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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: ralfverl am 07. Juni 2023, 12:12:50

Titel: Einladung, aber verstehe nicht was gemeint ist
Beitrag von: ralfverl am 07. Juni 2023, 12:12:50
Hallo,

ich habe eine Einladung erhalten und würde gerne um Meinungen bitten, ob das alles seine Richtigkeit hat. Ich verstehe leider überhaupt nicht, was das alles zu bedeuten hat. Wie kann denn eine Leistung sanktioniert werden, die aber aufgehoben wird. Kapier das einfach nicht. Ein Antrag auf Weiterbewilligung wurde eingereicht, aber statt eines Bescheides kam dieser folgende Brief.


Einladung

bitte kommen Sie zum unten angegebenen Termin in das Jobcenter Verl

Termindaten XXXXXXXXXXXXXXXX


Bitte Personalausweis mitbringen.

Festellung Ihrer beruflichen Situation & Besprechung/ Vorstellung von Unterstützungsmöglichkeiten sowie Erstellung einer aktuell gültigen Eingliederungsvereinbarung.

Dieser Termin dient der Erfüllung Ihrer Mitwirkungspflichten für die Weiterbewilligung der Leistungen sowie zur Feststellung ihrer aktuellen beruflichen Situation und einem Beratungsgespräch. Dieses ist eine Aufforderung zum persönlichen Erscheinen nach §61 SGB1. In dem Fall, dass Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, können Leistungen versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen (§§ 66,67 SGB1). Grund hierfür ist, dass ein persönlicher Termin im Rahmen Ihres Weiterbewilligungsantrags erforderlich ist.

Sollten Sie am 22.06.23 arbeitsunfähig erkrankt sein, informieren Sie bitte Ihren Ansprechpartner über die Arbeitsunfähigkeit und reichen Sie die ärztlichen Bescheinigung spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit beim Jobcenter ein.

Bitte beachten Sie im Krankheitsfall. Eine ärztliche bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend, dass Sie nicht in der Lage sind, einen Meldetermin wahrzunehmen. Die Vorlage einer einfachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann daher nicht als wichtiger Grund für Ihr Nichterscheinen zum genannten Termin anerkannt werden. Sollten Sie den genannten Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrhnehmen können, legen Sie eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes vor, aus der hervorgeht, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen gehindert sind den Termin wahrzunehmen. Sofern Ihnen Kosten für die Bescheinigung entstehen, werden diese im Umfang von 5,36 Euro übernommen.

Dies ist eine Einladung nach §59 Zweites Buch Sozialgesestzbuch (SGB2) in Verbindung mit §309 Abs 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB3).

Wenn Sie dieser Einladung ohne wichtigen Grund nicht nachkommen, wird Ihr Bürgergeld um 10 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs nach §20 SGB 2 für die Dauer von einem Monat gemindert.

Bitte beachten Sie unbedingt die nachfolgenden Rechtsfolgebelehrungen im Hinblick auf ein mögliches Meldeversäumnis und die weiteren Hinweise.

Unter bestimmten Voraussetzungen können notwendige Reisekosten erstattet werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter. 


Dann sind da noch die RFB bei und ein Blatt zum ankreuzen.

Hoffe auf eure Beteiligung

Mit freundlichen Grüßen
Ralf
Titel: Aw: Einladung, aber verstehe nicht was gemeint ist
Beitrag von: am 07. Juni 2023, 13:07:30
Das ist eine ganz simple Einladung des für dich zuständigen Arbeitsvermittlers. Mit Rechtsfolgebelehrung.

Er wird wie es ja in der Einladung steht, mit dir über folgendes :
Zitat von: ralfverl am 07. Juni 2023, 12:12:50Festellung Ihrer beruflichen Situation & Besprechung/ Vorstellung von Unterstützungsmöglichkeiten sowie Erstellung einer aktuell gültigen Eingliederungsvereinbarung.
sprechen.
Er wird fragen, ob du dich bewirbst, was du dir vorstellen kannst, ob es Weiterbildungen oder Umschulungen gibt, die zu deinem bisherigen Berufsweg passen, oder dir auch was anderes vorstellen bzw. anbieten.

Die Eingliederungsvereinbarung schließt du gemeinsam mit dem Mitarbeiter ab. Du hast das Recht dich selber einzubringen. Der Inhalt ist in großen Teilen verhandelbar.
Du hast ebenfalls das Recht, diese Vereinbarung vor Unterschrift mit nach Hause zu nehmen und sorgfältig zu prüfen.
Titel: Aw: Einladung, aber verstehe nicht was gemeint ist
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 07. Juni 2023, 16:29:58
Ich verstehe es so, das Leistungen versagt (nicht: aufgehoben) werden können, wenn Du an dem Tag dort nicht erscheinst. Also erstmal keine Zahlung. Holst Du den Termin nach, wird die Zahlung wieder (bzw weiter) inkl. Nachzahlung erfolgen, jedoch 1 Monat um 10% gekürzt.
Titel: Aw: Einladung, aber verstehe nicht was gemeint ist
Beitrag von: horst am 07. Juni 2023, 16:36:00
den §61 SGB1 kannte ich noch nicht, der ist neu in dem Bürgergeld schreiben vom JC.
Titel: Aw: Einladung, aber verstehe nicht was gemeint ist
Beitrag von: ralfverl am 07. Juni 2023, 19:24:39
Ich habe das anders verstanden, aber interessant welche Interpretationen es noch gibt. Danke für den Input.



Titel: Aw: Einladung, aber verstehe nicht was gemeint ist
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. Juni 2023, 19:28:34
Zitat von: ralfverl am 07. Juni 2023, 19:24:39Ich habe das anders verstanden, aber interessant welche Interpretationen es noch gibt. Danke für den Input.
wie denn ?
im Prinzip ist in Antwort 1 von User Nö alles gesagt.

MfG FN
Titel: Aw: Einladung, aber verstehe nicht was gemeint ist
Beitrag von: ralfverl am 07. Juni 2023, 19:35:19
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Juni 2023, 19:28:34
Zitat von: ralfverl am 07. Juni 2023, 19:24:39Ich habe das anders verstanden, aber interessant welche Interpretationen es noch gibt. Danke für den Input.


wie denn ?
im Prinzip ist in Antwort 1 von User Nö alles gesagt.

MfG FN

Den Teil hatte ich noch verstanden.