über den Lohneingang, liegen als Nachweise vor und trotzdem berechnet das JC jedesmal willkürlich einen anderen Lohn und erklärtdann, dass wir falsche Angaben gemacht haben °
Ich glaube, ich spinne.
man kann doch davon ausgehen, dass die alten Bescheide rechtens sind und jetzt zu sagen falsch, wir haben uns geirrt geht ja gar nicht.
Wer letztendlich Schuld hat wird das Gericht entscheiden müssen wenn ihr alles richtig gemacht habt.
Zitat von: Harald53 am 08. Juni 2023, 12:51:43Da wird man ja verrückt wenn man diese ganze (Rück)- und Verrechnerei jeden Monat hat.
Kannte ich leider auch, genau darauf habe ich keinen Bock mehr.
Monatelange Rennerei nach dem zustehenden Geld, ständig falsche Bescheide manchmal 3 x der gleiche Monat.
Natürlich hat sich das JC immer zu seinen Gunsten "Verrechnet" also weniger gezahlt.
Da sitzt man zu Hause stundenlang an diesem Mist und muss, ständig alles Nachrechnen.
Bei mir ist es so, dass ich jeden Monat anders verdiene. Das JC geht von einer festen Summe x aus. Mal liege ich knapp drunter, mal drüber.
Ich kann mir jedoch anhand der Vorgaben (Freibeträge) monatlich ausrechnen, was in etwa nachgezahlt oder nachgefordert wird am Ende des (vorläufigen) Bewilligungszeitraums.
Würde ich jeden Monat einen Widerspruch einlegen, verzögere ich nur selbst alles.
Früher war es mir mit monatlicher Berechnung auch lieber, aber nun ist es eben so, man sieht ja, was rauskommt, wenn man ständig widerspricht. :scratch:
:schaem:
Das ist nur mein Weg, aber so weiß ich in etwa, was ich zur Seite legen muss, und ärgere mich weniger.
Auf die Anhörungen muss man nicht zwingend antworten, wenn die Berechnung / Überzahlung stimmt, wird nach Aktenlage entschieden.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 08. Juni 2023, 16:43:50dass ich jeden Monat anders verdiene
So war es bei mir auch, darum auch der ständige Ärger mit dem JC.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 08. Juni 2023, 16:43:50Würde ich jeden Monat einen Widerspruch einlegen, verzögere ich nur selbst alles.
Wenn es das JC anders nicht versteht, muss man das aber tun.
Allein um Fristen zu wahren, manchmal ging es auch ohne, Leider nur selten.
Zitat von: Papagena am 31. Mai 2023, 07:28:05Guten Morgen Sun, :coffee:
da bist Du nicht alleine, hier haben mehrere User davon berichtet, daß die Bearbeitung ihrer WBA's momentan länger andauern als sonst. Bei mir hat es 5 Wochen, statt 2 Wochen gedauert und bei der Hotline wurde mir mitgeteilt, daß es einen hohen Krankenstand gibt. Ich befürchte zusätzlich, daß auch ein Personalmangel in der Leistungsabteilung existiert.
PS: Die Fixkosten in Zukunft nicht mehr abbuchen lassen, sondern händisch überweisen, dann erspart man sich wenigstens die "Strafgebühren" für die geplatzten Abbuchungen.
Viel Glück Dir!
Bei mir haben sie diesmal 3 Monate gebraucht:
https://hartz.info/index.php/topic,131636.0.html
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 08. Juni 2023, 16:43:50Bei mir ist es so, dass ich jeden Monat anders verdiene.
Auf die Anhörungen muss man nicht zwingend antworten, wenn die Berechnung / Überzahlung stimmt, wird nach Aktenlage entschieden.
Mein Mann verdient eigentlich immer das Gleiche, außer wenn es eine Lohnerhöhung gab z.B. am 01.Oktober 2022 dieErhöhung des Mindestlohnes.
Da ich nicht weiß, ob überhaupt irgendein Bescheid inhaltlich stimmt und ob diese vielen Rückforderungen überhaupt gerechtfertigt sind, muss ich ja auch erst einmal, gegen jeden bescheid, einen WIderspruch schreiben und werde auf die Anhörung antworten...und schreiben, dass das nicht unser Verschulden war, dass ggf zu viel Bürgergeld gezahlt wurde, sondern weil die zuständigen leistungsabteilung Mitarbeiter sich verrechnet haben.
Beispiel :
in dem vorläufigen Bescheid vom 25.05.23 stand bei der Berechnung vom Freibetrag meines Mannes
Bruttolohn 780 €
Im neuen Bescheid ( Zeitraum 06/23 - 11/23) steht jetzt für Juni :
Abzüglich Absetzung vom Erwebseinkommen = 205,62 €
Abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen = 136,00 €
Im neuen Bescheid ( Zeitraum 06/23 - 11/23) steht jetzt für Juli bis November :
Abzüglich Absetzung vom Erwebseinkommen = 205,62 €
Abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen = 162,00 €Jetzt steht da nur
Abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen = 262 € Was ist denn nun richtig z.B. für Juli 2023 ?
Abzüglich Absetzung vom Erwebseinkommen = 205,62 €
Abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen = 162,00 €[/b]
ODER
Abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen = 262 € !
Der vorläufige Bescheid heißt aber doch vorläufig, weil er vorläufig ist :scratch:
D.h., auch ohne ständige Widersprüche bekomme ich nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einen (endgültigen) Bescheid, in dem die nachgewiesenen Lohnzahlungen des vergangenen Zeitraums genau berechnet werden, Monat für Monat. Diese werden spätestens mit dem neuen WBA eingereicht.
Richtig, ist auch so mein Verständnis von der Sache. Und für den vorläufigen Bescheid wird ein Durchschnittseinkommen zugrunde gelegt, das aus den Einkommen des vorherigen Bewilligungszeitraumes resultiert.
Das monatliche Einreichen der Lohnabrechnungen ist absolut überflüssig.
ZitatIm neuen Bescheid ( Zeitraum 06/23 - 11/23) steht jetzt für Juli bis November :
Abzüglich Absetzung vom Erwebseinkommen = 205,62 €
Abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen = 162,00 €
Jetzt steht da nur Abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen = 262 €
Ist schon nach deiner Formulierung ohne (geschwärzte) Bescheide nicht nachvollziehbar. Was heisst "jetzt", gab es einen Änderungsbescheid? Die Freibeträge scheinen aus Grundfreibetrag (inkl. Fahrtkosten etc.) und Freibetrag § 11 b SGB II zu bestehen. Kann ohne Bescheid und Angaben zu Einkommen und Absetzbeträgen nicht geprüft werden.