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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: FromHerotoZero am 31. Mai 2023, 21:44:54

Titel: Kündigung in Probezeit: Muss Einstiegsgeld zurückgezahlt werden?
Beitrag von: FromHerotoZero am 31. Mai 2023, 21:44:54
Wenn man in der Probezeit zum 15.06 gekündigt wird, muss dann das Einstiegsgeld komplett zurückgezahlt werden?

Oder nur anteilig für den Monat der Kündigung? (z.B. Einstiegsgeld 31.05 ausgezahlt, 15.06 Kündigung)
Titel: Aw: Kündigung in Probezeit: Muss Einstiegsgeld zurückgezahlt werden?
Beitrag von: horst am 31. Mai 2023, 22:53:11
Nein muss es nicht, nur wenn du selber gekündigt hast.