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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: atagirl am 02. Juni 2023, 19:40:45

Titel: Fortbildungskosten verrechnen oder Fortbildung abbrechen
Beitrag von: atagirl am 02. Juni 2023, 19:40:45
Ich brauche mal Hilfe  :help:
ich fange in Juli eine 12 monatige Fortbildung im IT-Bereich an.

Jetzt habe eine Angebot das ich auf Selbstständigkeitsbasis im Vertrieb arbeiten könnte, was ich natürliche beim Jobcenter melden würde.

Jetzt frage ich mich was passieren würde, wenn mein Gewinn dem des Jobcenters übersteigen würde. Ich glaube zwar nicht das es so schnell sein word, aber je nachdem wie gut man im Verkauf ist es nicht unmöglich.

Würde das Jobcenter den Gewinn verrechnen und ich könnte die Fortbildung fertigmachen oder würde das Jobcenter die Fortbildung abbrechen.

Ich frage, da ich die Fortbildung gerne beenden würde, da der Beruf mir langfristig weiterhelfen würde.

Kann mir bitte jemand da weiterhelfen?

Danke vorab.
Titel: Aw: Fortbildungskosten verrechnen oder Fortbildung abbrechen
Beitrag von: BigMama am 02. Juni 2023, 20:37:54
Schau hierzu mal in Paragraf 16 g SGB II.
Demnach kann auch bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit eine Maßnahme zur Eingliederung weitergefördert werden.

Deine Selbständigkeit sollte hierbei nicht so viel Raum einnehmen, dass der Erfolg der Qualität gefährdet ist.