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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Ducky am 03. Juni 2023, 18:02:49

Titel: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: Ducky am 03. Juni 2023, 18:02:49
Hallo,

erstmal kurz ein paar Infos zu mir:

Ich habe eine Ausbildung am 5 Mai.23 erfolgreich abgeschlossen und die vergangenen 3 Jahre meine Ausbildungsgehalt mit ALG 2 aufgestockt.

Wohne immer noch bei meiner Mutter und stehe nicht im Mietvertrag, überweise ihr natürlich jeden Monat meinen Anteil der Miete.

Jetzt bin ich fast 1 Monat als Facharbeiter in der Firma angestellt.
Die letzten 3 Jahre war ich und meine Mutter von den Rundfunkgebühren ja befreit.


Wie verhält sich das denn jetzt bei mir?

Wohne derzeit immer noch bei meiner Mutter und beziehe auch keine Leistungen mehr vom Jobcenter.
Allerdings erhält meine Mutter noch Bürgergeld vom Jobcenter und Sie alleine steht auch im Mietvertrag.

Ich überweise Ihr lediglich noch den Monat die Miete.

Bin ich jetzt ab Mai verpflichtet Rundfunkgebühren zu zahlen?
Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: Sheherazade am 03. Juni 2023, 18:23:54
In befreiten Haushalten müssen erwachsene Kinder bis zum 25. Geburtstag keinen eigenen Antrag stellen und profitieren von der Befreiung der Eltern.

Quelle (https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/pressemeldungen/vertraege-reklamation/rundfunkbeitrag-was-ist-wenn-die-kinder-volljaehrig-werden-21387#:~:text=F%C3%BCr%20Familien%2C%20die%20in%20einer,weist%20die%20Verbraucherzentrale%20Bayern%20hin.)
Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: 180 am 03. Juni 2023, 18:28:17
Hallo,
in der Theorie müsstest du bezahlen. In der Praxis einfach die Füße still halten und die 18€ monatlich in die Spardose packen. Nach 3 Jahren verjähren die Gebühren jeweils und du kannst das Geld für was sinnvolles/schönes ausgeben.

Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: Ducky am 03. Juni 2023, 18:31:26
Zitat von: Sheherazade am 03. Juni 2023, 18:23:54In befreiten Haushalten müssen erwachsene Kinder bis zum 25. Geburtstag keinen eigenen Antrag stellen und profitieren von der Befreiung der Eltern.


Ich bin allerdings schon über 25 Jahre alt.

Bedeutet dass das ich schon etwas länger einen Antrag hätte stellen müssen?
Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 03. Juni 2023, 18:44:36
Azubis sind in der Regel befreit.
Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: Sheherazade am 03. Juni 2023, 19:10:27
Er ist aber kein Azubi mehr. Von daher schließe ich mich dem Rat an
Zitat von: lappa am 03. Juni 2023, 18:28:17Hallo,
in der Theorie müsstest du bezahlen. In der Praxis einfach die Füße still halten
Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: Ducky am 03. Juni 2023, 19:13:36
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 03. Juni 2023, 18:44:36Azubis sind in der Regel befreit.


Das betrifft doch dann auch Azubis die das 25 Jahr noch nicht vollendet haben.

Das heißt für mich das ich eigentlich schon bereits zahlen müsste.


Hier steht ja schon.
https://www.vzhh.de/themen/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitrag-zahlen-studium-ausbildung

2. Im Haushalt der Eltern
Wohnen Schülerinnen und Schüler, Studierende oder Auszubildende noch bei ihren Eltern, müssen sie selbst keinen Beitrag zahlen und auch keine Befreiung beantragen, wenn ihre Eltern bereits mit der Wohnung angemeldet sind und für diese bezahlen. Sind die Eltern wegen Sozialleistungen befreit, dann profitieren auch die Kinder: Bis zum Alter von 25 Jahren müssen Kinder dann nicht zahlen und auch keinen eigenen Befreiungsantrag stellen.


Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: malsumis am 03. Juni 2023, 19:50:16
sprich also mit 25 soll man sich selbst freiwillig anmelden um die zwangsabgabe zu zahlen
hätten die wohl gerne
Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. Juni 2023, 20:16:21
Zitat von: Ducky am 03. Juni 2023, 18:02:49und Sie alleine steht auch im Mietvertrag
Spielt keine Rolle, da du ja sicherlich dort deine Meldeadresse hast, laut Personalausweis.

Zitat von: Ducky am 03. Juni 2023, 18:02:49Bin ich jetzt ab Mai verpflichtet Rundfunkgebühren zu zahlen?
genau genommen Ja.
Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: horst am 03. Juni 2023, 22:39:02
Man wird ja wegen der Rundfunkgebühren angeschrieben, spätestens wenn der Wohnsitz ein anderer ist und kein Gebührenkonto hat.
Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 04. Juni 2023, 02:05:22
Zitat von: Sheherazade am 03. Juni 2023, 19:10:27Er ist aber kein Azubi mehr. Von daher schließe ich mich dem Rat an
Zitat von: lappa am 03. Juni 2023, 18:28:17Hallo,
in der Theorie müsstest du bezahlen. In der Praxis einfach die Füße still halten

Nein.
Die Frage (auf die vorhergehende Frage) war, ob er schon längst hätte einen Antrag stellen müssen. Deshalb schrieb ich: Als Azubi in der Regel v. d. Zahlung befreit.
Als Azubi schickt man seinen Antrag hin, zusammen mit einem Nachweis, d. man Azubi ist,  und wenn man nicht gerade 2000-, Azubigehalt bekommt, wird man befreit. Die Altersgrenze spielt in dem Fall (einer Ausbildung)  keine Rolle.
Da es 3 Jahre rückwirkend möglich ist, eine Befreiung zu beantragen, hätte er bis vor einem Monat so oder so  nicht zahlen müssen.
Er ist ja erst seit knapp einem Monat kein Azubi mehr. Mir ging es nur um diese Frage des TE.
Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: Ducky am 04. Juni 2023, 10:36:52
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 04. Juni 2023, 02:05:22Als Azubi schickt man seinen Antrag hin, zusammen mit einem Nachweis, d. man Azubi ist,  und wenn man nicht gerade 2000-, Azubigehalt bekommt, wird man befreit. Die Altersgrenze spielt in dem Fall (einer Ausbildung)  keine Rolle.
Da es 3 Jahre rückwirkend möglich ist, eine Befreiung zu beantragen, hätte er bis vor einem Monat so oder so  nicht zahlen müssen.
Er ist ja erst seit knapp einem Monat kein Azubi mehr. Mir ging es nur um diese Frage des TE.


Ich denke das Alter spielt in dem Fall auch eine Rolle.
Selbst wenn man Azubi ist, ist man ja grundsätzlich nicht davon befreit.

Wenn ich den Text im Link richtig verstehe, dann bin ich bereits schon länger verpflichtet Rundfunkbeiträge zu bezahlen bzw. jetzt halt nachzuzahlen.

https://www.mein-deal.com/muessen-studenten-und-auszubildende-rundfunkbeitrag-bezahlen/

"Wenn Du als Schüler, Studierender oder Auszubildender noch im Haushalt Deiner Eltern lebst, unterliegst Du nicht der Beitragspflicht und musst Dich auch nicht befreien lassen. Dies gilt natürlich nur dann, wenn Deine Eltern mit der Wohnung bereits angemeldet sind und dafür Rundfunkgebühren bezahlen. Bekommen Deine Eltern Sozialleistungen und sind von der Gebührenpflicht befreit, musst Du bis zum Alter von 25 Jahren ebenfalls nichts bezahlen, ohne dass ein eigener Befreiungsantrag notwendig ist."
 

Ich werde dieses Jahr noch 28 Jahre alt. Wenn von der Rundfunkanstalt bis dahin kein Brief bei mir ankommt, müsste ich demnach nichts davon zurückzahlen, richtig?

Sollte ich demnach einfach die nächsten Monate bis zu meinem Geburtstag die Füße still halten und hoffen das bis dahin kein Brief ankommt, da diese nach drei Jahren verjähren?



Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: 180 am 04. Juni 2023, 10:46:19
Auch weiterhin die Füße still halten und niemals selbst bei der GEZ melden!
Das Geld beiseite legen.
Im schlimmsten Fall musst du maximal 4 Jahre rückwirkend zahlen (4x18€ = ca.864€). Im besten Falle (wenn du nicht umziehst), wirst du auch in Zukunft nichts von der GEZ hören.

Falls die GEZ sich irgendwann meldet, ist es entweder verjährt oder du reichst die rückwirkende Befreiung für die Ausbildungszeiten ein.
Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 04. Juni 2023, 14:40:22
Zitat von: Ducky am 04. Juni 2023, 10:36:52
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 04. Juni 2023, 02:05:22Als Azubi schickt man seinen Antrag hin, zusammen mit einem Nachweis, d. man Azubi ist,  und wenn man nicht gerade 2000-, Azubigehalt bekommt, wird man befreit. Die Altersgrenze spielt in dem Fall (einer Ausbildung)  keine Rolle.
Da es 3 Jahre rückwirkend möglich ist, eine Befreiung zu beantragen, hätte er bis vor einem Monat so oder so  nicht zahlen müssen.
Er ist ja erst seit knapp einem Monat kein Azubi mehr. Mir ging es nur um diese Frage des TE.


Ich denke das Alter spielt in dem Fall auch eine Rolle.
Selbst wenn man Azubi ist, ist man ja grundsätzlich nicht davon befreit.

Wenn ich den Text im Link richtig verstehe, dann bin ich bereits schon länger ... 


Verflixte Axt ...  :mocking:
@Ducky
Es geht um DICH in dem Thread, oder?
Und DU magst zwar über 25 sein, warst jedoch bis vor einem Monat  noch Azubi UND hast mit ALGII aufgestockt lt. Deinem Eingangspost.

Nun mag bei anderen Azubis alles "wenn" und "aber" gelten, bei DIR ist die Sache aber recht simpel.

Natürlich kannst Du es Dir auch unnötig kompliziert machen, musst Du aber nicht.  :zwinker:
Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: Ducky am 04. Juni 2023, 14:56:23
Zitat von: lappa am 04. Juni 2023, 10:46:19Im schlimmsten Fall musst du maximal 4 Jahre rückwirkend zahlen (4x18€ = ca.864€). Im besten Falle (wenn du nicht umziehst), wirst du auch in Zukunft nichts von der GEZ hören.

Falls die GEZ sich irgendwann meldet, ist es entweder verjährt oder du reichst die rückwirkende Befreiung für die Ausbildungszeiten ein.
Habe da jetzt wieder 4 weitere Fragen.


1. Wieso denn im schlimmsten Fall 4 Jahre?
Die Rundfunkanstalt kann doch höchstens 3 Jahre alles zurückfordern?

Und Irgendwann werden die sich ja bestimmt melden. Das Einwohnermeldeamt wird denen dann nach Abfrage meine Daten einfach übergeben.

2. Könnte die Rundfunkanstalt beispielsweise auch außerhalb der Rückforderung dieser Beiträge eine Ordnungswidrigkeit feststellen ?
Also das ich dann zusätzlich noch mit Geldstrafe rechnen muss?

3. Für die rückwirkende Befreiung in der Ausbildungszeit wäre mein Ausbildungsvertrag nötig.
Oder was muss man da als Nachweis für die Befreiung einreichen?


Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: 180 am 04. Juni 2023, 15:33:01
Zitat von: Ducky am 04. Juni 2023, 14:56:231. Wieso denn im schlimmsten Fall 4 Jahre?
Die Rundfunkanstalt kann doch höchstens 3 Jahre alles zurückfordern?
Die Verjährungsfrist von 3 Jahren beginnt am 31.12. des Jahres zu laufen (auch für Forderungen aus Januar des gleichen Jahres).

Zitat von: Ducky am 04. Juni 2023, 14:56:23Und Irgendwann werden die sich ja bestimmt melden. Das Einwohnermeldeamt wird denen dann nach Abfrage meine Daten einfach übergeben.
Nicht unbedingt. Wenn die dich bislang nicht belästigt haben, werden sie es wahrscheinlich auch in Zukunft nicht machen. Dann haben sie vielleicht das Beitragskonto von deiner Mutter mit dir verknüpft und schon rutschst du durchs Raster. So lange deine Mutter also weiterhin brav ihre Befreiung einreicht, wird alles so bleiben wie es ist.

Zitat von: Ducky am 04. Juni 2023, 14:56:232. Könnte die Rundfunkanstalt beispielsweise auch außerhalb der Rückforderung dieser Beiträge eine Ordnungswidrigkeit feststellen ?
Also das ich dann zusätzlich noch mit Geldstrafe rechnen muss?
Nein, das ist in der Vergangenheit noch nie vorgekommen. Es können nur 8€ Gebühren hinzukommen (einmalig), wenn du nicht zahlst. Aber das ist lächerlich im Vergleich zur möglichen Einsparung für dich.

Zitat von: Ducky am 04. Juni 2023, 14:56:233. Für die rückwirkende Befreiung in der Ausbildungszeit wäre mein Ausbildungsvertrag nötig.
Oder was muss man da als Nachweis für die Befreiung einreichen?
Du hattest doch ALG II aufstockend erhalten. Die Befreiung vom JC wäre hier ausreichend.

Aber wie gesagt: Füße still halten und niemals die GEZ/Beitragsservice oder wie auch immer man den Mist nennt, kontaktieren! Das Geld einfach auf der hohen Kante halten (für die Zeiten, in denen du eigentlich zahlen müsstest).
Das GEZ System wird eh früher oder später zusammenbrechen, da immer mehr Leute die Zahlungen verweigern.  :sehrgut:

Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: Ducky am 04. Juni 2023, 16:17:54
Zitat von: lappa am 04. Juni 2023, 15:33:01Du hattest doch ALG II aufstockend erhalten. Die Befreiung vom JC wäre hier ausreichend.

Aber wie gesagt: Füße still halten und niemals die GEZ/Beitragsservice oder wie auch immer man den Mist nennt, kontaktieren! Das Geld einfach auf der hohen Kante halten (für die Zeiten, in denen du eigentlich zahlen müsstest).
Das GEZ System wird eh früher oder später zusammenbrechen, da immer mehr Leute die Zahlungen verweigern.  :sehrgut:



Ok gut ich denke ich habe alles soweit verstanden.

Die Bescheinigung zur Befreiung habe ich immer zusätzlich zum Leistungsbescheid bekommen.
Habe ich ganz vergessen, diese ist aber noch in meinem Ordner.


Aber nur weil immer weniger Leute diese Beiträge bezahlen, heißt das doch nicht dass das System irgendwann zusammenbrechen wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat ja entschieden das der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß sei.
Selbst wenn theoretisch irgendwann keiner mehr zahlt, wird sich halt was anderes ausgedacht.
Zum Beispiel das der Beitrag einfach vom Bruttolohn abgezogen wird oder schlimmeres.




Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 04. Juni 2023, 16:32:11
Zitat von: Ducky am 04. Juni 2023, 16:17:54wird sich halt was anderes ausgedacht
In D sicherlich möglich, Aktuell plärren die Öffentlichen ja schon wieder nach mehr Geld.
Dabei gibt es eine Menge Einsparmöglichkeiten, beim Personal den Privilegien der Anzahl der Sender, auch Orchester, Chor usw. kann weg.

Frankreich hat anders Entschieden und Österreich die Gebühr erst mal gesenkt.(was 2024 dort wird ist noch offen)
Dazu noch die ganzen skandinavischen Länder, da gibt es keine Zwangsabgabe (läuft dort über Steuern).
Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: Milla am 04. Juni 2023, 16:58:13
Irgendwie verstehe ich das Ganze nicht. Ich denke das ist eine Abgabe pro Haushalt und nicht mehr wie früher pro Person. Dann ist das doch egal wie alt und wieviel Personen da im Haushalt wohnen. Und wenn die Mutter befreit ist dann gilt das doch für den gesamten Haushalt.
Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 04. Juni 2023, 17:16:45
Zitat von: Milla am 04. Juni 2023, 16:58:13dann gilt das doch für den gesamten Haushalt.
Nein tut es nicht.

Sobald auch nur eine Person im Haushalt lebt welche nicht von der Zwangsabgabe befreit ist, muss diese zahlen.
Selbst wenn z.B. 5 andere Hartz bekommen sollten.

Pro Person war es doch noch nie oder?
Eher pro Gerät?

Zitat von: lappa am 04. Juni 2023, 15:33:01Nein, das ist in der Vergangenheit noch nie vorgekommen.
Zitat von: lappa am 04. Juni 2023, 15:33:01Es können nur 8€ Gebühren hinzukommen (einmalig), wenn du nicht zahlst.

Ich hab da schon anderes gehört.
Ab 6 Monaten im Verzug ist es eine Ordnungswidrigkeit, kann bis zu 1000€  an Bußgeld geben.

Nicht zu vergessen, es sind deswegen auch schon welche im Knast gelandet.
Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: Milla am 04. Juni 2023, 17:30:11
ZitatNein tut es nicht.
Na das haben die sich ja schön ausgedacht. Aber wie wollen die feststellen das jemand in Lohn und Brot steht?
Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 04. Juni 2023, 17:47:18
Einfacher Weg Finanzamt und Einwohnermeldeamt.

Zählt man dann nicht zum Kreis derer die Anspruch auf Befreiung haben, musst du zahlen.

Weiß nicht, ob die Schnüffelbande auch noch von Tür zu Tür geht.

Früher wollten sie ja sogar die Geräte im Haushalt zählen, wer war so Dumm und hat die rein gelassen?
Da war z.B ein TV im Kizi auch Gebührenpflichtig, Autoradio auch.
Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: 180 am 04. Juni 2023, 17:56:14
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Juni 2023, 17:16:45Ab 6 Monaten im Verzug ist es eine Ordnungswidrigkeit, kann bis zu 1000€  an Bußgeld geben.

Nicht zu vergessen, es sind deswegen auch schon welche im Knast gelandet.
Vollkommene Übertreibung und unnötige Panikmache!
Es ist bislang noch kein einziger Fall bekannt geworden, in dem es ein Bußgeld oder nennenswerte Kosten gab (abgesehen von den 8€ Säumniszuschlag und Kosten für den Gerichtsvollzieher, wenn man x Zahlungsaufforderungen und Festsetzungsbescheide ignoriert hat).

Die Leute, die im Knast gelandet waren, hatten vorher über Monate bis Jahre, Briefe von der GEZ/Beitragsservice erhalten und trotzdem die Zahlung verweigert. Und sind dann nicht wegen der Verweigerten Zahlung in Beugehaft gelandet, sondern weil sie beim Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft verweigert haben. Hätten sie beim Brief vom Gerichtsvollzieher freiwillig gezahlt oder die Vermögensauskunft abgegeben, hätte man sie niemals in Beugehaft nehmen können.

Insofern gilt: So lange die GEZ sich nicht meldet, kann man ohne Konsequenzen die Füße still halten und abwarten. Zur Sicherheit das Geld nicht ausgeben, falls es doch mal auffallen sollte.

Hausbesuche durch die GEZ Stasi gibt es schon seit 10 Jahren nicht mehr.

Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 04. Juni 2023, 18:19:20
Zitat von: lappa am 04. Juni 2023, 17:56:14Die Leute, die im Knast gelandet waren
Auch aus Überzeugung, gegen diese Zwangsabgabe.

Oder anderer "schwerster" Delikte welche dem Staat nicht passen.
Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: 180 am 04. Juni 2023, 18:31:13
Das sind Extremfälle..... auch im Knast hätten sie sofort entlassen werden müssen, wenn sobald sie den Beitrag gezahlt hätten oder die Vermögensauskunft abgegeben hätten.
Das war die freie Entscheidung der Leute, dass sie bewusst in den Knast wollten um das System vorzuführen.


Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: horst am 04. Juni 2023, 22:11:28
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Juni 2023, 17:47:18Weiß nicht, ob die Schnüffelbande auch noch von Tür zu Tür geht.
Der Messwagen mit der großen Antenne spürt dich auf. :lachen:
Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: Reiner1970 am 04. Juni 2023, 23:12:40
Zitat von: horst am 04. Juni 2023, 22:11:28
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Juni 2023, 17:47:18Weiß nicht, ob die Schnüffelbande auch noch von Tür zu Tür geht.
Der Messwagen mit der großen Antenne spürt dich auf. :lachen:

Den Quatsch haben tatsächlich viele geglaubt  :grins:
Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 05. Juni 2023, 15:52:04
Zitat von: horst am 04. Juni 2023, 22:11:28Der Messwagen mit der großen Antenne
Vor langer Zeit war aber eins ganz oft der Fall.

Diese Schnüffelbande ist bevorzugt Abends unterwegs gewesen und hat darauf geachtet, in welchen Wohnungen ein TV vor sich hin Geflimmert hat.
Titel: Aw: Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?
Beitrag von: horst am 05. Juni 2023, 16:51:04
Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Juni 2023, 15:52:04Diese Schnüffelbande ist bevorzugt Abends unterwegs gewesen und hat darauf geachtet, in welchen Wohnungen ein TV vor sich hin Geflimmert hat.
meine Oma mit sehr kleiner Rente hatten sie damals auch erwischt beim Radiohören.