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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Fassbrause am 05. Juni 2023, 19:55:13

Titel: Egv und fragen dazu
Beitrag von: Fassbrause am 05. Juni 2023, 19:55:13
Hi

Ich habe meine erste EGV bekommen und direkt Fragen dazu.

Kann von mir verlangt werden mich per Mail und Online zu bewerben oder kann ich auch den Postweg wählen?

Muss keine Kostenübernahme in der EGV geregelt sein ?

Ich soll mich als Helfer bewerben. Steht mir nicht frei mich als Geselle oder auch als Quereinsteiger in einem anderen Beruf zu bewerben ?

Fallen euch andere Dinge ein die geändert werden sollten ?

Kann ich eine Änderung verlangen oder bin ich verpflichtet es pünktlich so unterschrieben abzugeben ?

Ich danke euch sehr !
Grüße
Fassbrause

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Titel: Aw: Egv und fragen dazu
Beitrag von: horst am 05. Juni 2023, 20:12:32
Zitat von: Fassbrause am 05. Juni 2023, 19:55:13Kann von mir verlangt werden mich per Mail und Online zu bewerben oder kann ich auch den Postweg wählen?
du kannst dich überall bewerben da gibt es keine Grenze.
Zitat von: Fassbrause am 05. Juni 2023, 19:55:13Muss keine Kostenübernahme in der EGV geregelt sein ?
kann man ja noch in der EGV einfügen lassen.
Zitat von: Fassbrause am 05. Juni 2023, 19:55:13Ich soll mich als Helfer bewerben. Steht mir nicht frei mich als Geselle oder auch als Quereinsteiger in einem anderen Beruf zu bewerben ?
Man muss sich überall bewerben, auch als Helfer.
Zitat von: Fassbrause am 05. Juni 2023, 19:55:13Kann ich eine Änderung verlangen oder bin ich verpflichtet es pünktlich so unterschrieben abzugeben ?
5 Bewerbungen im Monat ist völlig ok.
2 Wochen Zeit kann gefordert werden wenn du noch was ändern möchtest.
Titel: Aw: Egv und fragen dazu
Beitrag von: a_good_heart am 05. Juni 2023, 20:19:51
Zitat von: Fassbrause am 05. Juni 2023, 19:55:13...bin ich verpflichtet es pünktlich so unterschrieben abzugeben ?

Nein, du bist gar nicht verpflichtet eine EinV zu unterschreiben. :zwinker:
Titel: Aw: Egv und fragen dazu
Beitrag von: horst am 05. Juni 2023, 20:26:28
Zitat von: a_good_heart am 05. Juni 2023, 20:19:51Nein, du bist gar nicht verpflichtet eine EinV zu unterschreiben. :zwinker:
wenn er was ändern will, wird er wollen.
Titel: Aw: Egv und fragen dazu
Beitrag von: a_good_heart am 05. Juni 2023, 20:48:23
Zitat von: horst am 05. Juni 2023, 20:26:28
Zitat von: a_good_heart am 05. Juni 2023, 20:19:51Nein, du bist gar nicht verpflichtet eine EinV zu unterschreiben. :zwinker:
wenn er was ändern will, wird er wollen.

Falsch. Wenn er das Ding unterschreibt, gilt es so wie es ist und er kann nichts mehr ändern...
Wenn er etwas geändert haben möchte, muss er einen Gegenvorschlag unterbreiten :yes:
Titel: Aw: Egv und fragen dazu
Beitrag von: Fassbrause am 05. Juni 2023, 23:13:29
Danke für eure Antworten.
Ich hätte nichts dagegen zu unterschreiben, da ich 5 Bewerbungen absolut nicht zu viel finde. Und einen VA möchte ich auch nicht. Dann werde ich mal nicht unterschreiben und das Ding mit meinen "Vorschlägen" zurückgeben.
Titel: Aw: Egv und fragen dazu
Beitrag von: Simone- am 06. Juni 2023, 13:02:55
Zitat von: Fassbrause am 05. Juni 2023, 23:13:29Dann werde ich mal nicht unterschreiben und das Ding mit meinen "Vorschlägen" zurückgeben.
Vermutlich hast das mit dem Gegenvorschlag falsch verstanden :grins:. Es läuft so:

1. NICHT unterschreiben.
2. Stattdessen Gegenvorschlag schicken.
3. Abwarten.

Zum Gegenvorschlag:
Mit dem schriftlichen und nachweisbar eingereichten Gegenvorschlag beginnt die Verhandlungsphase.

Um das aus dem Weg zu räumen:

Anders stellt sich die Situation dar im Fall der Weigerung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, Verhandlungen zu führen. Dann kann der Leistungsträger unmittelbar einen Verwaltungsakt erlassen, ohne zuvor in (von vorneherein fruchtlose) Verhandlungen getreten zu sein. Das gilt auch dann, wenn aus den Vorschlägen des Hilfebedürftigen klar hervorgeht, dass der Abschluss einer EinV nicht erwünscht ist bzw. vereitelt werden soll.
Sonnhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 15, Rn. 142


Den Anfang etwa so: Ihren Vorschlag der EGV habe ich wohlwollend geprüft, kann jedoch in dieser Form so leider nicht unterschrieben werden.

Das Ende sinngemäß so: Eine geänderte EGV werde ich gerne erneut prüfen und ggf. unterschreiben.

Damit der/die SB nicht auf die Idee kommt, den VA ohne Verhandlungsphase zu erlassen, würde ich das hier mit erwähnen:

Die neuere Rechtsprechung des BSG berücksichtigt nunmehr den Willen des Gesetzgebers und gibt der konsensualen Lösung den Vorzug. Damit kann der Leistungsträger die vom Gesetzgeber gewünschte Verhandlungsführung nicht dadurch umgehen, dass ein Verwaltungsakt erlassen wird, um die Regelungsinhalte einseitig und hoheitlich vorzugeben. Es kann nur eine EGV zulässig durch Verwaltungsakt ersetzt werden, über die zuvor mit dem Leistungsberechtigten verhandelt worden ist. Der Erlass eines eine EGV ersetzenden Verwaltungsaktes mit einem von der verhandelten EGV abweichenden Inhalt ist rechtswidrig.
Sonnhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 15, Rn. 30


Noch ein Hinweis: In wie fern diese Texte alle jetzt noch gültig sind, weiß ich nicht. Aber ich denke, hier wird sich auch mit Bürgergeld nichts wesentliches verändert haben.
Titel: Aw: Egv und fragen dazu
Beitrag von: horst am 06. Juni 2023, 13:12:04
Zitat von: a_good_heart am 05. Juni 2023, 20:48:23
Zitat von: horst am 05. Juni 2023, 20:26:28
Zitat von: a_good_heart am 05. Juni 2023, 20:19:51Nein, du bist gar nicht verpflichtet eine EinV zu unterschreiben. :zwinker:
wenn er was ändern will, wird er wollen.

Falsch. Wenn er das Ding unterschreibt, gilt es so wie es ist und er kann nichts mehr ändern...
Wenn er etwas geändert haben möchte, muss er einen Gegenvorschlag unterbreiten :yes:
ansonsten regelt es der §11 SGB I
Die persönliche und erzieherische Hilfe gehört zu den Dienstleistungen.
Titel: Aw: Egv und fragen dazu
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. Juni 2023, 19:50:02
Fassbrause


Zitat von: Fassbrause am 05. Juni 2023, 19:55:13Kann von mir verlangt werden mich per Mail und Online zu bewerben oder kann ich auch den Postweg wählen?

Muss keine Kostenübernahme in der EGV geregelt sein ?
Doch ansonsten ist sie "nichtig"
ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung) (http://hartz.info/index.php?topic=726.0)

Zitat von: Simone- am 06. Juni 2023, 13:02:55Noch ein Hinweis: In wie fern diese Texte alle jetzt noch gültig sind, weiß ich nicht. Aber ich denke, hier wird sich auch mit Bürgergeld nichts wesentliches verändert haben.
Ab dem 01.07. hat sich das erledigt denn da gilt dann der Kooperationsplan.
siehe auch im Anhang unter Kooperationsplan.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]