Wenn man in der Probezeit zum 15.06 gekündigt wird, muss dann das Einstiegsgeld komplett zurückgezahlt werden?
Oder nur anteilig für den Monat der Kündigung? (z.B. Einstiegsgeld 31.05 ausgezahlt, 15.06 Kündigung)
Nein muss es nicht, nur wenn du selber gekündigt hast.