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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: david_lang am 07. Juni 2023, 16:23:07

Titel: Höherer Einkommensfreibetrag ab Juli 2023
Beitrag von: david_lang am 07. Juni 2023, 16:23:07
Da sich ab Juli 2023 der Einkommensfreibetrag für Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro ändert, beträgt der Einkommensfreibetrag 30% und nicht mehr 20%. Sprich, es gibt mehr Geld. Muss man da irgendwas machen oder sollte mit der Überweisung der Leistungen am ende Juni der höhere Betrag automatisch überwiesen werden?
Titel: Aw: Höherer Einkommensfreibetrag ab Juli 2023
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. Juni 2023, 19:34:31
david_lang

Zitat von: david_lang am 07. Juni 2023, 16:23:07Muss man da irgendwas machen oder sollte mit der Überweisung der Leistungen am ende Juni der höhere Betrag automatisch überwiesen werden?
Ja gemacht werden sollte ob das JC sich an die neue Regelung hält.
Also sollte ist müsste.

MfG FN
Titel: Aw: Höherer Einkommensfreibetrag ab Juli 2023
Beitrag von: Ehrenamt am 26. Juni 2023, 00:04:52
Da braucht sich das JC nicht dran halten, weil der neue Freibetrag ab 07/23 bereits im Programm implementiert wurde.
Gilt für die gemeinsamen Einrichtungen.
Von den Programmen der Optionskommunen habe ich keine Ahnung.