Hallo zusammen,
bin ein bisschen damit überfordert, auf was ich achten muss, wenn ich einen Job annehme.
Ich habe morgen nach dem Vorstellungsgespräch und Probearbeiten einen Termin um zu gucken, ob wir uns vertraglich einigen können.
Bis vor kurzem war ich noch in einer Maßnahme, da hätte ich auf jeden Fall Einstiegsgeld bekommen. Da die Sachbearbeiter bei uns wechseln wie sonst was (während der Maßnahme ist es jemand anderes, als davor und überhaupt), weiß ich auch gar nicht so recht an wen ich mich da wenden kann.
Überbrückungsgeld beantragen macht wahrscheinlich Sinn.
Und ansonsten einfach formlos schreiben, dass ich ab XX.XX.2023 in einem Arbeitsverhältnis bin und somit kein Bürgergeld mehr benötige?
Wohngeld kann man vermutlich erst beantragen, wenn man weiß, wie viel man verdient?
"und Probearbeiten"
So etwas würde ich sofort ablehnen. Zum Probearbeiten ist die Probezeit da. Darum heißt die ja auch so. Probearbeiten muss auch bezahlt werden
Es scheint sich ja mehr um einen "Schnuppertag" (Vorstellungsgespräch und Kennenlernen des Arbeitsbereichs bzw. -platz) als um ein Probearbeiten zu handeln.
@MsXyz: Warte erstmal den morgigen Tag ab.
Es waren auch mehr Schnupperstunden. War ca 3 Stunden da, habe bei jeweils einer Kollegin mal über die Schulter geschaut und etwas kennen gelernt.
Um deine Frage noch zu beantworten oder wenigstens einen Teil davon: Solltet ihr euch einig werden, dann reichst du eine Veränderungsmitteilung ein, das Jobcenter wird sich dann noch melden, was sie von dir brauchen. Je nachdem wie lange dein derzeitiger Bewilligungszeitraum noch läuft und wann dein erster Lohn kommt, hast du noch Anspruch auf Leistungen. Das Jobcenter wird sich dann noch melden, wenn sie was an Unterlagen brauchen. Mit dem irgendwann folgenden Aufhebungsbescheid kannst du dann ja Wohngeld beantragen.
Zitat von: Sheherazade am 06. Juni 2023, 21:57:45Um deine Frage noch zu beantworten oder wenigstens einen Teil davon: Solltet ihr euch einig werden, dann reichst du eine Veränderungsmitteilung ein, das Jobcenter wird sich dann noch melden, was sie von dir brauchen. Je nachdem wie lange dein derzeitiger Bewilligungszeitraum noch läuft und wann dein erster Lohn kommt, hast du noch Anspruch auf Leistungen. Das Jobcenter wird sich dann noch melden, wenn sie was an Unterlagen brauchen. Mit dem irgendwann folgenden Aufhebungsbescheid kannst du dann ja Wohngeld beantragen.
Danke.
Wenn ich das Einstiegsgeld beantragen möchte, muss ich das ja vor dem unterschreiben des Vertrages machen.
Die Veränderungsmitteilung macht dann aber vermutlich erst Sinn, wenn der Vertrag auch unterschrieben ist, oder?
Die Bedingungen zum Einstiegsgeld werden unterschiedlich gehandhabt. Am besten in deinem Jobcenter nachfragen um sicher zu gehen. Veränderungsmitteilung erst wenn der Vertrag unterzeichnet wurde, ja.
Wäre ich noch in der Maßnahme, wäre das mit dem Einstiegsgeld kein Thema. Habe die Einladung zum Vorstellungsgespräch aber erst zwei Tage nach Ende der Maßnahme bekommen... sonst hätte ich das auch verlängert...
Ich habe bei meinem Fallmanager mal angefragt..
Müssen uns ja eh auch erstmal einig werden.
Was auch beantragt werden kann, ist eine Fahrtkostenerstattung bzw. ein Zuschuss dazu, wenn du täglich pendeln musst und/oder z. B. eine Monatskarte für den ÖPNV benötigst. In den fachlichen Weisungen der BA zu der Thematik steht:
"Leistungen aus dem VB können nach § 16g Abs. 2 SGB II zur nachhaltigen Eingliederung in Arbeit bis zu 6 Monate nach Beschäftigungsaufnahme erbracht werden, auch wenn die Hilfebedürftigkeit aufgrund des zu berücksichtigenden Einkommens entfallen ist. Leistungen aus dem Vermittlungsbudget können zum Beispiel erforderlich sein, wenn erst nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses festgestellt wird, dass für die Fortführung der Beschäftigung eine vorübergehende Unterstützung der Mobilität (z. B. Fahrtkosten) notwendig ist".
Ich war mal im JC tätig, da habe ich regelmäßig sowas bewilligt. Auch Reparaturkosten für ein Auto (teilweise sogar Anschaffungskosten für einen gebrauchten PKW in Höhe von ca. 2000 €) oder die Kosten für die Anschaffung nötiger Arbeitsutensilien (außer Schutzausrüstung, da die der AG stellen muss) kann finanziert werden.
Dankeschön. :)
Wir konnten uns vertraglich einigen.
Da es (noch) keine Vollzeitstelle ist, ist das Gehalt zwar angemessen, aber dennoch etwas knapp.
Vermutlich muss ich das Einstiegsgeld jetzt beantragen (ist das formlos?) Und auch heute noch die Veränderungsmitteilung machen?
Ich habe den Vertrag noch nicht unterschrieben, weil immer gesagt wurde, Einstiegsgeld gibt es nur, wenn man das vor der Vertragsunterzeichnung beantragen muss.
Zitat von: MsXyz am 07. Juni 2023, 15:18:48Da es (noch) keine Vollzeitstelle ist, ist das Gehalt zwar angemessen, aber dennoch etwas knapp.
Das heißt was genau, hast du unter Berücksichtigung des Erwerbstätigenfreibetrages noch Anspruch auf Bürgergeld oder nicht?
Zitat von: Sheherazade am 07. Juni 2023, 16:24:08Zitat von: MsXyz am 07. Juni 2023, 15:18:48Da es (noch) keine Vollzeitstelle ist, ist das Gehalt zwar angemessen, aber dennoch etwas knapp.
Das heißt was genau, hast du unter Berücksichtigung des Erwerbstätigenfreibetrages noch Anspruch auf Bürgergeld oder nicht?
Den musste ich erstmal googlen. Habe ich nicht. Wohngeld könnte ich eventuell beantragen.
Das Überbrückungsgeld muss man dann als Darlehen zurück zahlen?
MsXyz
Zitat von: MsXyz am 07. Juni 2023, 19:24:40Das Überbrückungsgeld muss man dann als Darlehen zurück zahlen?
Ja
Einstiegsgeld nicht.
MfG FN
Es kann beides beantragt werden, das Überbrückungsdarlehen um über die Runden zu kommen und das Einstiegsgeld für mehrere Monate.
Zitat von: BigMama am 07. Juni 2023, 19:38:47Es kann beides beantragt werden, das Überbrückungsdarlehen um über die Runden zu kommen und das Einstiegsgeld für mehrere Monate.
Ja, das hatte ich so im Kopf. Aber ob ich da Schulden haben möchte..... dann vermutlich doch lieber Familie fragen...
Aber da muss ich nochmal genauer gucken...
Und mich morgen mal um alles kümmern...
Zitat von: MsXyz am 07. Juni 2023, 21:14:24Aber ob ich da Schulden haben möchte..... dann vermutlich doch lieber Familie fragen...
Musst du selbst entscheiden. Familie fragen geht natürlich auch, das wäre gelebte Subsidiarität. Das Überbrückungsdarlehen ist halt zinsfrei. Ich hatte das damals genommen, als ich von der Arbeitslosigkeit in meinen ersten Job gewechselt bin, um den ersten Monat gut zu überstehen finanziell. Je nachdem, wie viel du verdienst, kann man sich ggf. auch darauf einigen, dass das Darlehen in 2. Raten zurückgezahlt wird. Das musst du mit dem JC bzw. der BA klären. Ich kenne selbst Fälle, in denen das möglich war.
Danke schon mal für die Antworten.
Wegen Überbrückungsgeld werde ich mich nochmal informieren...
Sind die Anträge auf Einstiegsgeld und Fahrkostenerstattung einfach formlos zu machen? Oder gibt es da irgendwas zu beachten?
Muss mein Vertrag da von mir unterschrieben sein? Bei der Maßnahme wo ich war hieß es immer, man solle den Vertrag noch nicht unterschreiben und vorher vorbei bringen...
Mein Sachbearbeiter hat darauf nicht wirklich geantwortet.
Zitat von: MsXyz am 08. Juni 2023, 18:22:35Sind die Anträge auf Einstiegsgeld und Fahrkostenerstattung einfach formlos zu machen? Oder gibt es da irgendwas zu beachten?
Muss mein Vertrag da von mir unterschrieben sein? Bei der Maßnahme wo ich war hieß es immer, man solle den Vertrag noch nicht unterschreiben und vorher vorbei bringen...
Mein Sachbearbeiter hat darauf nicht wirklich geantwortet.
Die Anträge kannst du formlos telefonisch, per Briefpost oder E-Mail (oder über das BA-Onlineportal) stellen. Der zuständige Mitarbeiter wird dir dann die Dokumente, die auszufüllen sind, zukommen lassen. Und ja, die Anträge müssen gestellt werden,
bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Siehe dazu § 324 SGB III, worin es heißt:
"Leistungen der Arbeitsförderung werden nur erbracht, wenn sie vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses beantragt worden sind." Allerdings kann in besonderen Fällen auch eine verspätete Antragstellung zugelassen werden, die muss aber gesondert begründet werden, denn im gleichen Pararaphen steht auch:
"Zur Vermeidung unbilliger Härten kann die Agentur für Arbeit eine verspätete Antragstellung zulassen."Wenn du das beantragst und schon einen unterschriebenen Arbeitsvertrag vorliegt, kann es sein, dass der Vermittler dir sagt, dass die Tatsache, dass du den Job nun ja schon sicher hast, ja zeigt, dass du keine Förderung mehr nötig hast. Daher immer vor Unterschrift etwas beantragen.
Zitat von: Phil_N am 09. Juni 2023, 08:26:19Zitat von: MsXyz am 08. Juni 2023, 18:22:35Sind die Anträge auf Einstiegsgeld und Fahrkostenerstattung einfach formlos zu machen? Oder gibt es da irgendwas zu beachten?
Muss mein Vertrag da von mir unterschrieben sein? Bei der Maßnahme wo ich war hieß es immer, man solle den Vertrag noch nicht unterschreiben und vorher vorbei bringen...
Mein Sachbearbeiter hat darauf nicht wirklich geantwortet.
Die Anträge kannst du formlos telefonisch, per Briefpost oder E-Mail (oder über das BA-Onlineportal) stellen. Der zuständige Mitarbeiter wird dir dann die Dokumente, die auszufüllen sind, zukommen lassen. Und ja, die Anträge müssen gestellt werden, bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Siehe dazu § 324 SGB III, worin es heißt:
"Leistungen der Arbeitsförderung werden nur erbracht, wenn sie vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses beantragt worden sind." Allerdings kann in besonderen Fällen auch eine verspätete Antragstellung zugelassen werden, die muss aber gesondert begründet werden, denn im gleichen Pararaphen steht auch: "Zur Vermeidung unbilliger Härten kann die Agentur für Arbeit eine verspätete Antragstellung zulassen."
Wenn du das beantragst und schon einen unterschriebenen Arbeitsvertrag vorliegt, kann es sein, dass der Vermittler dir sagt, dass die Tatsache, dass du den Job nun ja schon sicher hast, ja zeigt, dass du keine Förderung mehr nötig hast. Daher immer vor Unterschrift etwas beantragen.
Okay vielen Dank. Ich hab den Vertrag mitgenommen, aber noch nicht unterschrieben.. und sie auf Anfang der Woche vertröstet und jetzt überlegt, ob ich nochmal mit den stunden gucken müsste, dann würde ich sie ja nochmal vertrösten...
Wenn ich den Antrag weggeschickt habe, darf ich dann unterschreiben?
Ruf doch mal deinen Sachbearbeiter an, wenn du ein mulmiges Gefühl hast, den künftigen Arbeitgeber mit dem AV vertrösten zu müssen.
Zitat von: MsXyz am 09. Juni 2023, 10:16:41Wenn ich den Antrag weggeschickt habe, darf ich dann unterschreiben?
Ja.
Zitat von: Sheherazade am 09. Juni 2023, 10:20:41Ruf doch mal deinen Sachbearbeiter an, wenn du ein mulmiges Gefühl hast, den künftigen Arbeitgeber mit dem AV vertrösten zu müssen.
Mit dem kam ich dooferweise nicht so gut zurecht. Hatte zwischendurch einen, der mich über die Maßnahme aufgeklärt hatte und mir versprochen hatte, dass ich mich bei ihm melden kann, wenn es Probleme mit Einstiegsgeld und so gibt.... Da habe ich auch als erstes ne Mail hingeschickt (damit das alles nicht so lange dauert), er hat sie einfach weiter geleitet an den anderen Sachbearbeiter...
Der hat mir schon geantwortet und das zur kenntniss genommen, weil ich wissen wollte, was er dafür braucht und er wollte nur den Arbeitsvertrag...
Wäre ich 2-3 Tage länger in der Maßnahme gewesen und hätte dann verlängert, hätte ich das Geld auf jeden Fall bekommen...
Die Situation hat sich nochmal geändert.... war mir zwar mit dem Arbeitgeber einig, er hat auch unterschrieben, aber ich musste ihn ja nochmal mitnehmen, ohne dass er unterschrieben war wegen Antrag auf Einstiegsgeld..
Wollte morgen oder übermorgen hin, um zu unterschreiben, weil die direkte Kollegin letzte Woche im Urlaub war und hab mich schon gewundert, dass sie sich nicht melden.
Heute kam dann die Mail, dass sie mir den Job doch nicht geben möchten, sie glauben, ich passe nicht so gut ins Team wie gedacht... ich solle die Vertragsunterlagen und Mitarbeiterdatenblätter zurück senden.
Die Datenblätter habe ich aber schon ausgefüllt und möchte sie so ungern zurück schicken.
Am sinnvollsten wäre wahrscheinlich auch, ich würde nochmal schriftlich mit Unterschrift was bekommen, dass der Vertrag doch nicht zu stande kommt, oder? Evtl auch eine Kündigung vor Arbeitsantritt oder so.
Kenne mich da nicht so aus...
Du hast den Vertrag am 09.06. erhalten und ihn immer noch nicht unterschrieben eingereicht, nach 12 Tagen? Oder hab ich hier was falsch verstanden?
Zitat von: BigMama am 21. Juni 2023, 20:15:52Du hast den Vertrag am 09.06. erhalten und ihn immer noch nicht unterschrieben eingereicht, nach 12 Tagen? Oder hab ich hier was falsch verstanden?
Wir hatten einen Termin, wo ich dann nochmal ein paar Fragen hatte und unter anderem nochmal wegen den Stunden reden wollte. Da die direkte Kollegin im Urlaub war, wollten wir das jetzt Anfang der Woche nachholen.
Und jetzt kam die Absage.
Ich konnte ihn gar nicht einreichen, weil nichts abschließend geklärt war. Und jetzt wollen sie ja eh nicht mehr.
Zitat von: MsXyz am 21. Juni 2023, 21:20:43Wir hatten einen Termin, wo ich dann nochmal ein paar Fragen hatte und unter anderem nochmal wegen den Stunden reden wollte.
Du hast wohl zu viele (unangenehme) Fragen gestellt, die Arbeitgeber heutezutage wollen lieber Mitarbeiter die auf gut Deutsch "die fresse halten und einfach arbeiten" und nicht deppernde Fragen stellen :grins:
Zitat von: Harald53 am 21. Juni 2023, 23:00:37Du hast wohl zu viele (unangenehme) Fragen gestellt
Der AG hatte wohl eher keine Lust sich weiter verarschen zu lassen.
Bei der Vorgehensweise wundert es mich da auch nicht das der AG abgesagt hat.
Am 06 schreibst du, du hättest am nächsten Tag ein Vorstellungsgespräch mit Probearbeiten und einen Termin um das vertragliche zu besprechen.
Abends am 06 warst du angeblich schon 3 Stunden da gewesen und hast einer Kollegin über die Schulter geschaut.
Am 07 morgens hast du bei deinem FM wegen Einstiegsgeld angefragt.
Nachmittags hast du dich mit dem AG schon vertraglich geeinigt.
Abends schreibst du, du willst dich am nächsten Tag um alles kümmern.
Am 09 hast du angeblich den noch nicht unterschriebenen Vertrag mitgenommen
Ein SB hat zudem auf deine Anfrage geantwortet und gesagt er bräuchte nur den AV
Da hättest du schon alles regeln können wegen Einstiegsgeld und anschließend den Vertrag unterschreiben können.
Am 21 warst du (schon wieder) mit dem AG einig und er hat auch den AV unterschrieben. Du musstest den AV, aber noch mal ohne Unterschrift mitnehmen wegen Einstiegsgeld.
Hää. Hat er nun unterschrieben oder nicht und hattest du nicht angeblich schon am 09 den AV ohne Unterschrift mitgenommen?
Dann willst du erst am nächsten oder am übernächsten Tag hin zum unterschreiben. Wieso hin zum unterschreiben? Du hast doch den Vertrag mit. Brauchst doch nur noch unterschreiben und abgeben.
Und was ist eigentlich noch aus deiner geplanten Selbstständigkeit geworden??