ZitatEin hilfesuchender Vater (36) schreibt eine Hilferuf-Mail: Sein achtjähriger Sohn soll 3250 Euro an das Jobcenter zurückzahlen.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-kind-soll-tausende-euro-an-das-jobcenter-zahlen
ZitatIm Nachhinein erfuhr der Vater jedoch, warum die Behörde diese Forderung gegen seinen Sohn erhoben hatte. Die Mutter habe nach der Trennung "zu viele Sozialleistungen in Anspruch genommen". Das zu viel gezahlte Bürgergeld wolle sich das Jobcenter vom Kind zurückholen.
Heißt das beim JC Kinder haften für die Eltern ?
Nein, SGB II ist ein Individual Anspruch. Aber wenn die Mutter als BG Vorstand zu Unrecht Geld fürs Kind kassiert hat, wird dieses jetzt vom Kind zurück gefordert, da es ihm auch bewilligt wurde (nur nicht ausgezahlt)
Zitat von: Hartzer Rolle am 03. Juni 2023, 18:18:35Aber wenn die Mutter als BG Vorstand zu Unrecht Geld fürs Kind kassiert hat, wird dieses jetzt vom Kind zurück gefordert, da es ihm auch bewilligt wurde (nur nicht ausgezahlt)
Der Staat hat das richtig gut gemacht mit dem Gesetz, die Mutter kassiert und das Kind zahlt im Zweifel zurück.