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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: Neo333 am 05. Juni 2023, 18:37:01

Titel: Minijob: Stolpersteine mit der Krankenversicherung
Beitrag von: Neo333 am 05. Juni 2023, 18:37:01
ZitatBürgergeldbezieher, Studenten, Auszubildende, Alleinerziehende oder Rentner: Viele Arbeitnehmer/innen üben in den unterschiedlichsten Branchen einen Minijob aus. Eine wichtige Frage ist die nach der Krankenversicherung im Minijob. Hier können Minijobber schnell auf Stolpersteine stoßen. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die Bedeutung von Minijobs und worauf bei der Krankenversicherung zu achten ist.

https://www.gegen-hartz.de/news/minijob-stolpersteine-mit-der-krankenversicherung
Titel: Aw: Minijob: Stolpersteine mit der Krankenversicherung
Beitrag von: Hartzer Rolle am 05. Juni 2023, 19:05:24
Sorry, aber wer immer noch glaubt, mit Minijob automatisch krankenversichert zu sein, lebt hinterm Mond.
Dass dem nicht so ist, ist doch keine Neuigkeit.
Titel: Aw: Minijob: Stolpersteine mit der Krankenversicherung
Beitrag von: horst am 05. Juni 2023, 19:53:06
Der AG meldet doch einen Minijobber automatisch an war bei meinem Nebenjob im Hartz4 Bezug doch auch so.
ZitatAls Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie die Anmeldung Ihrer Minijobber spätestens 6 Wochen nach dem Beginn des Minijobs bei der Minijob-Zentrale vornehmen.

Bestimmte Branchen sind aber zu einer Sofortmeldung verpflichtet. Die Sofortmeldung müssen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung abgeben. 

Das kannte ich noch nicht.

ZitatAngaben zum Krankenversicherungsschutz bei kurzfristiger Beschäftigung

Seit Jahresbeginn 2022 müssen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin bei der Anmeldung eines gewerblichen Minijobbers auch Angaben zu dessen Krankenversicherungsschutz machen. Allerdings nur, wenn es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt.

Dafür benötigen Sie einen Nachweis über die entsprechende Krankenversicherung Ihres Minijobbers oder Ihrer Minijobberin. Diese müssen Sie zu den Entgeltunterlagen nehmen. Der Nachweis kann eine Bescheinigung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sein oder auch eine Kopie der Versicherungskarte der Minijobberin.

Bei der Meldung der beschäftigten Person ist dann anzugeben, ob diese gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Im Formular wählen Sie im Feld "Kennzeichen Krankenversicherung" dann zwischen
https://www.minijob-zentrale.de/DE/minijob-anmelden/minijob-im-gewerbe-anmelden/minijob-im-gewerbe-anmelden_node.html#
Titel: Aw: Minijob: Stolpersteine mit der Krankenversicherung
Beitrag von: Neo333 am 06. Juni 2023, 18:05:48
Zitat von: Hartzer Rolle am 05. Juni 2023, 19:05:24Dass dem nicht so ist, ist doch keine Neuigkeit.

Also wenn man als Informierter von sich ausgeht, dann ist das natürlich keine Neuigkeit. Was ja klar ist. Ansonsten wäre das schon neu für einen uninformierten Menschen.
Titel: Aw: Minijob: Stolpersteine mit der Krankenversicherung
Beitrag von: selbiger am 06. Juni 2023, 18:20:55
Zitat von: Neo333 am 06. Juni 2023, 18:05:48Also wenn man als Informierter von sich ausgeht, dann ist das natürlich keine Neuigkeit. Was ja klar ist. Ansonsten wäre das schon neu für einen uninformierten Menschen.

nur sehen das einige hier nicht so,und werden entsprechend komisch..ist hier aber an der tagesordnung..must dir nichts dabei denken..